Pressemitteilung · 08.02.2006 SSW-Initiative: Regierung soll unabhängige Beratung von Arbeitslosen sicherstellen
Die Landesregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Arbeitsagenturen unabhängige Arbeitsloseninitiativen fördern. Der SSW hat heute einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der übernächsten Woche im Landtag beraten werden soll. Die Große Koalition hat die Förderung der Initiativen auf Null gekürzt mit der Begründung, dass die Unterstützung Aufgabe der Arbeitsagenturen ist. Da dieses aber nicht geschieht, muss die Regierung jetzt aktiv werden, um die unabhängige Beratung von Arbeitslosen zu retten, fordert der SSW-Abgeordnete Lars Harms.
Bei den Haushaltsberatungen für 2006 wurde die Landesförderung von 153.000 Euro ersatzlos gestrichen. Damals versicherten CDU und SPD, dass dieses durch die Arbeitsagenturen übernommen würde. Mittlerweile hat die Landesregierung aber in einer Kleinen Anfrage zugeben müssen, dass die Arbeitsagenturen in Schleswig-Holstein dieses abgelehnt haben.
Die Arbeitsloseninitiativen beraten arbeitslose Menschen über ihre Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese unabhängige Beratung nicht durch die Arbeitsagenturen selbst geleistet werden kann. In Nordrhein-Westfalen hat das Land erkannt, dass die unabhängige Arbeitslosenberatung wichtig ist, und sich mit Erfolg für die Förderung durch die Arbeitsagenturen eingesetzt. Wir erwarten, dass die schleswig-holsteinische Regierung dieses jetzt auch tut.
Der SSW fordert die Landesregierung auf, die Förderung der Arbeitsloseninitiativen durch die Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen, solange die Strukturen der unabhängigen Beratung noch wieder belebt werden können. Wenn es nicht zu einer Förderung durch die Arbeitsagenturen kommt, dann muss das Land wieder einspringen, um diese wichtige Arbeit zu sichern.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur zukünftigen Finanzierung der Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen in Schleswig-Holstein (Drs. 16/499) hatte die Landesregierung eingeräumt, dass entsprechende Anträge der Arbeitsloseninitiativen bereits von den örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) in Flensburg und Pinneberg abgelehnt worden sind.
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Antrag
der Abgeordneten des SSW
Bezuschussung der Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen
Der Landtags wolle beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, sich bei den regionalen Bundesagenturen für Arbeit in Schleswig-Holstein dafür einzusetzen, dass die Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen und -beratungsstellen in Zukunft vor Ort durch die nach SGB II zuständigen Arbeitsagenturen bezuschusst werden. Dabei soll sich die Landesregierung mit den ARGE´s und Optionskommunen abstimmen.
Die Landesregierung soll darüber hinaus zur Juni-Sitzung des Landtags einen Bericht vorlegen, der Auskunft über den Erfolg ihrer diesbezüglichen Aktivitäten gibt.
Begründung:
Durch die vollständige Kürzung der Landeszuschüsse an die Arbeitsloseninitiativen- und Beratungsstellen droht den wichtigen unabhängigen Beratungsstellen für arbeitslose Menschen das Aus. Aus einer Kleinen Anfrage des SSW (Drs. 16/499) geht hervor, dass die Arbeitsagenturen und ARGEn im Lande bisher nicht dazu bereit waren, Zuschüsse an die bisheriger Träger zu zahlen. Dabei wird zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die notwendige Arbeit dieser unabhängigen Beratungsstellen von der dortigen Landesregierung anerkannt und von den regionalen Arbeitsagenturen zum Teil unterstützt und bezuschusst.
Die Initiativen beraten arbeitslose Menschen über ihre Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese unabhängige Beratung nicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagenturen selbst geleistet werden kann. Die Landesregierung muss daher auf die zuständigen Kommunen und die regionalen Arbeitsagenturen Einfluss nehmen und sie von der Finanzierung dieser wichtigen Beratungsarbeit für arbeitslose Menschen überzeugen.
Lars Harms
für Abgeordneten des SSW