Rede · Sybilla Nitsch · 19.06.2024 Ein Fahrzeugpool kann Ausfallzeiten verkürzen

„Indem die Landesanstalt künftig einen eigenen Fahrzeugpool vorhält, könnten Zugausfälle künftig vermieden werden, weil eben auf einen Fahrzeugpool zurückgegriffen werden kann. Das bedeutet, wenn überhaupt, dann hätten wir nur kurzfristige Zugausfälle. Der Fahrplan wird eingehalten und die Passagiere können reibungslos fahren.“

Sybilla Nitsch zu TOP 2 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein – ZUG.SH (Drs 20/2184)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir in Schleswig-Holstein Neuland betreten. Eine Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein – kurz ZUG.SH – hat es bisher bei uns nicht gegeben. Jedoch sind wir auch nicht das erste Bundesland, das so eine Landesanstalt gründet. Unter anderem sind Niedersachsen und Baden-Württemberg bereits diesen Weg gegangen. Und für uns als SSW kann ich sagen, dass wir für Schleswig-Holstein hier durchaus Vorteile für das Land, für die Streckenbetreiber und insbesondere für die Passagiere sehen. 
Was steckt also hinter der Idee von ZUG.SH? Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Erfahrungen gemacht mit Fahrzeugmaterial, das ausgefallen ist. Der Betreiber war dann häufig nicht in der Lage, das kaputte Material kurzfristig zu reparieren oder für Ersatz zu sorgen. In der Konsequenz wurden Fahrangebote nicht eingehalten. Die Leidtragenden waren bei den Ausfällen immer die Passagiere. Das soll künftig anders werden. 
Mit einem landeseigenen Fahrzeugpool sollen mehrere Ziele erreicht werden. Die Landesanstalt wird mit der Beschaffung, der Vorhaltung, dem Werterhalt und der Bewirtschaftung von Fahrzeugen für den SPNV betraut. So ist es eingangs unter §5 des Gesetzentwurfs aufgeführt. 
Indem die Landesanstalt künftig einen eigenen Fahrzeugpool vorhält, könnten Zugausfälle künftig vermieden werden, weil eben auf einen Fahrzeugpool zurückgegriffen werden kann. Das bedeutet, wenn überhaupt, dann hätten wir nur kurzfristige Zugausfälle. Der Fahrplan wird eingehalten und die Passagiere können reibungslos fahren. 
Ein weiterer Vorteil entsteht bereits bei der Strecken-Vergabe. Zum einen könnte sich die Vorlaufzeit zur Betriebsaufnahme verkürzen, weil bereits im Vorfeld das Zugmaterial bestellt werden könnte. Zum anderen schaffen wir mehr Wettbewerb bei der Vergabe, weil dadurch auch Anbieter ins Verfahren einsteigen können, die bisher nicht das nötige Kapital zur Finanzierung von Schienenfahrzeugen hatten. Letzteres könnte sich günstiger auf den Zugkilometer auswirken, was wiederum Vorteile für die Passagiere mit sich bringt. 
Wir müssen die Passagiere und die Daseinsvorsorge wieder stärker in den Fokus setzen. Wettbewerb im SPNV ist daher immens wichtig. Daher möchte ich begrüßen, dass Schleswig-Holstein durch die Gründung der Landesanstalt nun die Option hat, sich gegebenenfalls am Wettbewerb zu beteiligen. 
So ein Fahrzeugpool errichtet sich nicht von selbst. Daher soll die ZUG.SH mit einem Stammkapital von einer halben Milliarde Euro ausgestattet werden. Bei so viel Geld werden insbesondere die Finanzpolitiker hellhörig auch und gerade in Bezug zur Schuldenbremse. Daher hat auch dieser Punkt besonderes Augenmerk in der Beratung erfahren. Die Anhörungen in den Ausschüssen und die parlamentarischen Beratungen haben ergeben, dass die Kreditaufnahme unbedenklich in Bezug auf die Schuldenbremse sei. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass eine Kreditaufnahme durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht dem Landeshaushalt zuzurechnen sei. Auch für uns als SSW, war dieser Punkt nicht ganz unerheblich. 
Mit der Anschaffung eines Fahrzeugpools im größeren Umfang sind weitere Vorteile zu nennen. Hier sehen wir die Möglichkeit, durch Sammelbestellungen den Anschaffungspreis zu drücken und wir bekommen das Zugmaterial, was wir auch heben wollen. Das heißt, wir könnten eine ganz neue Qualitätsoffensive beim Zugmaterial starten, die den Passagieren zugutekommt.
Die Bewirtschaftung der Fahrzeuge ist im Weiteren, wie wir wissen auch Aufgabe der Landesanstalt. Hier sehe ich ganz klar Vorteile für die bestehenden Standorte bei uns im Land. 
Wir haben die entsprechenden Werke und Kapazitäten in Neumünster und in Husum. Vor allem haben wir dort jeweils qualifiziertes Personal, um hochwertige Wartungs- und Instandhaltungsleistungen bei Lokomotiven, Triebwagen und Reisezugwagen durchführen zu können. Diese Stärken müssen wir nutzen. 
Aus Sicht des SSW ist das Risiko mit der Errichtung einer Landesanstalt ZUG.SH überschaubar, solange der Bund die Regionalisierungsmittel weiter an das Land zahlt. Durch die Landesanstalt entsteht kein Mehrbedarf, aber auch kein Minderbedarf. 
Unseres Erachtens überwiegt der Vorteil gerade für die Passagiere und Pendler bei uns im Land. Wir unterstützen das Land auf seinem Weg die Daseinsvorsorge im SPNV zu verbessern und stimmen dem Gesetzentwurf zu.

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