Rede · Sybilla Nitsch · 27.02.2025 Keine weiteren Kürzungen bei den Kurzen!

„Das Recht auf Beschulung in einer Ersatzschule ist ein wertvoller Bestandteil unseres Bildungssystems und fördert die gesellschaftliche Vielfalt.“

Sybilla Nitsch zu TOP 14 - Ersatzschulen in Schleswig-Holstein verlässlich finanzieren und begleiten (Drs. 20/2919) (neu)

Das Recht auf Beschulung in einer Ersatzschule ist ein wertvoller Bestandteil unseres Bildungssystems und fördert die gesellschaftliche Vielfalt.
Es ist gut, dass wir die Möglichkeit in Schleswig-Holstein haben, unsere Kinder in einer vielfältigen Schullandschaft an öffentlichen Schulen wie auch alternativ an Ersatzschulen zu unterrichten und zu fördern.
Es werden mehr als 15.500 Schüler und Schülerinnen an 105 Ersatzschulen unterrichtet. Dazu gehören unter anderem auch die Christlichen Schulen und die Waldorfschulen. Und auch die dänischen sind vielleicht formal Ersatzschulen sind aber faktisch die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit.
Die dänischen Schulen sind durch die Landesverfassung geschützt und somit den öffentlichen Schulen als Minderheitenschulen gleichgestellt. Alle anderen Ersatzschulen wurden bisher mit 82%  vom Land finanziell unterstützt. Die Reduzierung auf 80 %  ist für uns nicht zu rechtfertigen und somit für uns auch nicht tragbar.
Die aktuell wachsenden Belastungen an den Schulen durch die aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft, machen auch vor den Ersatzschulen keinen Halt.
Lehrkräftemangel, erhöhte Zahlen von Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf. Das sind nur zwei Faktoren, die auch die Ersatzschulen betreffen. Für Familien mit geringen Einkommen ist es kaum möglich, Transportkosten und Elternbeiträge für die Beschulung auf einer Ersatzschule zu finanzieren.
Bereits heute ist die Förderung durch die Sachkostenerstattung nicht gerecht, da der Sachkostensatz seit 2010 nicht mehr neu berechnet wurden. Die Sachkosten müssen dringend angehoben und den tatsächlichen Kosten der heutigen Zeit angepasst werden, um eine gerechte kommunale Finanzierung zu gewährleisten.
Für die Ersatzschulen würde die Anpassung der Sachkosten eine relevante und erhebliche Steigerung der finanziellen Förderung bedeuten.
Deshalb muss - wie wir im Antrag fordern, bezüglich der Ersatzschulen, neu verhandelt und gestaltet werden. Spätestens 2027 muss die Reduzierung der Förderung von 82 auf 80 % wieder aufgehoben werden. Spätestens dann werden die Kürzung des aktuellen Haushalts auch bei den Ersatzschulen schmerzlich greifen.
Wenn man, wieso oft im Bildungsbereich, neidvoll nach Hamburg schaut, scheinen 85 % Finanzierung der Ersatzschulen nicht nur wünschenswert, sondern auch angemessen.
Nur so ist eine  Abwanderung von zum Beispiel Waldorfpädagogen und Lehrkräften nach Hamburg zu verhindern.
Aber auch die Förderung von Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf muss besser geregelt und neu verhandelt werden. Schülerinnen und Schüler der Ersatzschulen müssen die gleichen Leistungen erbringen und stehen vor den gleichen Anforderungen wie die Schüler und Schülerinnen der öffentlichen Schulen. Es dürfen deshalb auch keine Nachteile für die Kinder entstehen, wenn Eltern sich für die Beschulung ihrer Kinder an einer Ersatzschule entschieden haben.
Darum fordern wir, dass der Bericht der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung auch einen Überblick  über die Situation und Entwicklungen der Unterrichtsversorgung an den Ersatzschulen liefert.

Wir vom SSW wissen, mit welchen Schwierigkeiten die Ersatzschule zu kämpfen haben, denn auch wenn die dänischen Schulen mit 100 % den öffentlichen Schulen durch die Landesverfassung gleichgesetzt sind, gibt es doch noch viele Bereiche, in denen die Träger von Ersatzschulen Schwierigkeiten haben auf kommunaler Ebene unterstützt zu werden.
Besonders, wenn es um Sachkosten, Transportmöglichkeiten, Schulbegleitung oder Ganztagsausbau geht sind wir von einer Gleichstellung noch weit entfernt.

 

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