Press release · 11.11.2021 Lohnerhöhung für SKK-Servicekräfte: Wenn die Bürokratie eine gerechte Bezahlung verhindert
Im gestrigen Hauptausschuss erklärte die Verwaltung, dass sie noch mehr Zeit brauche, um die Lohnerhöhung für die Beschäftigten der Service GmbH des Städtischen Krankenhauses Kiel (SKK) durchführen zu können. Die SSW-Ratsfraktion kann nicht nachvollziehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür noch nicht hergestellt wurden, obwohl die Verwaltung bereits 2020 von der Ratsversammlung beauftragt wurde, ein Konzept dafür zu erstellen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:
„Die Wiedereingliederung der Beschäftigten der SKK-Service GmbH in den TVöD ist eine bereits mehrfach beschlossene Sache. Im Mai 2020 hat die Ratsversammlung die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Wiedereingliederung zu erstellen und dem Rat bis Mitte 2021 vorzulegen. Das ist nicht geschehen. Die SSW-Ratsfraktion bekam in der Oktober-Sitzung der Ratsversammlung auf ihre Kleine Anfrage (Drs. 0856/2021) nach dem Stand der Arbeiten am Wiedereingliederungskonzept folgende Antwort von Stadtrat Gerwin Stöcken (SPD): ‚Konkrete Schritte für eine Eingliederung der Service GmbH wurden bisher nicht vorgenommen.‘
Im Hauptausschuss hieß es dann gestern, dass die Verwaltung zunächst ‚rechtliche Klarheit‘ herstellen müsste, um die Lohnerhöhungen für die Beschäftigten durchzuführen. Wie groß die Unklarheiten bei der Service GmbH als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Kiel sein können, entzieht sich der Kenntnis der SSW-Ratsfraktion. Sie hat keine Aufsichtsratsposten in einer der städtischen Tochtergesellschaften. Die rechtliche Klarheit jedoch hätte mit der Umsetzung des 2020 beantragten Wiedereingliederungskonzeptes längst geklärt sein müssen.
Wir bekommen im Kieler Rathaus das Problem, dass der Vorgang rund um das SKK und seine Service-GmbH mit seinen immer neuen Wendungen und Hängepartien inzwischen geeignet ist, verschiedene Akteure und letztlich das gesamte System aus Verwaltung und Selbstverwaltung unglaubwürdig zu machen und zu beschädigen. Die Aussagen zur zügigen Lohnerhöhung für die SKK-Servicebeschäftigten in der letzten Sitzung der Ratsversammlung – auch seitens der verantwortlichen Verwaltungsspitze – waren eindeutig. Was dazu jetzt im Hauptausschuss geäußert wurde, hört sich wiederum ganz anders an. Die Kommunikation der Verwaltung sollte in beiden Gremien stimmig und gleich sein – so ist es aber nicht. Falls es noch an Beschlüssen seitens der Ratsversammlung fehlen sollte, sind wir gewillt, diese schnellstmöglich herbeizuführen. Und wo ist bei diesem unwürdigen Gezerre übrigens das Mitgefühl für die Beschäftigten der SKK Service GmbH, die seit Jahren auf eine gerechte Bezahlung warten?
Es ist offenkundig, dass die Stadt in Bezug auf die Wiedereingliederung der SKK-Service GmbH ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir hätten längst viel weiter sein müssen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht abschließend beurteilen, ob die Verwaltung diesen Verzug durch Fahrlässigkeit oder durch mutwillige Tatenlosigkeit herbeigeführt hat. Auch das Verhalten der Geschäftsführung des Städtischen Krankenhauses irritiert uns in einigen Punkten. Fest steht allerdings leider in jedem Fall: Der Gesamteindruck, den Verwaltung, Selbstverwaltung und Geschäftsführung des SKK in diesem Vorgang vermitteln, ist absolut unbefriedigend. Wir müssen aufpassen, dass daraus keine Krise entsteht.“