Speech · 14.12.2022 Der SSW trägt den Ukraine-Notkredit mit - für die Menschen im Land

„In diesen Zeiten ist es notwendig, dass wir den Menschen, den Kommunen und der Wirtschaft Sicherheit und Perspektiven geben. Das Leben in Schleswig-Holstein muss bezahlbar bleiben und der Staat muss handlungsfähig bleiben.“

Lars Harms zu TOP 2 - 4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022 (Drs. 20/465; 20/475)

In der letzten Plenartagung haben wir die Erhöhung des Ukraine-Notkreditrahmens um 1 Mrd. Euro beschlossen, heute werden wir den dazugehörigen Nachtragshaushalt beschließen. Es ist Nachtragshaushalt Nummer 4 des laufenden Jahres 2022 – denn ja, wir befinden uns leider weiterhin in einer solchen „außergewöhnlichen Notsituation“, die leider entsprechende Maßnahmen erfordert.

Vieles ist bereits benannt worden zu diesem Notkredit. Hintergrund ist nach wie vor der anhaltende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine mit all seinen schrecklichen Folgen und Auswirkungen, die sich auch auf unsere Gesellschaft gravierend auswirken. Wir stehen vor massiven Herausforderungen, die aus dem regulären Haushalt heraus eben nicht bewältigt werden können – wenn man nicht radikale Kürzungen und soziale Härten in Kauf nehmen möchte. Und das wollen wir vom SSW nicht. Unsere Haltung ist hier nach wie vor ganz klar: In solchen Zeiten müssen wir alle gemeinsam und vorausschauend Verantwortung für unser Land übernehmen. In solchen Zeiten muss der Staat über das normale Maß hinaus für alle da sein. Es geht um Daseinsvorsorge, Sicherheit, Entlastung, Abfederung von sozialen Härten.

Daher sind wir bereit, die finanziellen Mittel, die es zur Bewältigung dieser komplexen Notsituation braucht, bereitzustellen. Und an dieser Stelle soll auch gern noch einmal betont werden, dass es sich ja nach wie vor um einen Kreditrahmen handelt, sprich: Dieser Kreditrahmen wird nur in der Höhe in Anspruch genommen werden, die zur Krisenbewältigung notwendig ist. Und darauf werden wir ein besonderes Auge haben. Denn wir alle haben diesen Notkreditrahmen mit großer Mehrheit beschlossen. Und wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir uns nun künftig entsprechend regelmäßig zusammensetzen und über die weitere konkrete Verausgabung gemeinsam abstimmen. Denn während wir beim Corona-Notkreditrahmen ja von vornherein feste Summen für die einzelnen Maßnahmenpakete festgelegt hatten, gestaltet sich dies hier etwas schwieriger. Wir sind angewiesen auf konkrete Angaben vom Bund zur Ko-Finanzierung der verschiedenen Entlastungspakete, wir können nicht wissen, wie viele Menschen letztlich zu uns flüchten werden und versorgt werden müssen, und auch der Weg hin zur Energieunabhängigkeit ist noch lange nicht beschritten. 

Für den SSW habe ich auch in der letzten Debatte schon unsere Kernpunkte hierzu hervorgehoben: Die Wirtschaftshilfen für unsere Unternehmen sowie die Abfederung von sozialen Härten – und hier vor allem die Energieversorgungssicherheit sowie die Unterstützung von Obdachlosen. Die Wohnungsnot ist dramatisch, bezahlbarer Wohnraum ist kaum noch irgendwo zu finden, der Wohnungsbau kommt aus diversen Gründen nur schleppend voran. All dies sind bereits schlimme Bedingungen für Gering- und Durchschnittsverdiener auf Wohnungssuche. Für diejenigen, die zurzeit obdachlos sind, ist diese Situation katastrophal. Unterstützungsprogramme für Obdachlose laufen in der Regel nur befristet und zudem ist der Winter nun auch hier in Schleswig-Holstein voll angekommen. Der SSW beantragt seit Jahren entsprechende Finanzierungsprogramme für die Unterbringung von Obdachlosen – und hier muss jetzt etwas geschehen.

In diesen Zeiten ist es notwendig, dass wir den Menschen, den Kommunen und der Wirtschaft Sicherheit und Perspektiven geben. Das Leben in Schleswig-Holstein muss bezahlbar bleiben und der Staat muss handlungsfähig bleiben. Im kommenden Jahr werden wir dann ja auch gemeinsam das entsprechende Tilgungsgesetz sowohl für den Ukraine-Notkredit als auch für den Corona-Notkredit vorlegen – schließlich tragen wir für die heutigen wie für die künftigen Generationen gleichermaßen Verantwortung – und unter all diesen genannten Voraussetzungen trägt der SSW die Verantwortung für diesen Nachtragshaushalt nun mit und wird sich in den kommenden Ausgestaltungsrunden einbringen.

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