Rede · Lars Harms · 16.10.2024 Kommunalpolitik muss so einfach wie möglich werden
„Es geht darum, Möglichkeiten zu finden, Barrieren abzubauen und dafür zu sorgen, dass sich wesentlich mehr Menschen in demokratische Prozesse einbringen können.“
Lars Harms zu TOP 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drs. 20/2574)
Sie werden genau wie ich regelmäßig Momente haben, an denen Sie an die Zeit zurückdenken, in der wir uns noch akut in einer Pandemie befanden. Manchmal sind das wirklich merkwürdige Erinnerungen. Und niemand von uns wird nostalgisch im Zurückdenken an diese Zeit. Allerdings kann man schon feststellen, dass wir uns gesellschaftlich durch die Erfahrungen in dieser Zeit stellenweise wirklich umgestellt haben. Etwa wenn in Büros nicht mehr Druck aufgebaut wird, trotz Erkältung zur Arbeit zu kommen, sondern die Nase gerümpft wird, wenn die Menschen trotz Erkältung erscheinen. Oder, als politische Schlussfolgerung, wenn wir auch weiterhin aufgrund eben jener Erkältung eine Krankschreibung nach einem Telefonat mit der Hausarztpraxis erhalten können. Oder wenn Unternehmen seit der Pandemie einen flexibleren Umgang mit digitalen Möglichkeiten wie hybriden Formaten, Videoübertragungen oder Home Office beibehalten.
Wir haben da im Arbeitsalltag bereits einige gute Annehmlichkeiten sammeln können, warum also nicht auch da einsetzen, wo es wirklich hilfreich sein könnte – im politischen Ehrenamt.
Ich denke fast jede Partei – mal die eine mehr als die andere – kann ein Lied davon singen, wie schwierig es geworden ist, Menschen für kommunalpolitische Ehrenämter begeistern zu können. Ich könnte Ihnen jetzt auch zig Anekdoten aus meinem eigenen Leben als Gemeindevertreter oder Kreistagsabgeordneter erzählen, aber ich belasse es einmal bei der Feststellung, dass Beruf, Familie und Ehrenamt unter einen Hut zu bekommen wirklich enorm herausfordernd sein kann. Von daher finden wir als SSW es absolut sinnvoll, Lehren aus den Erfahrungen zu ziehen, die wir in den letzten Jahren gemacht haben und diese zu nutzen. Es geht darum, Möglichkeiten zu finden, Barrieren abzubauen und dafür zu sorgen, dass sich wesentlich mehr Menschen in demokratische Prozesse einbringen können.
Die bisherigen Rückmeldungen dazu von den Menschen, die es letztlich betreffen wird, habe ich als weit überwiegend positiv wahrgenommen. Und auch Gemeindetag und Landkreistag haben sich ja schon öffentlich dazu geäußert. Sönke Schulz, als Geschäftsführer des Landkreistages etwa quittierte das Gesetz in einer Zeitung mit der Feststellung, die Gesetzesänderung sei überfällig und würde eine Hängepartie beenden. Deutlicher kann man es ja kaum sagen. Und auch von Jörg Bülow, als Geschäftsführer des Gemeindetages hat sich bereits deutlich geäußert - gerade auch aufgrund der etwas holprigen Anläufe, die wir in einigen kommunalen Parlamenten gesehen haben, in dem Versuch, in der Pandemie unter allen kontaktbeschränkenden Maßnahmen, die es gab, weiterzuarbeiten. Schon damals, so sagt er, hätte es eigentlich eine rechtssichere Lösung von Seiten des Landes gebraucht.
Wir werden nun in der Ausschussbefassung noch einmal miteinander ins Gespräch kommen, ob der vorliegende Entwurf nun diese Rechtssicherheit bietet, oder ob an der ein oder anderen Stelle noch nachgebessert werden muss. Auf den ersten Blick würden wir als SSW sagen, dass er das durchaus kann und dabei gleichzeitig noch Freiheiten in der Ausgestaltung vor Ort bietet.
Auf den zweiten Blick gibt es sicher noch die ein oder andere Frage, die geklärt werden muss. Für die klassischen Verhinderungsgründe, wie etwa Dienstreisen oder so etwas banales wie vorher bekannte Kinderbetreuungsnotwendigkeiten bietet dieses Gesetz schon gute Möglichkeiten. Aber ob die Regelung zur digitalen Teilnahme, die zwei Tage vorher angemeldet werden soll, also eine Soll-Regelung, in der Praxis so genug Kulanz ermöglicht, wenn der Verhinderungsgrund beispielsweise die Krankheit eines Kindes ist, würden wir uns gerne noch einmal erklären lassen. Wir wissen jedenfalls von unseren eigenen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, dass das häufig eine Rolle spielt.
Alles in allem sagen wir als SSW aber, das ist eine zeitgemäße und vor allem für die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter eine wirklich hilfreiche Regelung.