Rede · Lars Harms · 20.11.2024 Ein Ukraine-Notkredit bleibt relevant
„Der damalige Notkreditrahmen von 1,5 Milliarden Euro war ein Höchstrahmen, der möglich gewesen wäre, wenn alles wie vorgesehen gelaufen wäre. Wir können froh sein, dass diese Mittel nicht vollständig benötigt werden.“
Lars Harms zu TOP 4 - Nachtragshaushaltsgesetz 2024 (Drs. 20/2591; 20/2627)
Ein Nachtragshaushalt wird immer dann notwendig, wenn sich Änderungen im Haushalt ergeben haben, die nicht anderweitig innerhalb der Haushaltssystematik vollzogen werden können. Über die letzten Jahre gab es immer Mehrbedarfe und weitere Summen, die noch nachgeschoben werden mussten. Mit diesem Nachtragshaushalt ist das erfreulicherweise mal anders. Daher können wir diesen Nachtragshaushalt gut mittragen.
Meine Vorredner sind ja bereits auf vieles eingegangen. Der größte Änderungspunkt an diesem Nachtragshaushalt ist sicherlich die Korrektur des Notkredites. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit einem Notkredit, allerdings soll dieser für das laufende Jahr nun reduziert werden, da er nicht in voller Höhe benötigt wird. Ursprünglich umfasste der Notkredit 1,5 Milliarden Euro. Davon können nun 327 Millionen Euro gekürzt werden. Das ist für sich genommen ja erst mal eine gute Nachricht. Und auch auf dem Papier sieht das dann besser aus, gerade weil wir uns ja vor Augen halten müssen, dass Schleswig-Holstein nun mal ein Haushaltskonsolidierungsland ist und unter Beobachtung des Stabilitätsrates steht, was die Einhaltung der Verschuldungsregeln gemäß der Schuldenbremse angeht. Da ist es dann ja umso wichtiger, die Haushaltszahlen so frühzeitig wie möglich zu aktualisieren – gerade, wenn dies für den Gesamthaushalt und das Notkredit-Management eine leicht positive Korrektur bedeutet.
Das Notkredit-Management sorgt hier im Hause ja dennoch auch immer wieder für hitzige Diskussionen. Ich habe für den SSW schon frühzeitig festgehalten, dass wir immer konstruktiv mitberaten werden, was Notlagenbeschlüsse angeht. In den verschiedenen Jahren, in denen wir nun schon mit verschiedenen Notkrediten hier im Land arbeiten, haben wir stets auf engmaschige und transparente Ausgabe- und Erfolgskontrollen bestanden, haben teilweise vorhergesagt, dass nicht die volle Höhe an Notkreditmitteln für ein Jahr benötigt werden wird, dass aber gleichzeitig auch noch Notkreditmittel im Folgejahr notwendig werden und rechtzeitig sowie rechtssicher begründet werden müssen, Stichwort Bundesverfassungsgerichtsurteil. Bei der ersten Lesung für den Haushaltsentwurf 2025 haben wir ja durchaus die Bemühungen der Landesregierung anerkannt, dass diese nur noch mit den wirklich notwendigen Notkreditmitteln auskommen will. Ein Ukraine-Notkredit wird ja aber auch im nächsten Jahr weiterhin relevant bleiben. Unserer Ansicht nach müssen diese Gelder weiterhin für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten bereitgestellt werden, auch und gerade in Kombination mit Bundesmitteln und in der Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Daher haben wir im Finanzausschuss ja beispielsweise auch die entsprechenden Umsetzungen von Haushaltsmitteln zwischen den Einzelplänen 04 und 10, also dem Innen- und dem Sozialministerium, mitgetragen. Dieses engmaschige Notkreditmittel-Management wird folglich aktuell und notwendig bleiben.
Aber auch zu diesem Nachtragshaushalt wage ich vorherzusagen, dass es nicht bei den 327 Millionen nicht genutzten Notkreditmitteln bleiben wird. Vielmehr werden wir wohl noch mehr Mittel einsparen können, die nicht in diesem Jahr verausgabt werden. Der damalige Notkreditrahmen von 1,5 Milliarden Euro war ein Höchstrahmen, der möglich gewesen wäre, wenn alles wie vorgesehen gelaufen wäre. So sind aber Haushalte nicht und schon gar nicht Nothaushalte. Wir können froh sein, dass diese Mittel nicht vollständig benötigt werden und gleichzeitig die Möglichkeit besteht mit wesentlich weniger Notkreditmitteln im kommenden Jahr auskommen zu können.
Darüber hinaus beinhaltet dieser Nachtragshaushalt noch weitere positive Anpassungen. So gibt das Finanzministerium endlich zu, dass für dieses Jahr ein geringerer Finanzierungsbedarf bei den Zinsen besteht – ein Punkt, den wir seit Jahren in unsere alljährliche Haushaltsantragstabelle notieren. Immerhin eine Entlastung um 20 Millionen Euro. Die weiteren Anpassungen beinhalten weitere kleinere positive Entwicklungen, beispielsweise kleinere Mehreinnahmenbeträge und nicht benötigte Vorsorgegelder. Insgesamt können wir diesem Nachtragshaushalt gut zustimmen.