Rede · Christian Dirschauer · 11.10.2023 Unsere Kliniken brauchen einen Inflationsausgleich und auch Soforthilfen
"Die Landesregierung ist hier in der Mitverantwortung, da sie insbesondere mit dem Corona-Notkredit Möglichkeiten an der Hand hat, um die Krankenhäuser schnell und unbürokratisch zu unterstützen."
Christian Dirschauer zu TOP 25+29 - Krankenhaussterben verhindern – auskömmliche Refinanzierung dauerhaft sicherstellen sowie Krankenhäuser in Schleswig-Holstein jetzt finanziell unterstützen (Drs. 20/1472 und 10/1476)
Wir haben die schwierige Situation unserer Krankenhäuser in dieser Wahlperiode mehr als einmal diskutiert. Doch an der Tatsache, dass es vielen Kliniken finanziell schlecht geht, hat sich bis heute nichts geändert. Im Gegenteil: Der wirtschaftliche Druck ist weiterhin so groß, dass er zunehmend existenzbedrohend wirkt. Uns allen sind die Insolvenzfälle der jüngsten Vergangenheit bekannt. Und wir alle wissen um die Probleme, vor denen insbesondere sensible Bereiche wie etwa die Notfallversorgung, die Geburtshilfe oder pädiatrische Abteilungen stehen. Auch die Gründe für diese brisante Lage sind nicht neu. Denn nicht nur die Inflation, sondern auch die Kosten für Personal, Energie, Medizinprodukte oder Dienstleistungen steigen schon seit einer ganzen Weile. Und weil Krankenhäuser diese steigenden Ausgaben nun mal nicht einfach an die Patientinnen und Patienten weiterreichen können, werden ihre Defizite immer größer.
Wenn wir ehrlich sind, dann hat sich schon im Nachgang der Corona-Pandemie eines deutlich abgezeichnet: Eine Situation, in der die Kliniken ihre Erlöse über die Fallpauschalen nicht anpassen können, gleichzeitig aber vor einer dramatischen Kostenentwicklung stehen, kann nicht lange gut gehen. Mittlerweile ist längst traurige Gewissheit, dass diese Entwicklung existenzgefährdenden Ausmaße annehmen kann. Und weil wir hier nicht über irgendeinen Einzelhändler, sondern über einen zentralen Bestandteil unserer Daseinsvorsorge reden, will ich hier eins klar sagen: Es ist gut, aber auch mehr als überfällig, dass nun endlich auch die Landesregierung lebensrettende Maßnahmen für unsere Kliniken gegenüber dem Bund fordert.
Die bundesweiten Verluste der Krankenhäuser liegen längst im zweistelligen Milliardenbereich. Angesichts dieser Zahlen und vor dem Hintergrund der wirklich dramatischen Lage vieler Häuser in Schleswig-Holstein kann es kaum verwundern, dass wir in unseren Anträgen auch ähnliche Dinge fordern. Es ist und bleibt enorm wichtig, dass die Kliniken nicht auf den Kostensteigerungen der vergangenen Jahre sitzen bleiben. Deshalb ist die rückwirkende Anpassung der Landesbasisfallwerte um 4 Prozentpunkte absolut sinnvoll und nur konsequent. Ganz ähnlich sieht es bei der regelhaften Finanzierung künftiger Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen außerhalb des Pflegebudgets aus. Auch diese Forderung teilen wir, weil sie zu einer zukunftsfesten Finanzierung beiträgt.
Doch trotz dieser geeinten Punkte gibt es auch einen ganz wesentlichen qualitativen Unterschied bei den vorliegenden Anträgen. Und zwar mit Blick auf die Rolle des Landes während des Übergangszeitraums bis zum Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform und einer hiermit verbundenen Soforthilfe. Diese Hilfe ist dringend notwendig. Und die Kliniken brauchen sie vor allem auch zusätzlich zur rückwirkenden Anpassung der Basisfallwerte. Hier ist die Landesregierung durchaus in der Mitverantwortung, da sie insbesondere mit dem Corona-Notkredit Möglichkeiten an der Hand hat, um die Krankenhäuser schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Es sind noch erhebliche Mittel frei. Und diese zur Rettung der Kliniken zu nutzen, erscheint mir deutlich sinnvoller als manch andere Maßnahme, die aus diesem Topf finanziert wird oder finanziert werden soll.