Rede · Lars Harms · 23.11.2023 Schießausbildung bei der Polizei sicherstellen!

„Das bloße Erfüllen von Mindeststandards im Umgang mit Dienstwaffen reicht nicht.“

Lars Harms zu TOP 20 - Schießausbildung bei der Landespolizei sicherstellen (Drs. 20/1550)

Um den Zustand der Schießanlagen stand es in den letzten Jahren einfach ehrlich gesagt nicht gut. 
Wir haben theoretisch, wie Sie wissen, Raumschießanlagen in Flensburg, Heide, Itzehoe, Neumünster, Rendsburg, Kiel, Lübeck, Ratzeburg, Norderstedt und Eutin. Nutzbar sind diese aber teilweise seit mehreren Jahren nicht oder nur eingeschränkt. Es gab verschiedene Gründe dafür, sie haben es alle gehört. Belüftungsprobleme, Wasserschaden, technische Probleme. 

Zwei Probleme ergeben sich daraus: 
Erstens wird es für die Bediensteten einfach komplizierter und zeitaufwändiger zu üben. Da muss durchs Flächenland gependelt und dadurch unverhältnismäßig viel Arbeitszeit auf der Landstraße verbracht werden. Es müssen Lüftungspausen eingehalten werden oder es kann mit bestimmten Waffen nicht geschossen werden.  

Und zweitens kann gegebenenfalls ganz generell eben doch nicht in dem Umfang geübt werden, wie es eigentlich vorgesehen ist. 

Es mag sein, dass – so heißt es ja auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Dürbrook – weiterhin gewährleistet ist, dass entsprechend der Anforderungen die Mindeststandards der jährlichen Kontrollübungen durchgeführt werden. Allerdings wäre ja schon angebracht, wenn auch über diese Mindeststandards hinaus ein regelmäßiges Üben möglich wäre. Das bloße Erfüllen von Mindeststandards im Umgang mit Dienstwaffen reicht nicht. 

Außerdem hat die GdP ja darauf hingeweisen, dass das Schießtraining nicht so wie erforderlich umgesetzt werden kann. 
Wenn eine Dienstwaffe zum Einsatz kommt, sind das Situationen, die gefährlich sind und in denen die Beamtinnen und Beamten unter massivem Druck stehen. 
Es ist ja bei den wenigsten Fertigkeiten so, dass man sie nur einmal im Leben lernen muss und dann für immer gleichbleibend gut beherrscht. Gerade aber mit Blick auf diese Situationen sollte es unserer Landespolizei möglich sein, regelmäßig zu trainieren. 

Problematisch könnte es außerdem dann werden, wenn an den Dienststellen dann doch priorisiert werden muss. 
Wenn mehr oder weniger unerwartet oder plötzlich Großeinsätze entstehen, bei denen auf einmal eben doch auch diejenigen Polizistinnen und Polizisten aktiviert werden, die eigentlich eher an Schreibtischaufgaben gewöhnt sind und dementsprechend vielleicht bei den Schießtrainings vernachlässigt worden sind, dann ist das einfach, milde gesagt, suboptimal. 

Abschließend stellt sich dann eben doch die Frage, ob es wirklich so ist, dass alle Kontrollübungen so geschossen werden, wie sie geschossen werden müssten. 
Immerhin wurde vorsorglich der Schießtrainingserlass durch das Innenministerium so angepasst, dass keine beamtenrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn die Kontrollübungen nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, sofern dies aus Gründen geschieht, die der Dienstherr zu vertreten hat. Das macht man nicht einfach so. Ein Mangel an Schießanlagen wäre so ein Grund. 

Wir wissen um die Probleme bei Baumaßnahmen, wir wissen um Material- und Fachkräftemangel. Deswegen weiß ich auch, dass selbst durch die schnellste Maßnahme nun morgen das Problem nicht behoben sein wird. 
Wir wissen aber auch, dass das jetzt Zustände sind, die seit mehreren Jahren bestehen und die Landesregierung einfach sehr lange mit der Prüfung beschäftig war. Hier wurde schlicht nicht rechtzeitig gehandelt. Deswegen hoffe ich jetzt zu erfahren, welche Möglichkeiten die Landesregierung nutzt, um die Schießausbildung bei der Polizei sicherzustellen. Wir brauchen jetzt Lösungen. 

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