Pressemitteilung · 23.03.2023 Der SSW ist gegen die Einschränkung der kommunalen Demokratie in Schleswig-Holstein

Die Rede von Ratsherr Martin Lorenzen zu: "Die schwarz-grüne Landesregierung darf keinen Demokratieabbau in unseren Kommunen betreiben!" RV-73/2023

Es gilt das gesprochene Wort 

Flensburg, 22.03.2023

Sehr geehrter Herr Stadtpräsidentin,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren, kære venner.

Im Grunde kommt diese Resolution zu spät, weil der Landtag bereits die Gesetzänderung beschlossen hat. Trotzdem ist es richtig, dass wir als Ratsversammlung uns mit diesem Thema befassen, weil wir die Konsequenzen vor Ort spüren werden.

Ich sage deshalb auch ganz deutlich: Der SSW ist nicht mit der Einschränkung der kommunalen Demokratie in Schleswig-Holstein wie sie die Landesregierung betreibt einverstanden. Insbesondere sind wir als Minderheitenpartei solidarisch mit den kleineren Fraktionen, deren kommunale Arbeit in Zukunft sehr viel schwerer wird, wenn man jetzt drei Mitglieder für eine Fraktionsbildung benötigt. Das wird uns natürlich nicht in Flensburg treffen, aber in den südlichen Landesteilen in Schleswig, Husum, Rendsburg oder Kiel wird dies eine große Herausforderungen für den SSW werden. Daher verstehen wir die Sorgen der kleineren Fraktionen.

Es ist ja richtig, dass die kommunale Demokratie mit den vielen Fraktionen und Parteigruppierungen und fraktionslosen in den letzten Jahren nicht einfach war. Auch nicht in Flensburg. Die viel zu langen Sitzungen und die schwierige Ausschussarbeit ist ein Problem für uns Freizeitpolitiker-Innen. Auch das immer neue Fraktionen gebildet werden von Ratsmitgliedern, die aus anderen Fraktionen ausscheiden, ist ein Ärgernis und übrigens auch nicht demokratisch legitimiert. Aber wie wir damit umgehen hängt aus meiner Sicht insbesondere davon ab wie wir die Ausschusssitzungen und Ratssitzungen selbst organisieren und wie diszipliniert wir alle sind und nicht nur die kleinen Fraktionen. 

Die Lösung der Landesregierung wird da nicht helfen: im Gegenteil sie verschärft sogar noch die Probleme. Denn die Parteienzersplitterung wird wohl auch nach der Wahl beibehalten werden. Nur werden wir dann wahrscheinlich ganz viele Ratsmitglieder haben, die zwar nicht in Ausschüssen abstimmen, aber dennoch an den Sitzungen teilnehmen dürfen. Also werden diese Sitzungen nicht kürzer oder leichter. Und wir riskieren, dass diese Ratsmitglieder dann ihre Anträge in der Ratsversammlung stellen. In Zukunft werden die Ratsversammlungen deshalb wahrscheinlich noch viel länger und noch chaotischer werden. Das kann doch nicht in unserem Sinne sein.

Noch problematischer bewertet der SSW allerdings die Einschränkung bei dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Völlig ohne Not schränken CDU und Grüne die Möglichkeiten der Bürgergehren in Schleswig-Holstein ein. In Zukunft soll das Quorum der notwendigen Unterschriften erhöht werden und die Gemeindevertretungen und Ratsversammlungen können viel schneller und leichter als jetzt Entscheidungen von Bürgerbegehren rückgängig machen. 

Seit der letzten Reform wurden in Schleswig-Holstein in den zurückliegenden neun Jahren in den 1106 Gemeinden im Durchschnitt 20 Verfahren jährlich eingeleitet. Zur Abstimmung kamen im Schnitt knapp 10 Verfahren und von diesen gingen etwa zwei Drittel im Sinne der Initiatoren aus, so dass insgesamt nur durchschnittlich 7 Entscheidungen in 1106 Gemeinden tatsächlich abgeändert wurden! Wenn man dies bedenkt fragt man sich wirklich warum CDU und Grüne dieses demokratische Mitwirkungsinstrument für die Bürgerinnen und Bürger erschweren wollen. Wir im SSW sehen die Bürgerentscheide nicht als eine Belastung für die repräsentative Demokratie an. Gerade das Beispiel in Flensburg wo mit dem Klimabegehren eine Kompromisslösung gefunden wurde, zeigt doch wie fruchtbar die Kombination von repräsentativer Demokratie mit dem Instrument des Bürgerbegehren sein kann. 
Mit dem von CDU und Bündnis90/Die Grünen beschlossenen Gesetz hat zum ersten Mal ein Bundesland die Möglichkeit der Durchführung von Bürgerentscheiden wieder eingeschränkt. Das hat eine negative Signalwirkung auch auf andere Bundesländer und wir von uns im SSW entschieden abgelehnt.

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