Pressemitteilung · 21.02.2024 Verstöße gegen den Jugendschutz: Testkäufe nicht inflationär nutzen
Die Landeshauptstadt Kiel hat durch Testkäufe minderjähriger städtischer Angestellter mehrere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:
„Die Landeshauptstadt Kiel hat nach Angaben der Kieler Nachrichten vom 20.02.2024 mehrere Geschäfte mit jugendlichen Testkäufer*innen besucht, nachdem diese Läden der Stadt wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz gemeldet worden waren. Die Tests ergaben: Die Mehrzahl der gemeldeten Geschäfte verkaufte Alkohol, Tabakwaren oder E-Zigaretten auch an die Testkäufer*innen. Diese Zustände müssen abgestellt werden.
Wir sind jedoch nicht überzeugt, dass Testkäufe durch Jugendliche das richtige Mittel sind, um diese Verstöße aufzudecken und zu dokumentieren. Die zum Einsatz gekommenen Testkäufer*innen stehen als minderjährige Auszubildende der Landeshauptstadt Kiel in einem besonderen (Arbeits-) Verhältnis zur Stadt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei den Jugendlichen der Eindruck entsteht, dass eine Mitwirkung erwartet wird, das Angebot, Testkäufer*in zu werden, anzunehmen. Obendrein bedeuten die Testkäufe, dass die Landeshauptstadt Kiel mit Hilfe der Testkäufer*innen die Geschäfte zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit verleitet. Das ist aus unserer Sicht die falsche Botschaft. Wir sind der Auffassung, dass eine staatliche Institution sich durch dieses Vorgehen angreifbar macht.
Aus diesem Grund spricht sich die SSW-Ratsfraktion Kiel dafür aus, Testkäufe durch minderjährige Mitarbeiter*innen nicht inflationär als Mittel zur Aufdeckung von Jugendschutzvergehen zu verwenden. Wir würden obendrein gern die Rahmenbedingungen sowie die Art und den Umfang der Testkäufe von der Verwaltung erörtert bekommen und diskutieren, wie wir als Verwaltung und Selbstverwaltung mit diesem Instrument umgehen wollen.“