Rede · Lars Harms · 26.01.2024 Die Polizeibeauftragte wirkt

„Die Befürchtung, dass die Möglichkeit der anonymen Beschwerde innerhalb der Polizei missbraucht werden könnte, hat sich nicht bewahrheitet.“

Lars Harms zu TOP 39 u. 51 - Erprobung des Einsatzes von Distanz-Elektroimpulsgeräten; Tätigkeitsbericht der Beauftragten für die Landespolizei (Drs. 20/1770; 20/1056)

Die Erprobung der Distanz-Elektroimpulsgeräte bei der hiesigen Polizei war richtig. Zum besseren Verständnis werde ich den eingeführten Begriff Taser verwenden, damit die Menschen draußen wissen, um was es geht. Der Taser-Test in Neumünster war ein Erfolg; und zwar in zweifacher Hinsicht. Zum einen war es richtig, auf hiesige Erfahrungen zu bauen, bevor teures Gerät angeschafft wird. Ob so ein Einsatzmittel passt, kann man nur in der Praxis testen. Zum anderen hat der Praxistest belegt, dass die Taser zur De-Eskalation genutzt werden können. In vielen Konfliktfällen genügte bereits das Auslösen des Elektroschocker-Geräusches. Eine Waffe, die schon wirkt, bevor sie eingesetzt wird, ist am besten. Darum sollten wir die Anschaffung der Taser - nach entsprechender Schulung selbstverständlich - landesweit in Erwägung ziehen. Im Übrigen muss uns dann aber klar sein, dass die Anschaffung der Geräte, die erste Schulung und auch das dauerhafte Training mit diesem Gerät einige Kosten verursachen wird. Für den SSW kann ich sagen, dass uns das aber Wert ist.
Kommen wir nun zum Bericht der Polizeibeauftragten. Mein herzlicher Dank an die Beauftragte für die Landespolizei, die mit ihrem Tätigkeitsbericht wieder einmal eine beeindruckende Bilanz mit vielen Fallbeispielen vorgelegt hat. Der Bericht zeigt, wo es Probleme gibt. Bedauerlicherweise ist schon viel Zeit seit Vorlage des Berichts verstrichen. Das sollten wir in der Zukunft besser hinkriegen.
Erstmals haben sich mehr Bürgerinnen und Bürger an die Beauftragte gewandt als Polizistinnen und Polizisten. Das belegt eindrucksvoll die Doppelrolle der Polizeibeauftragten, die zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei einerseits sowie andererseits polizeiintern wirkt. Dass die Petitionen bei der Polizei als eine Chance zur Korrektur und Überarbeitung bestehender Verfahren wahrgenommen werden, kann sich die Beauftragte als persönlichen Erfolg zurechnen. Es ist ihr gelungen, ein hohes Vertrauen aufzubauen, weil sie objektiv und nachdrücklich die Interessen der Petentinnen und Petenten vertritt.
Darüber hinaus beinhalten die Berichte, wie gewohnt, Hinweise auf gesetzgeberische Lücken. Ich möchte mich ausdrücklich für diese konstruktive Unterstützung bedanken. Überdies gibt die Beauftragte Verfahrenshinweise Richtung Polizei, was Ausbildung und Fortbildung betrifft. Mir ist natürlich vor allem der Hinweis bezüglich der Mehrsprachigkeit im Zusammenhang mit Notrufen aufgefallen. Anlass war die Beschwerde einer englischsprachigen Petentin, die die Beauftragte genutzt hat, um allgemein die Mehrsprachigkeit zu thematisieren. Dass Dänisch sprechende Kolleginnen und Kollegen in den Leitstellen so eingesetzt werden, dass in jeder Schicht eine ansprechbar ist, halte ich für eine gute Praxis. Aber ich würde mir auch wünschen, dass die Fortbildungsangebote der Mitarbeiter die Nachbarsprache Dänisch systematisch berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es technische Hilfsmittel beim Kontakt mit Menschen, die wenig oder kein Deutsch sprechen, wie beispielsweise eine App, auf die die Polizeibeauftragte hinweist. Ich denke, dass deren flächendeckender Einsatz geprüft werden sollte, weil gerade im Notfall die schnelle Reaktion lebensrettend sein kann.
Der Bericht zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger ein positives Verhältnis zur Polizei haben. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, wird der Weg über eine Petition gewählt. Ich gehe davon aus, dass der konstruktive und moderierende Umgang der Petitionen durch die Polizeibeauftragte erheblich dazu beiträgt, dieses Vertrauen zu rechtfertigen. Anderseits zeigt der Bericht anhand mehrerer Beispiele, wie Kritik bei den Polizeibehörden von Vorgesetzten angenommen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation umgesetzt werden. Die Befürchtung, dass die Möglichkeit der anonymen Beschwerde innerhalb der Polizei missbraucht werden könnte, hat sich also nicht bewahrheitet. Auch dafür gilt unser Dank dem Engagement der Polizeibeauftragten.

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