Pressemitteilung · Lars Harms · 06.10.2022 SSW-Vorstoß für ein besseres Integrationsgesetz
Der SSW hat einen Plenarantrag zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes (Drucksache 20/326) eingebracht. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher des SSW, Lars Harms:
Wir sind unzufrieden mit dem Integrations- und Teilhabegesetz, das wir durch Jamaika bekommen haben. Daher bringt der SSW bereits jetzt einen Änderungsantrag für das Gesetz ein. Wir wollen ein Integrationsgesetz, das seinem Namen wirklich gerecht wird und Integrationsstrukturen stärkt.
Dafür braucht es beispielsweise Gesundheitsleistungen und psychotherapeutische Angebote und Verbesserungen im Pflegebereich für Seniorinnen und Senioren mit Sprachbarrieren, einen bedarfsgerechten und kostenfreien Zugang zu Sprachkursen unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Zudem bedarf es der Ausweitung der Schulpflicht für Menschen in Asylverfahren und gleichzeitig vereinfachte Möglichkeiten für das Nachweisen von Schulabschlüssen in Herkunftsländern.
Außerdem setzen wir uns für starke Integrationsstrukturen durch Integrationsbeauftragte in Kreisen und kreisfreien Städten ein. All diese Punkte haben wir in unserem Änderungsantrag aufgenommen.
Schwarz-Grün haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Integrations- und Teilhabegesetz in der ersten Hälfte der Legislatur weiterzuentwickeln. Der SSW hat ihnen dafür hiermit gute Vorschläge an die Hand gegeben. Es ist nun die Aufgabe der regierungstragenden Parteien, für konkrete Verbesserungen zu sorgen, die wirklich etwas bewirken.