Pressemitteilung · Lars Harms · 28.06.2018 Grenzüberschreitende Polizei-Kooperation auf den Prüfstand stellen

Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, war kürzlich zu Besuch im GZ Padborg – dem Gemeinsamen Zentrum der deutschen und dänischen Polizeibehörden. Sein Fazit: Die praktische Zusammenarbeit funktioniert hervorragend, der Vertrag gehört jedoch nach all den Jahren auf den Prüfstand.

Das Gemeinsame Zentrum (GZ) deutscher und dänischer Polizei- und Zollbehörden in Padborg ist seit Jahren ein Paradebeispiel für eine funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit und hat an vielen anderen Grenzen Nachahmer gefunden. 

Ob grenzüberschreitende Einbruchskriminalität oder Rauschgift, Schmuggel oder Schleuser: Am Gemeinsamen Zentrum in Padborg – einst 2001 als Bürogemeinschaft ins Leben gerufen - führt heute kaum ein Fall vorbei. Hier arbeiten Ermittlerteams aus Landeskriminalamt, Zoll, Landes- und Bundespolizei mit Beamten entsprechender Behörden auf dänischer Seite Hand in Hand. 

„Und das ist auch gut so“, sagt Lars Harms, denn organisierte Kriminalität kenne keine Grenzen. „Professionelle Diebesbanden agieren teilweise europaweit, und auch Schleuser-Delikte bleiben ein Dauerthema an der deutsch-dänischen Grenze“, so Harms. 

Die Zusammenarbeit habe sich bewährt, bilanziert der SSW-Landtagschef. Dennoch sei es an der Zeit für einen Abschluss der Evaluierung des damaligen Zusammenarbeitsvertrags. 

Ein weiteres Thema, dass auf den Prüfstand gehöre, seien die Hoheitsrechte der deutschen Behörden bei der Nacheile in Dänemark. Diese seien damals auf dänischen Wunsch hin stark eingeschränkt worden. 

„Bei einer Nacheile über die Grenze ist nach 25 Km Schluss. Dann müssen die deutschen Beamten umkehren, weil dort ihr Recht auf Nacheile endet“, so Harms. In den deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Verträgen gebe es solche Einschränkungen nicht. 

Harms: „Nach all den Jahren der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es an der Zeit, dass Kopenhagen und Berlin einmal diskutieren, ob der damalige Vertrag der Entwicklung der grenzüberschreitenden Kriminalität noch gerecht wird, und welche Bedarfe sich inzwischen ergeben haben“.  

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