Rede · Sybilla Nitsch · 31.01.2025 Rechtssichere hybride Sitzungsformate schaffen!

„Die Kommunen haben bereits in Aussicht gestellt, klagen zu wollen. Und das, liebe Regierungsfraktionen, hätten Sie sich ersparen können.“

Sybilla Nitsch zu TOP 4 - Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drs. 20/2574, 20/2841)

Ich möchte eigentlich erstmal damit starten, den Prozess beim Entstehen des jetzt vorliegenden Antrags zu loben. Denn trotz des durchaus straffen Zeitrahmens, der uns durch die Koalition zugestanden wurde, kann man hier meiner Wahrnehmung nach von einer wirklich guten und ernsthaften Befassung im Ausschuss sprechen. Zeitweise hatte ich das Gefühl, Teil eines Arbeitskreises zu sein und ich meine das wirklich im besten Sinne.

In den nun vorliegenden Anträgen sind zahlreihe Anregungen aus der Anhörung aufgenommen worden und ich danke den Anzuhörenden bei dem wirklich engagierten Mitwirken. 
Es konnten ja auch noch ein paar Missverständnisse ausgeräumt werden, etwa dass es keinesfalls um ein Streaming geht, sondern eben um hybride Sitzungen. Selbst Befürchtungen beim Punkt Obstruktionsmöglichkeiten, also Herauszögerungstaktiken und Blockadeversuche durch Briefwahl konnten aufgehoben werden. 
Der Abgeordnete Buchholz quittierte das in diesem Punkt ebenso selbstbewusst wie folgerichtig mit den Worten: „Ich gebe mich geschlagen, fühle mich dennoch als Sieger.“ Glückwunsch also noch mal von hier aus!  

Klar war jedenfalls aus meiner Sicht von Anfang an eines. Alle hier vertretenen Fraktionen wollen eine rechtssichere Möglichkeit für die Kommunen schaffen, hybride Sitzungsformate einzurichten. Es ging tatsächlich vor allem um das „Wie“, gar nicht mehr um das „Ob“. Denn uns allen ist klar, dass wir das ehrenamtliche Engagement unserer kommunalen Vertreterinnen und Vertreter erleichtern und zeitgemäß ausgestalten müssen. Hybride Formate ziehen sich durch die Arbeit und Freizeitgestaltung und es ist absolut angebracht, da nun als Land für Rechtssicherheit bei den Kommunen zu sorgen.

Das ist aus Sicht des SSW nun in vielen Punkten geschehen. Teilweise auch durch weichere Formulierung und freiere Ausgestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen. 
Persönlich hatte ich noch darauf hingewiesen, dass uns als SSW wichtig ist, dass der Hinweis des Landesfrauenrates zur Kinderbetreuung übernommen werden muss. Insbesondere dann, wenn man sich ein gleichstellungspolitisches Vorankommen in der Kommunalpolitik erhofft. Ich freue mich daher darüber, Kollegin Braun, dass Sie noch einmal festgestellt haben, dass auch bei hybrider Teilnahme weiterhin der Anspruch Kostenübernahme von Kinderbetreuung gilt.  
Daran sieht man aber auch, dass hybride Formate nicht automatisch eine Heilung aller Fragen sind. 
Aus meiner Sicht ist es auch nach wie vor unsicher, ob die erwünschten Auswirkungen auf Gleichstellungsfragen messbar sein werden, wir werden das beobachten müssen. Gerade für diese Frage wäre im Übrigen ein Evaluierungszeitraum wirklich hilfreich gewesen.

Wir als SSW versprechen uns vor allem für bestimmte regionale Schwierigkeiten Verbesserungen: ich spreche von den nordfriesischen Inseln und Halligen. Denn es gibt einfach Außenfaktoren, die sich nicht beeinflussen lassen. Etwa wenn kommunale Vertreterinnen und Vertreter von Föhr oder Amrum kommen, zum Kreistag wollen und gezeitenbedingt die Fähre ausfällt. Die Kreistags- und Ausschusssitzungen sind bereits zeitlich an den Gezeiten orientiert. Aber es ist trotzdem so, bei Niedrigwasser kommt man eben nicht mehr weg. Es ist daher ein riesiger Vorteil für die Bewohnerinnen und Bewohner der Inseln und Halligen, wenn sie fortan zuverlässig hybride Formate nutzen können.

Unterm Strich kann ich für den SSW sagen: wir teilen das Anliegen und unterstützen die Zielrichtung. Aber wir hätten den Kommunen gerne die Möglichkeit gegeben, die Erfahrungen mit dem neuen Recht auszuwerten und als Land gegebenenfalls nachzujustieren. 
Es sind noch zu viele Punkte offen. Etwa, ob es Gemeinden gibt, die doch Unterstützung brauchen, um für eine landesweit gleichwertige technische Ausstattung zu sorgen. Ob vielleicht doch ein gleiches System für alle sinnvoll wäre, ich denke da besonders an Abstimmungstools. Oder ob es eine verpflichtende Regelung ab 2027 geben muss und ob diese Konnexität auslöst oder nicht.

Es war für mich schon einigermaßen interessant, zu beobachten, wie im Ausschuss zwischen Regierungskoalition, kommunalen Landesverbänden und Lorenz-von-Stein-Institut über mögliche verfassungsgerichtliche Auseinandersetzungen gemutmaßt wurde. 
Da würde ich auch in Frage stellen, ob man durch einen Hinweis auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, welches das Auslösen von Konnexität nicht als gegeben ansieht, rechtlich wirklich ausreichend abgesichert ist. 
Die Kommunen haben bereits in Aussicht gestellt, klagen zu wollen. Und das, liebe Regierungsfraktionen, hätten Sie sich ersparen können. 

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