Speech · Lars Harms · 30.06.2022 Das Wohnen im Norden muss bezahlbar bleiben!
"Was wir vielerorts bekommen, sind Wohnungen, die sich wohlhabende Zugereiste leisten können, die gern an unseren schönen Küsten leben wollen."
Lars Harms zu TOP 6 - Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (WoSchG-SH) (Drs. 20/26)
Im Jahr 2018 haben wir als SSW einen Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz vorgelegt. Schon damals war der Wohnraum in vielen Gemeinden knapp und die Lage auf dem Wohnungsmarkt angespannt.
Und schon damals haben mehrere Gemeinden gefordert, ein Wohnraumschutzgesetz zu erlassen, dass ihnen ein geeignetes Instrumentarium an die Hand gibt, um missbräuchlichem Umgang mit Mietwohnraum entgegenzuwirken.
In 2018 hat sich zu unserem Bedauern keine parlamentarische Mehrheit für ein solches Gesetz gefunden. Die SPD hatte seinerzeit unserem Gesetz zugestimmt und nun einen Entwurf vorlegt, der nicht weit von unserem damaligen Entwurf entfernt ist.
Denn eines steht fest: die Lage am Wohnungsmarkt ist in den vergangenen vier Jahren nicht besser geworden. Ganz im Gegenteil. Steigende Baukosten, steigende Kreditkosten, starker Zustrom in die Ballungszentren, diese Faktoren treiben die Kosten für Wohnraum weiter in die Höhe. Gerade im Mietwohnungsbau lassen sich neue Wohnungen nicht mehr kostendeckend erstellen, wenn nicht im Luxussegment vermietet werden soll. Bezahlbare Wohnungen für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen muss man in vielen Gemeinden mittlerweile mit der Lupe suchen.Wenn dann noch Konkurrenzdruck zu Ferienwohnungen entsteht, weil Vermieter den maximalen Gewinn erzielen wollen oder wenn Vermieter Wohnungen verkommen lassen, weil sie genau wissen, dass ihre Mieter sich nicht wehren können, dann ist es Zeit für die öffentliche Hand, hier einzuschreiten. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich will Vermieter keineswegs unter einen Generalverdacht stellen, aber es gibt sie eben, die schwarzen Schafe. Und um gegen deren Machenschaften vorgehen zu können, benötigen die Gemeinden geeignete Rechtsvorschriften.
Denn die politische Haltung, dass wir nur genug Anreize zum Bauen schaffen müssen, dann würde der Markt sich schon von allein regulieren, hat sich ganz klar als Irrweg erwiesen. Auf diese Weise bekommen wir in den meisten Gemeinden nicht einmal so viel neuen Wohnraum, dass wir alte, abgängige Wohnungen ersetzen können. Geschweige denn bezahlbare Wohnungen für kleine und mittlere Einkommensschichten. Was wir vielerorts bekommen, sind Wohnungen, die sich wohlhabende Zugereiste leisten können, die gern an unseren schönen Küsten leben wollen.
Aber das ist nicht das, was wir brauchen! Auch uns ist klar, dass ein Wohnraumschutzgesetz keinen neuen Wohnraum schafft, aber es vermag dennoch einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass Mietwohnraum nicht zweckentfremdet wird und auf diese Weise weiter als Mietwohnraum zur Verfügung steht. Es gibt den Gemeinden eine Handhabe, um gegen Vermieter vorzugehen, die Wohnungen gezielt verfallen oder leer stehen lassen. Und es gibt Gemeinden eben auch die Möglichkeit, die dauerhafte Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung zu unterbinden.
Denn ich sage Ihnen, das kann nicht sein, dass die Menschen in unserem Land keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden, weil diese ganzjährig von Urlaubern belegt sind!
Wir hegen die Hoffnung, dass die zunehmend angespannte Lage am Wohnungsmarkt, übrigens längst nicht mehr nur in den Ballungsräumen, auch die Regierungsparteien erkennen lässt, dass wir die Mieter im Land besser schützen müssen.
Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen sind hierfür geeignete Instrumente, ein Wohnraumschutzgesetz ist ein weiteres.
Die Abschaffung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung haben sich als fataler Irrweg erwiesen, den die Mieter teuer bezahlen müssen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Wiedereinführung der Kappungsgrenze bleibt nahezu wirkungslos, wenn es nicht auch eine Mietpreisbremse gibt.
Dabei ist es dringend geboten, in der aktuellen Lage alle Instrumente einzusetzen, die dazu beitragen, dass das Wohnen auch künftig bezahlbar bleibt.
Wohnen, und zwar ordentliches und menschenwürdiges Wohnen, ist ein Grundrecht, das dürfen wir nicht zum Luxus werden lassen. Das sind wir den Menschen in unserem Land schuldig!
Und so wie die SPD damals unserem Gesetzentwurf zugestimmt hat, so werden wir natürlich auch dem heutigen Gesetzentwurf am Ende unsere Zustimmung geben.