Speech · Lars Harms · 28.04.2016 Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist ausgesprochen günstig

Lars Harms zu TOP 15 - Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung

Nach Artikel 10 unseres Grundgesetzes sind neben dem Briefgeheimnis auch das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich. Dementsprechend streng sind die Vorgaben: Überwachungen erfolgen nur unter richterlicher Anordnung. Nur bei schwerwiegenden Delikten kommt die Überwachung von Telefon, Handy oder Skype überhaupt infrage. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen weder gespeichert noch verwendet werden. Damit die technischen Voraussetzungen diesen strengen Regeln der Telekommunikationsüberwachung entsprechen, musste das Zentrum entsprechend geplant werden und entsprechende Nachbesserungen vorgenommen werden. 

Die Berechtigung zum Zugriff auf die Daten wurde entgegen dem ersten Entwurf präzisiert, genauso wie Vorschriften zur Protokollierung. Nachzulesen ist das unter anderem in der Antwort auf eine Große Anfrage an den Bremischen Senat. Die Datenschützer der beteiligten Länder haben in diesem Punkt nämlich eng kooperiert. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat die Verhandlungen zur Schaffung eines Rechen- und Dienstleistungszentrums von Anfang an kritisch konstruktiv begleitet. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die konstruktive Kritik, die in die Planungen eingeflossen ist. Das Dienstleistungs- und Rechenzentrum wurde damit im wahrsten Sinne des Wortes zukunftssicher. Der Realisierung, also dem tatsächlichen Bau, steht nichts mehr im Wege.

Geradezu neidisch blicken inzwischen andere Bundesländer auf unseren Staatsvertrag. Die fünf Küstenländer haben frühzeitig mit den Planungen begonnen, und zwar im Jahr 2011; der Staatsvertrag ist unterschrieben, so dass einer Inbetriebnahme in 2020 nichts mehr im Wege steht. Die ostdeutschen Bundesländer und Berlin, sowie die Arbeitsgruppe Süden sind noch lange nicht so weit. Ein Lob an alle Beteiligten, die das Vorhaben zügig durchsetzen. Die große Lösung, die eben alle Küstenländer miteinbezieht, erweist sich damit als richtig.

Die Telekommunikationsüberwachung spielt in der Kriminalitätsbekämpfung - entgegen der Darstellung in diversen Fernsehkrimis - keine zentrale Rolle. Sie ist lediglich eine unter mehreren Komponenten. Im letzten vorliegenden Berichtsjahr wurden in Schleswig-Holstein 130 neue Überwachungen und 17-mal eine Verlängerung bestehender Überwachungen angeordnet. Diese Zahlen belegen, welche geringe Größenordnung die Telekommunikationsüberwachung einnimmt. Bei einem derartigen komplexen Gebiet, in dem sich dauernd neue technische Innovationen ergeben, bedeutet die vergleichsweise geringe Fallzahl einen erheblichen Aufwand für ein einzelnes Bundesland. Die Überwachungstechnik ist aufwendig und dementsprechend in der Anschaffung teuer. Außerdem muss die Anwendung oftmals erst erlernt werden. Die Bündelung der Kompetenzen ergibt sich bei der Telekommunikationsüberwachung also fast zwangsläufig. 

Neben den durch die fünf Länder geteilten Investitionskosten lassen sich Fortbildung, Urlaub und Krankheitsvertretungen der Beschäftigten im gemeinsamen Zentrum viel besser managen als in einer kleinen Einrichtung für nur ein Land. Dass die Lasten auf insgesamt fünf Länder verteilt werden, ist also ausgesprochen günstig.

Wir haben es hier mit einer Entscheidung über die Zusammenarbeit von Bundesländern zu tun, nicht mit der Frage, wie man im Einzelnen politisch zur Telekommunikationsüberwachung steht. Der gesetzliche Rahmen besteht und in diesem muss sich auch das neue Zentrum bewegen. Die Überwachung der Überwacher ist dann eine parlamentarische Aufgabe. Durch die Zentralisierung ist das einfacher geworden. Und auch das ist ein gewichtiger Grund für das neue Dienstleistungs- und Rechenzentrum. Aber hauptsächlich wird das Zentrum dazu beitragen, dass die Kriminalitätsbekämpfung in diesen sehr wenigen Fällen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte, im Rahmen der derzeitigen Rechtslage besser und effektiver erfolgen kann. Und deshalb macht auch diese länderübergreifende Zusammenarbeit Sinn.

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