Rede · Jette Waldinger-Thiering · 13.12.2019 Der SSW steht zur europäischen Zusammenarbeit!

Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist eine Mischung aus schlichter Tatsachenbeschreibung auf der einen und plumper Anmaßung auf der anderen Seite. Zudem stehen die Grundsätze zur Verwirklichung der europäischen Zusammenarbeit bereits auf einem soliden gesetzlichen Fundament.

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 16 - Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Bekenntnis zur europäischen Zusammenarbeit unter Einschluss der Anforderungen an die organisatorische Struktur und Kompetenzausübung der Europäischen Union (Drs. 19/1867)

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Partnern und Freunden in Europa ist dem SSW seit jeher eine Herzensangelegenheit. Das versteht sich von selbst. Der vorliegende Antrag der AfD ist jedoch aus mehreren Gründen nicht unterstützenswert. Warum?

Beginnen wir mit dem Offensichtlichen: Der erste Satz des Gesetzentwurfes ist eine schlichte Tatsachenbeschreibung. Die Charakterisierung der Zusammenarbeit ist zudem fast wortgenau aus Artikel 23 des Grundgesetzes abgeschrieben. Und auch die in der Begründung zahlreich angeführten Artikelbestimmungen aus den verschiedenen Vertragswerken beschreiben ja lediglich bereits existierendes Recht. Auch die Präambel zu unserer Landesverfassung nennt noch einmal explizit das „Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder sowie die grenzüberschreitende Partnerschaft der Regionen an Nord- und Ostsee und im vereinten Europa zu vertiefen“, als ein ausdrückliches Ziel. Der pro-europäische Geist durchdringt folglich bereits sowohl unser Grundgesetz als auch unsere Landesverfassung in angemessenem Umfang.

Den zweiten Satz des Gesetzentwurfes sowie die Hinweise zum Subsidiaritätsprinzip in der Begründung empfinde ich als mindestens anmaßend, wenn nicht gar eine Frechheit. 
Rein sprachlich fehlt in dem zweiten Satz die Beschränkung auf Schleswig-Holstein, sodass man sich im Grunde genommen anmaßt, eine Bestimmung für gleich sämtliche beteiligte Regionen in allen EU-Staaten beschließen zu wollen. So viel zum vehementen Gepoche der AfD auf die Souveränität der Staaten! Wahrscheinlich war das mal wieder „nicht so gemeint“, aber wir sollten es wohl tunlichst unterlassen, uns in die Gesetzgebung anderer Regionen einzumischen. 
Und selbst wenn dieser Satz nur auf Schleswig-Holstein bezogen wäre, dann wäre er auch immer noch vermessen. Die AfD begründet diesen Vorstoß mit massiven Zweifeln an der ordnungsgemäßen Anwendung insbesondere des Subsidiaritätsprinzips. Das ist Quatsch. Die Mitgliedstaaten haben sehr wohl auf strenge Kontrollmechanismen geachtet. Und es steht doch wohl außer Frage, dass alle Akteure auf allen Ebenen ihre Mitwirkungsrechte weiterhin aktiv einfordern und sich lebhaft in die Zusammenarbeit einbringen werden.
Ein Beispiel: Durch ein bewährtes „Frühwarnsystem“ – bestehend aus der Subsidiaritätsrüge als präventiver sowie der Subsidiaritätsklage als nachträglicher Kontrollmechanismus – kann die Kommission in die Pflicht genommen werden, zu Gesetzesvorhaben begründete Stellungnahmen abzugeben. Sollte der Kommission dabei eine grobe und offenkundige Fehleinschätzung unterlaufen, so kann der Europäische Gerichtshof eingreifen. Dass diesem nun seitens der AfD mutwillige Missachtung geltenden Rechts unterstellt wird, ist eine Unverschämtheit! Wer vorgeblich auf Rechtsstaatlichkeit pocht, sollte auch anerkennen, wenn dieses von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannte rechtsprechende Organ der EU Recht spricht. Aber selbst wenn nun auch diesem Gerichtshof eine offenkundige Fehleinschätzung unterlaufen sollte, so sind und bleiben die EU-Institutionen und -Organe doch stets nur so mächtig, wie es die Mitgliedstaaten zulassen. Denn neben dem Grundsatz der Subsidiarität und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt ja zuallererst auch noch der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, sprich: Die EU verfügt nur über die Zuständigkeiten, die ihr durch die ratifizierten EU-Verträge explizit verliehen wurden.

Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist also insgesamt eine Mischung aus schlichter Tatsachenbeschreibung auf der einen und plumper Anmaßung auf der anderen Seite. 
Die EU mag für unser Land einen besonders hohen Stellenwert genießen – und das vollkommen zu Recht. Daher findet diese ja auch in den Präambeln und direkt im Grundgesetz eine besondere Nennung. Aber aus Sicht des SSW stehen der Wille sowie die Grundsätze zur Verwirklichung der europäischen Zusammenarbeit damit auch auf einem soliden gesetzlichen Fundament und bedürfen keines weiteren Artikels.

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