Pressemitteilung · 04.11.2013 Finanzausgleichsgesetz: SSW fordert mehr Geld für den Norden

Kreistags- und Kommunalpolitiker des SSW fordern eine stärkere Berücksichtigung des nördlichen Landesteils beim Finanzausgleichsgesetz (FAG). Für die 25 % der Bevölkerung, die im Landesteil Schleswig wohnen, sind gerade einmal 15 % der FAG-Mittel vorgesehen. 

 


 


 

„Eine Reform des FAG ist dringend erforderlich. Das sehen auch unsere Kreistags- und Kommunalpolitiker so“, sagte Landesvorsitzender Flemming Meyer am Rande einer SSW-Fachtagung in Büdelsdorf am Sonnabend. 

 


 

„Die schiefe Verteilung der FAG-Mittel zwischen den Landesteilen Schleswig und Holstein stößt auf heftige Kritik in der Parteibasis. Gleiches gilt für die geplanten massiven Kürzungen bei den Nord-Kreisen. Da muss dringend nachgebessert werden“, fasste Meyer die Rückmeldungen der Kommunalvertreter zusammen.

 

So soll der Norden des Landes trotz einem Flächenanteil von 31 Prozent und einem Bevölkerungsanteil von 25 Prozent nur etwas über 15 Prozent der Summe aus den FAG-Mittel erhalten. 

 


 

Allein für den Kreis Nordfriesland bedeutet der Gesetzesvorschlag ein Minus von 8,7 Millionen Euro. Selbst unter Hinzunahme der vom Bund gewährten Kostenübernahme der Grundsicherung bleibt ein Minus von 3,4 Millionen Euro.

 

Zum Vergleich: Beim sowohl flächen- als auch bevölkerungsmäßig kleineren Nachbarn Dithmarschen steht bei gleicher Rechnung unterm Strich ein Plus von 6,7 Millionen Euro. 

 


 

Die Grundzüge der Reform, wonach FAG-Mittel vor allem sozialen Aufgaben folgen sollen, wurden ausdrücklich begrüßt. Die Einschnitte bei den Nordkreisen, insbesondere Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, seien jedoch so nicht hinnehmbar, hieß es auf der Fachtagung in Büdelsdorf. 

 


 

Der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, versicherte den Teilnehmern, er werde sich in der rot-grün-blauen Koalition für Nachbesserungen einsetzen. Es gäbe durchaus mehrere mögliche Stellschrauben, so Harms. Als Beispiele nannte er die Berücksichtigung des Flächenfaktors und eine Beibehaltung der Kreisschlüsselzuweisungen gemessen an der Finanzkraft, nicht der Umlagekraft der Gemeinden. 

 


 


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