Rede · Lars Harms · 11.05.2023 Wir wollen die Mittelschicht und junge Familien entlasten

„Aufgabe der Politik ist und bleibt, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich auch weiterhin möglichst viele Menschen ein Eigenheim leisten können. Denn auch der Traum von den eigenen vier Wänden zählt zu unserem politischen Leitgedanken, dass das Leben bezahlbar bleiben muss.“

Lars Harms zu TOP 35 - Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen (Drs. 20/957; 20/1005)

Es gibt eine Statistik, in der Deutschland traditionell eines der Schlusslichter bildet: Die Wohneigentumsquote. Laut Eurostat wohnt nur etwa die Hälfte der Menschen hierzulande im Eigenheim, im EU-Schnitt sind es hingegen knapp 70 Prozent. Schon viele Regierungen, auf Bundes- wie Landesebene, wollten die Grunderwerbsteuer reformieren, um die Eigenheimquote zu erhöhen; bislang jedoch noch nicht nachhaltig erfolgreich. 

Die FDP-Fraktion möchte mit ihrem vorliegenden Antrag nun also ihrem Bundesfinanzminister zur Seite springen, der zu diesem Thema ja einen neuen Anlauf genommen hatte: In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegt ein entsprechender Formulierungsvorschlag vor, der den Ländern die Möglichkeit geben soll, einen ermäßigten Grunderwerbsteuersatz bis hin zu null festzulegen, wenn beispielsweise der Erwerber eines Grundstücks eine natürliche Person ist und das Grundstück nach dem Erwerb selbst genutzt werden soll. Hintergrund ist eine entsprechende Zielvereinbarung im Ampel-Koalitionsvertrag (S. 92), der zufolge den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglicht werden soll. Die Gegenfinanzierung soll durch „das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals)“ erfolgen.

Wir vom SSW können diesem Ansinnen gut folgen und stehen dem Vorschlag offen gegenüber. Auch wir haben schon in unserem letzten Landtagswahlprogramm für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer plädiert, um vor allem Erst-Erwerber und Familien mit kleinen Kindern zu entlasten. Der Traum vom Eigenheim ist ein Traum, den sich die Leute auch weiterhin leisten können müssen. Es wird daher Zeit, dass bei diesem Thema nun endlich etwas passiert. 

Klar ist: Für eine Öffnungsklausel bräuchte es eine entsprechende bundesgesetzliche Grundlage; hier hakt es zurzeit noch. Neben dem aktuellen Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium liegt hierzu beispielsweise ja auch noch die Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein mit dem Titel „Förderung des Ersterwerbs von eigengenutzten Wohnimmobilien“ vom Juni 2021 vor. Stand jetzt können die Länder in puncto Grunderwerbsteuer aber „nur“ die Höhe des Steuersatzes bestimmen. Von einer Senkung hätten also heute auch die Reichen etwas. Eine mehr differenzierte Regelung macht daher Sinn!

Wohnen und der Erwerb von Wohneigentum machen nun einmal einen elementaren Teil der Sozialpolitik aus: Wohneigentum bedeutet Wohlstand, schafft Lebensqualität in der Gegenwart und Sicherheit für das Alter. Der Erwerb eines Eigenheims ist Teil des Aufstiegsversprechens unserer Gesellschaft und es ist und bleibt Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich auch weiterhin möglichst viele Menschen ein eigenes Haus bzw. eine eigene Wohnung leisten können. Denn auch der Traum von den eigenen vier Wänden zählt zu unserem politischen Leitgedanken, dass das Leben bezahlbar bleiben muss. Wenn sich junge, berufstätige Personen und Mittelschicht-Familien Wohneigentum bzw. den Kauf von Baufläche nur noch schwerlich oder gar nicht mehr leisten können, müssen Lösungen her – es braucht eine verantwortungsvolle Bodenpolitik, Entlastungen bei den Nebenkosten sowie noch bessere Förderinstrumente für private Hausbauer. 

Eine solche Länderöffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer, wie im FDP-Antrag vorgeschlagen, können wir vom SSW daher unterstützen. Den Alternativantrag von Schwarz-Grün hingegen nicht. Schwarz-Grün möchte zwar einerseits auch strenger gegen Share Deals vorgehen, was wir ja begrüßen, möchte aber andererseits zugleich mit einer Eigenheimzulage arbeiten. Dies sehen wir als den schlechteren Weg an: Die Einführung einer Zulage schafft nur unnötige Bürokratie und würde dazu führen, dass die Immobilienpreise hierzulande sofort in Höhe genau dieser Zulage ansteigen würden. Damit wäre gerade der Mittelschicht eben nicht geholfen. Die Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bzw. eine Befreiung für bestimmte Gruppen entlastet dagegen direkt, gerecht und zielgerichtet insbesondere die Mittelschicht. Gleichzeitig müsste dabei dann natürlich sichergestellt werden, dass die Länder diese neuen Optionen nicht ungenutzt lassen, weil die Gegenfinanzierung nicht adäquat sichergestellt ist. So ist wie gesagt das Stichwort „Share Deals“ unserer Ansicht nach noch nicht zufriedenstellend geregelt; hier sollten noch strengere Regelungen greifen, um dieses Steuerschlupfloch auszutrocknen, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen und um die Mehreinnahmen zur Entlastung von denjenigen zu nutzen, die es verdient haben und wo es notwendig ist, nämlich bei der Mittelschicht und jungen Familien.

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