Rede · Christian Dirschauer · 30.09.2022 Rede zu Protokoll gegeben Landwirtschaft weiterentwickeln
Christian Dirschauer zu TOP 14 - Verordnung zu Pflanzenschutzmitteln deutlich korrigieren Drs. 20/208
In der letzten Sitzung des Landtages haben wir über die Fortführung des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“ diskutiert. Im Kern sind wir uns einig: dieser eingeschlagene Prozess ist grundsätzlich gut, er ist wichtig und er ist richtig. Daher wurde der Antrag der Koalition auch einstimmig angenommen.
Das Ziel des Prozesses ist klar: Wir wollen unsere bäuerliche Landwirtschaft erhalten. Aber dafür müssen wir sie fit machen für die großen Herausforderungen vor der sie steht. Gemeinsam wurden die Herausforderungen beschrieben und Thesen erarbeitet, wie die Landwirtschaft weiterentwickelt werden soll. Und wir als SSW unterstützen voll und ganz diesen Prozess. Wir werden nicht umhinkommen, unsere Landwirtschaft anzupassen.
Die Farm-to-Fork-Strategie der EU zielt darauf ab, die Land- und Ernährungswirtschaft nachhaltig und wirtschaftlich tragfähig auszurichten, indem sie auf Innovation und Digitalisierung setzt. Das steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zu den Thesen des Dialogprozesses.
Der Entwurf der EU zu einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist ein Ergebnis der Farm-to-Fork-Strategie. Ziel ist, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten legen dabei ihre eigenen Reduktionsziele fest, damit nationale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Ein gewisser Spielraum ist also vorgesehen.
Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in ökologisch empfindlichen Gebieten soll verboten werden. Hier bedarf es noch einer genaueren Definition. Der Einsatz von biologischem und risikoarmem Pflanzenschutz soll verstärkt ausgebaut und angeboten werden.
Neu an dem Vorgehen der EU ist, dass die Pflanzenschutzrichtlinie in eine Verordnung umgewandelt wird, wodurch die Regelungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Damit gibt es keine Ausreden und kein Aussetzen die Richtlinie umzusetzen. Ich erinnere nur daran, wie lange es gedauert hat, bis Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt hat. Unterm Strich erweist man den Landwirtinnen und Landwirten einen Bärendienst, wenn die nationale Umsetzung solch einschneidender Richtlinien zu lange herausgezögert wird.
Nicht unerheblich ist der Hinweis, dass etwaige Kosten, die in der Übergangszeit aufgrund der Umsetzung entstehen, ausgeglichen werden sollen.
Zugegeben, der Verordnungsentwurf weist Änderungen aus, die unsere Landwirtschaft komplett auf neue Füße stellen wird. Aber ich sage auch, dass wir mit den Thesen des Dialogprozesses einen solchen Weg bereits eingeschlagen haben. Unter Punkt 11 des Thesenkatalogs ist zu lesen:
“Wir wollen Klimaschutz-, Umwelt- und Biodiversitätsleistungen in der Landwirtschaft besonders fördern, etwa mit Hilfe von Maschinen mit geringem Bodendruck sowie konservierender Bodenbearbeitung, und eine weitestgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel erfolgende Unkraut- und Schädlingsbekämpfung erreichen.“ Unsere Landwirtschaft ist also durchaus bereit und darauf eingestellt einen solchen Weg, wie von der Verordnung angezeigt, zu gehen.
Der Antrag der FDP lässt offen, in welchen Bereichen die Verordnung deutlich korrigiert werden soll. Auch der Hinweis, dass die Ernährungssicherheit sowie wissenschaftliche Folgenabschätzungen zu berücksichtigen sind, gibt keine konkreten Aufschlüsse darüber, was ihrer Meinung nach geändert werden sollte.
Der Hinweis auf die Ernährungssicherheit, im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, ist zwar richtig, aber sie darf nicht zum Totschlagargument werden, wenn es darum geht, die Landwirtschaft auf die nächsten Jahrzehnte vorzubereiten und sie umzugestalten. Denn die Herausforderungen liegen im Klimawandel und im Erhalt der Biodiversität.
Letzter Abschnitt des Antrages ist für uns nicht nachvollziehbar, denn ein beschleunigtes Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln birgt die Gefahr der Ungenauigkeit, gerade in Bezug auf Langzeitwirkungen. Ich weise nur auf Glyphosat hin, wo immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob und inwieweit der Wirkstoff krebserregend ist. Daher sagen wir, hier muss in erster Linie das Vorsorgeprinzip gelten. Und das darf mit einem beschleunigten Zulassungsverfahren nicht unterlaufen werden.