Pressemitteilung · 14.06.2018 Ein Schritt in die richtige Richtung

Zur heute beschlossenen Einführung der Musterfeststellungsklage erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Dass nicht mehr jeder Betroffene individuell vor Gericht ziehen muss, um die immer gleichen Sachverhalte feststellen zu lassen, ist ein großer Schritt nach vorn. 

Künftig sollen Verbände, stellvertretend für die Verbraucher, umstrittene Grundsatzfragen, etwa zur Schuldhaftigkeit eines Unternehmens an einer mangelhaften Produktserie, in Musterprozessen einklagen können. Für die Betroffenen entstehen hierdurch keine Kosten. Auch dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte. 

Ob die hierfür notwendige Beteiligung von mindestens 50 Betroffenen zu eine angemessene Zahl ist, wird sich zeigen. Denn auch 49 geprellte Kunden eines Unternehmens haben ein berechtigtes Interesse an einer kollektiv verbindlichen Klärung, sollte man meinen. 

Bedauerlich ist, dass das neue Instrument wohl nur bedingt zu einer Entlastung der Justiz führen wird. Schließlich müssen die Betroffenen im Anschluss an die Musterklage trotzdem einzeln vor Gericht ziehen, um ihren individuellen Anspruch auf Schadensersatz einzuklagen. Hier wäre eine Gutachterregelung eventuell der geschmeidigere Weg für alle Beteiligten gewesen und hätte zudem die Gerichte spürbar entlastet. 

Trotz dieses Wermutstropfens begrüßen wir vom SSW die Einführung der Musterfeststellungsklage als weiteren Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte in Deutschland.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · Lars Harms · 01.07.2024 "Die Beschäftigten werden schlicht verheizt"

Die Abschiebehaftanstalt in Glückstadt ist personell chronisch unterbesetzt. Das hat die Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des SSW-Fraktionsvorsitzenden Lars Harms jetzt ergeben (Drucksache 20/2257).

Weiterlesen

Pressemitteilung · Jette Waldinger-Thiering · 05.07.2024 Erste Hilfe muss Schule machen

Der SSW fordert die Landesregierung auf, dem Erste-Hilfe-Unterricht einen festen Platz in Schleswig-Holsteins Schulen zu geben (Drucksache 20/2317). Für mindestens zwei Schulstunden jährlich soll das Training an allgemeinbildenden Schulen Pflicht werden, um Kinder und Jugendliche für Notfallsituationen fit zu machen.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Lars Harms · 04.07.2024 Schwarz-Grün darf den Feuerwehren nicht den Hahn abdrehen!

Die Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrhäusern gilt noch bis Ende des kommenden Jahres. Der Fördertopf ist allerdings längst ausgeschöpft, und ein neuer ist auch nicht geplant, wie die Landesregierung jetzt auf Anfrage des SSW-Fraktionsvorsitzenden Lars Harms mitgeteilt hat (Drucksache 20/2256).

Weiterlesen