Rede · Jette Waldinger-Thiering · 27.01.2023 Frauen und Kinder haben überall und immer ein Recht auf Schutz vor Gewalt

„Die Tatsache, dass jährlich bis zu 4000 Frauen und Kinder zu Opfern werden, muss unser Ansporn sein, zusammenzustehen und dieser Gewalt noch entschiedener entgegenzutreten.“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 33 - Über 25 Jahre Frauenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein - Gesicherte bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung (Drs. 20/593 (neu))

Es ist nicht lange her, dass wir uns hier mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder beschäftigt haben. Das ist wichtig und freut mich. Denn die Frage, wie wir geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder eindämmen oder möglichst verhindern können, hat für den SSW einen sehr hohen Stellenwert. Leider werden Frauen und Kinder bis heute immer wieder Opfer von psychischer und physischer Gewalt. Und das trotz unserer Einigkeit und Bemühungen, die entsprechenden Beratungs- und Hilfsangebote auskömmlich zu finanzieren. Die Tatsache, dass allein in Schleswig-Holstein bis zu 4000 Frauen und Kinder jährlich zu Opfern werden, ist traurig und beschämend. Aber ich denke, diese Tatsache muss auch unser Ansporn sein, zusammenzustehen und dieser Gewalt noch entschiedener entgegenzutreten. 

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht. Es ist nur folgerichtig, dass wir uns Gedanken über eine bundesweit gesicherte Finanzierung unserer Frauenhäuser machen. Da ist der SSW völlig einig und gerne mit dabei. Ich möchte aber gerne noch mal betonen, dass wir auch die inhaltliche Neuausrichtung bei diesem Thema unterstützen. Denn wenn ich es richtig sehe, dann geht mit dem geplanten Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt ein echter Paradigmenwechsel einher. Und zwar dahin gehend, dass Gewalt gegen Frauen alles andere als eine Privatsache ist, sondern auch als sicherheitspolitisches Thema viel stärker in den Fokus rücken muss. Diese Sichtweise teilen wir. Und wir sind deshalb gerne bereit, die entsprechenden Schritte mitzugehen und hoffen, dass wir hier schnell zu Ergebnissen kommen.
Es ist bekannt, dass wir gut ausgebaute ambulante und stationäre Angebote haben. Und es ist richtig, das Schleswig-Holstein auch bei der Finanzierung im Ländervergleich gut dasteht. Unser Weg über den kommunalen Finanzausgleich gibt den Einrichtungen Sicherheit und vermeidet unnötige Bürokratie. Doch es zeichnet sich trotzdem ab, dass viele dieser Angebote nicht nur pandemiebedingt, sondern auch infolge der Ukrainekrise oder der Situation in Afghanistan und im Iran verstärkt in Anspruch genommen werden. Außerdem wissen wir alle, dass auch die aktuelle Bedarfsanalyse des Landes zeigt, dass wir in fast allen Bereichen nachbessern müssen. Und deshalb ist es wichtig, dass wir die Finanzierungsfrage hier und heute diskutieren. Und deshalb ist es gut, dass der Bund eine bundeseinheitliche Finanzierung aufstellen und sich über eine Regelfinanzierung an den Kosten beteiligen will. Es bleibt aber darauf zu achten, dass wir uns hier am Ende nicht an niedrigere Standards anpassen müssen. 

Übergeordnet betrachtet ist in den vergangenen Jahren überdeutlich geworden, dass wir einen Mehrbedarf bei Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben. Wir brauchen weitere Frauenhausplätze und wir sollten auch darauf achten, dass diese regional verteilt sind. Ich will deshalb deutlich sagen, dass wir uns sehr über das bald fertige Frauenhaus im Kreis Schleswig-Flensburg freuen. Und ich erwarte, dass auch die 12 neuen Plätze in Nordfriesland bald Realität sind. Gerade vor dem Hintergrund der Bedarfsanalyse sehen wir auch im nördlichen Landesteil klaren Verbesserungsbedarf. Denn egal ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Art und Umfang der Hilfe darf nicht davon abhängen, ob sie auf dem Land oder in der Stadt oder nördlich oder südlich des Kanals leben. Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen.

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