Pressemitteilung · Christian Dirschauer · 11.12.2024 GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER FRAKTIONEN VON SPD, FDP UND SSW Kein Freifahrtschein für die Erhöhung der Wasserabgabe!

Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag setzen sich SPD, FDP und SSW für Anpassungen des Entwurfs zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften ein.

Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer:

„Die Landesregierung darf keinen Freifahrtschein für die Erhöhung der Wasserabgabe bekommen. Dies wäre mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung jedoch der Fall. Die Wasserabgabe soll demnach lediglich per Verordnung durch die Landesregierung geändert werden können. Wir sind der Meinung: Hier muss das Parlament ein Wörtchen mitzureden haben! Denn schließlich geht es um die elementare Versorgung mit Trinkwasser, die für alle Menschen bezahlbar sein sollte.“

Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sandra Redmann:

„Uns als SPD-Fraktion war stets wichtig, neben den notwendigen Anpassungen an den Klimawandel und dem Schutz unseres Trinkwassers auch das Soziale im Blick zu behalten. Daher schlagen wir nun gemeinsam mit FDP und SSW nach den Ausschussberatungen mit den vielen Verbänden vor, die Einnahmen aus der Wasserabgabe künftig vollständig für den Wasserschutz einzusetzen und die angedachte Erhöhung der Landeswasserabgabe zum 01.01.2025 auszusetzen. Eine zusätzliche Belastung der schleswig-holsteinischen Haushalte um 24% bei der Trinkwasserabgabe ist mit uns nicht zu machen. Des Weiteren schlagen wir vor, dass bei künftigen Plänen die Landeswasserabgabe zu erhöhen, das Parlament einzubinden ist.“

Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky: 

„Bei der Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften handelt es sich um alles andere als ein trockenes Thema. Die Novelle hat große Auswirkungen auf die Bürger, Unternehmen, Verbände und Kommunen. Die von der Regierung bislang geplante Erhöhung der Abgabensätze um 24 Prozent als moderat zu begründen, kann doch nur ein schlechter Witz sein. Höchst problematisch ist auch die Einführung einer Verordnungsermächtigung für die Anpassung der Abgabensätze. Damit will die Landesregierung allen Ernstes die Abgabensätze der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Das geht gar nicht! Obendrein fordern wir, dass die Einnahmen aus der Wasserabgabe zu 100 Prozent in den Wasserschutz fließen. So geht echter Umwelt- und Naturschutz.“ 

Anlage: Änderungsantrag zum Landeswassergesetz

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