Pressemitteilung · 02.06.2004 Friesisch-Gesetz fördert friesische Sprache in der Verwaltung
Der friesische SSW-Abgeordnete Lars Harms begrüßte die überwiegend positiven Stellungnahmen zum Entwurf eines Friesisch-Gesetz bei der heutigen Anhörung des Schleswig-Holsteinischen Landtages im Nordfriisk Instituut in Bredstedt:
Die Anhörung zeigt, dass das Friesisch-Gesetz eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten bietet, wie man die friesische Sprache in Verwaltungen berücksichtigen kann. Dabei beruhen die Regelungen auf Freiwilligkeit. Durch die Verabschiedung des Friesisch-Gesetzes erfüllt das Land Schleswig-Holstein weitere Punkte der Europäischen Sprachencharta, die man dann nachmelden kann. So wird auf europäischer Ebene deutlich, dass das Land Schleswig-Holstein weitere positive Schritte in der Minderheitenpolitik geht. In der Anhörung wurde deutlich, dass das vorgelegt Gesetz sowohl im niederländischen Friesland als auch bei den Sorben in Sachsen und Brandenburg auf positive Resonanz gestoßen ist. Das heißt, dass Friesisch-Gesetz ist nicht nur ein Vorteil für die Friesen, sondern dient auch dem Renommee des Landes Schleswig-Holstein, so Lars Harms.
Der SSW hat das Friesisch-Gesetz im Januar in den Landtag eingebracht. In der heutigen Anhörung konnten u.a. der Friesenrat, Friisk Foriining, Nordfriesischer Verein, Nordfriisk Instituut, die Minderheitenbeauftragte Renate Schnack zum Gesetzentwurf Stellung nehmen.