Speech · 16.05.2019 Verkehrssicherheit berücksichtigen

Der gesamte Bereich, der mit Verkehrssicherheit zu tun hat, wird im Antrag überhaupt nicht berücksichtigt. Das halte ich für fahrlässig.

Flemming Meyer zu TOP 22 - Straßenbegleitgrün aufwerten – Blühstreifen am Fahrbahnrand anlegen (Drs. 19/1439)

Der vorliegende Antrag der AfD ist im Zusammenhang zu sehen mit der Biodiversitätsdebatte. Die negative Entwicklung und der massive Einbruch bestimmter Arten sind nicht weg zu diskutieren. Der dramatische Artenrückgang, gerade bei Insekten und Fluginsekten, ist zurückzuführen auf den Verlust bestimmter Lebensräume und Nahrungsgrundlagen. Vielerorts entzieht unsere monotone und intensive Kulturlandschaft bestimmten Arten jede Überlebenschance. Gerade die spezialisierten Arten, die nur in ganz bestimmten Lebensräumen existieren können, sind hiervon stark betroffen. Dieser schleichende Prozess wurde lange Zeit kaum wahrgenommen. Aber mit der Diskussion um den Erhalt der Artenvielfalt und der Biodiversität ist auch die Erkenntnis gewachsen, dass wir dringenden Handlungsbedarf haben. 
Wie gesagt, diesen Aspekt greift die AfD nun in ihrem Antrag auf und will Straßenbegleitgrün aufwerten und Blühstreifen am Fahrbahnrand anlegen. So weit so gut. 
Was auf den Blick als sinnvoll erscheint, hat es dann im Detail aber in sich. Die allgemeine Aufwertung der Randstreifen durch Blühstreifen entlang der Straßen, der Radwege, der Rastplätze und der Böschungskanten klingt im ersten Moment durchaus einleuchtend, um damit Situation für bestimmte Arten der Flora und Fauna entlang der Straßen und Wege zu verbessern. 
Die AfD lässt jedoch durch ihren sehr allgemein gehaltenen Antrag mehrere wichtige Aspekte außer Acht. Soll heißen: Was hier so allgemeinverbindlich gefordert wird ist in der Praxis so nicht umsetzbar. 
Es gibt Bereiche, beispielsweise an steilen Böschungen oder an Erosionsbereichen wo aus Sicherheitsgründen eine dichte Grasnarbe notwendigen ist, die für den entsprechenden Halt sorgt. Auch an manchen Banketten ist einen feste Grasnarbe wichtig, damit keine Abbruchkanten entlang des Straßen- oder des Wegrandes entstehen. Darüber hinaus sind nicht alle Flächen entlang der Straßen und Wege aus Gründen der Verkehrssicherheit für Blühstreifen geeignet, aufgrund möglicher Sichtbehinderung. Die genannten Aspekte finden im Antrag keine Beachtung. Das heißt, der gesamte Bereich, der mit Verkehrssicherheit zu tun hat, wird im Antrag überhaupt nicht berücksichtigt. Das halte ich für fahrlässig. 
Zudem ist die versteckte Kritik, dass das Land in Sachen Blühstreifen entlang der Straßen und Wege nichts macht, definitiv falsch. So ist beispielsweise einer Pressemitteilung des – damals – MELUR von 2016 zu entnehmen, dass das Umwelt- und Verkehrsministerium ein gemeinsames Projekt gestartet haben zur „Anlage und Pflege von straßenbegleitendem Blühstreifen.“ Auf zehn ausgewählten Standorten an der A7 zwischen Rendsburg und Flensburg sollen demnach Blühstreifen entstehen zur Förderung der Artenvielfalt. Ziel der Maßnahme ist, Erfahrung zu sammeln für die fachgerechte Anlage und Pflege von artenreichen Grünflächen, damit das dann als Gebrauchsanweisung für Kreis, Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden kann. 
Darüber hinaus ist der LBV durchaus seiner Verantwortung bewusst und in Kenntnis der naturschutzfachlichen Bedeutung der Flächen, der in seinem Verantwortungsbereich liegen. Soll heißen, je nach Gegebenheit wird bei Neu- oder Umbaumaßnahmen heute bereits darauf geachtet, dass kein Mutterboden mehr verwendet wird, sondern ein standfestet Substrat. Darüber hinaus wird bei Ansaaten darauf geachtet, dass ein standortangepasstes Regionssaatgut mit gebietsheimischen Kräutern und Gräsern verwendet wird. Zudem läuft derzeit das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Klappertopf“ mit dem LBV und verschiedenen Partnern aus Forschung und Naturschutz. Das heißt, es wird durchaus was getan, um herauszufinden wie man Aspekten des Artenschutzes unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit gerecht werden kann.

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