Rede · Lars Harms · 20.06.2024 Den Kommunen und den Feuerwehren helfen

„Grundsätzlich ist die Idee mit der Modulbauweise ein richtiger Gedanke, den wir sehr gerne unterstützen.“

Lars Harms zu TOP 14 - Ein landesweites System für modulare Feuerwehrgerätehäuser (Drs. 20/2184)

In Schleswig-Holstein haben wir rund 1.100 Kommunen, darauf verteilen sich ca. 1.330 freiwillige Feuerwehren sowie fünf Berufsfeuerwehren. Landesweit haben wir rund 62.000 Feuerwehrmitglieder, davon sind knapp 51.000 in den freiwilligen Feuerwehren im Land ehrenamtlich tätig. Wir wissen, der kommunale Brandschutz ist Aufgabe der Städte und Gemeinden und wer sein politisches Amt in einem Gemeinderat angefangen hat, der weiß um die haushälterischen Herausforderungen, wenn es um die gemeindeeigene freiwillige Feuerwehr geht. Anschaffung von Atemschutzgeräten, neue Bekleidung oder neues technisches Gerät sind immer wiederkehrende Ausgaben, die unsere Gemeinden für ihre freiwilligen Feuerwehren leisten müssen. Die Anforderungen an die Feuerwehren sind dabei über die Jahre immer weiter gestiegen. 
Viele unserer Feuerwehrgerätehäuser sind in den 1960er bis 1980er Jahren gebaut. In mancher Gemeinde wurden die Feuerwehrgerätehäuser auch in Eigenleistung errichtet. Damals ging das noch. Das heißt, die Gerätehäuser wurden gebaut für Fahrzeuge, die seinerzeit wesentlich keiner waren, als die heutigen Einsatzfahrzeuge. Das führt dazu, dass die Toreinfahrten mittlerweile zu eng und zu niedrig sind. Heute muss aber auch deutlich mehr Material und Ausstattung in den Gerätehäusern untergebracht werden. Auch die Anforderungen an arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, die sanitäre Ausstattung in den Gerätehäusern oder die Forderungen des Unfall-Gesundheitsschutzes sind heute wesentlich umfangreicher. Auf diese Situationen müssen die Feuerwehren und die Gemeinderäte reagieren und Antworten geben. Vielerorts lassen sich bestimmte Anforderungen durch Nachrüstungen beheben – beispielsweise mit Abgasanlagen gegen Dieselrußemission. Das Grundproblem bleibt jedoch, viele unserer gemeindlichen Feuerwehrgerätehäuser erfüllen nicht mehr die Anforderungen von heute. 
Diese Erkenntnis ist nicht neu. Aus diesem Grund wurde bereits 2018 zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden vereinbart ein Sonderprogramm „Feuerwehrgerätehäuser“ aufzulegen. Demnach sind Trägerinnen und Träger des abwehrenden Brandschutzes, also Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte, antragsberechtigt. Die Fördersumme beträgt laut Landesregierung maximal 300.000 Euro und mindestens 15.000 Euro. Das Land fördert den Neubau von Fahrzeughallen, die Erweiterung, den Aus- und Umbau eines Feuerwehrhauses sowie den Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrhaus. Umbaumaßnahmen oder gar der Neubau von Feuerwehrgerätehäusern stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Den größten Teil der Bau-Finanzierung müssen die Kommunen richtigerweise selbst tragen. Für den SSW sage ich, wir dürfen die Kommunen hier nicht alleine lassen, daher ist es gut und richtig, dass wir im Land so ein Förderprogramm haben.

Gemeinden, die den Entschluss gefasst haben, ihr Feuerwehrgerätehaus umzubauen oder gar neu zu errichten, mussten feststellen, dass es einfacher klingt als es ist. Mittlerweile sind spezielle technische und organisatorische Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser zu erfüllen. Häufig müssen die Feuerwehren dann in Zusammenarbeit mit Architekten die Einzelplanungen wuppen. Zum einen ist dies nicht die originäre Aufgabe der freiwilligen Feuerwehr und zum anderen sind Architekten, die sich auf diesem Feld spezialisiert haben, dünn gesät. Damit wird jedes Feuerwehrgerätehaus individuell umgebaut oder errichtet. Entsprechend hoch sind die Kosten für die Gemeinden. 
Vor diesem grundsätzlichen Problem stehen wir nicht allein. Unseren Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern ist es ebenso ergangen. Darum ist man dort zu einem Verfahren übergegangen, dass den Kommunen erhebliche Ersparnisse bringen soll. Dort wurden die Bedarfe in den Gemeinden landesweit ermittelt. Und es stellte sich heraus, dass der Bedarf an Neubauten am höchsten ist, gefolgt von Erweiterungen. Aus diesem Grund wurde in Mecklenburg-Vorpommern das sogenannte Musterfeuerwehrhaus konzipiert, das somit den neuen Anforderungen genügt. Für die Gemeinden entstehen dadurch zusätzliche Vorteile; durch die einheitliche Bauweise reduziert sich der Planungsaufwand und die besonderen Bautechniken versprechen zusätzlich Kostenvorteile. Auch durch die Bestellung größerer Mengen, lässt sich womöglich ein Rabatt aushandeln.
Der Antrag der Koalition, geht nun in eine ähnliche Richtung, statt eines Musterfeuerwehrhauses, soll hier ein modulares System für Feuerwehrgerätehäuser zum Zuge kommen. Im Prinzip wird dasselbe Ziel verfolgt. Bevor wir uns jedoch auf den Weg machen und den tiefen Teller neu erfinden, sollten wir uns das Grundprinzip bei unseren Nachbarn anschauen. Und gegebenenfalls die Beschaffung mit denen gemeinsam machen – um weitere Einsparpotentiale zu heben, zum Vorteil unserer Gemeinden. Grundsätzlich ist die Idee mit der Modulbauweise aber ein richtiger Gedanke, den wir sehr gerne unterstützen können.

 

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