Rede · 21.03.2013 Moratorium für Fracking in Schleswig-Holstein

Mit dem interfraktionellen Antrag vom Dezember letzten Jahres hat der Landtag einstimmig deutlich gemacht, dass er Fracking zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl ablehnt. Daran halten wir weiter fest. Gleichwohl, mit der Konzessionsvergabe zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen – durch das Landesbergamt – kann ein anderer Eindruck entstehen. Für Außenstehende und Menschen, die sich nicht mit der Materie beschäftigen, klingt dies schräg. Die Bewilligungen und Erlaubnisse beinhalten jedoch nicht das Recht seismische Untersuchungen oder Bohrungen vorzunehmen.

Auch wenn es sich beim Bergamt um eine Landesbehörde handelt, ist diese an das Bundesberggesetz gebunden. Leider schert sich das Bundesberggesetz nicht um Beschlüsse des Landtages. Das Landesbergamt ist gebunden an Recht und Gesetz. Es gab daher keine andere Möglichkeit, als den Anträgen stattzugeben. Das ist bedauerlich.
Theoretisch hätte das Landesbergamt die Anträge rechtwidrig ablehnen können. Aber was wären die Konsequenzen gewesen? Die Unternehmen hätten dagegen vorgehen können und das Land mit Schadensersatzklagen eindecken können. Ein solches Risiko können wir nicht eingehen.

Daher brauchen wir endlich Klarheit. Klarheit in Bezug auf das Bergrecht. Das bedeutet, wir brauchen endlich ein Bergrecht, das modernen gesellschaftlichen Anforderungen entspricht. Diese wären Beispielsweise: Umweltbelange, Berücksichtigung der Forderungen aus den Ländern und mehr Transparenz. Die Novellierung des Bergrechts sind aber dicke Bretter die gebohrt werden. Diese Zeit haben wir jetzt aber nicht. Daher begrüßen wir den Schritt des Ministers, über eine Bundesratsinitiative eine schnelle Lösung in der Sache zu erreichen und ein Fracking-Verbot auf den Weg bringt. Da wir aber wissen, dass das Thema Fracking in den Bundesländern unterschiedlich gesehen wird, ist es fraglich, inwieweit die Initiative erfolgversprechend sein wird. Wir wünschen dem Minister hier gutes Verhandlungsgeschick.

Parallel wird das Ministerium über den Landesentwicklungsplan und mittels des Raumordnungsgesetzes eine Veränderungssperre einziehen. Danach kann die Raumordnungsbehörde raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit befristet untersagen, wenn sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet und wenn zu befürchten ist, dass die Planung oder Maßnahme die Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde. Die Dauer der Untersagung beträgt bis zu zwei Jahre. Die Untersagung kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. So ist es dem §14 Abs.2 ROG zu entnehmen.
Wir alle kennen die Resolution des Kreises Nordfriesland, wo genau dieser Weg beschrieben wird. Daher freut mich zum einen, dass das Ministerium dieser Resolution gefolgt ist. Zum anderen macht es nochmal deutlich, dass auch die kommunale Ebene ein massives Interesse daran hat Fracking zu verhindern. Wir ziehen hier alle an einem Strang.
Auch wenn der Weg über die Raumordnung keine endgültige Lösung ist, so verschafft uns dieses Vorgehen zumindest Zeit. Zeit die wir nutzen müssen, um endlich gesicherte Wege zu finden, die das Fracking zur Aufsuchung von Öl und Gas bei uns im Land verhindern.
Wir brauchen endlich sichere Lösungen, um dem Wunsch des Landtages, der kommunalen Ebene und vor allem, um dem Bürgerwillen bei uns im Land gerecht zu werden. Wenn es um den Bürgerwillen geht, wird sehr deutlich, dass Fracking genauso abgelehnt wird wie die CCS-Technologie.

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