Pressemitteilung · 20.09.2024 Anwesenheitsprämie bei der KVG: SSW prüft Verstoß gegen Ziele der Stadt

Nachdem der SSW-Antrag auf Überprüfung der Anwesenheitsprämie für das KVG-Fahrpersonal in der gestrigen Ratssitzung abgelehnt wurde, wird die Fraktion jetzt selbst prüfen, ob die Stadt mit diesem Instrument gegen ihre eigenen Zielstellungen verstößt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

„Die Diskussion über die Anwesenheitsprämie hat uns in der gestrigen Sitzung der Kieler Ratsversammlung durchaus überrascht. Gerade die ablehnende Haltung der Grün-Roten Mehrheitskooperation auf unseren Antrag ‚Überprüfung der KVG-Anwesenheitsprämie‘ (Drs. 1008/2024-01) hat uns verwundert. Seit über 150 Jahren gibt es Gewerkschaften in Deutschland. Eine der wichtigsten und gegen viele Widerstände erkämpften Errungenschaften der Gewerkschaften ist, dass die Menschen sich nicht mehr krank zur Arbeit schleppen müssen, sondern Krankentage in Anspruch nehmen können.

Mit einer Anwesenheitsprämie wie sie momentan die KVG anwendet, wird diese wichtige Errungenschaft leichtfertig in die Diskussion gebracht und Rechtfertigungszwängen unterworfen. Die Einführung dieses Instruments zeugt von Misstrauen gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und ihrer Einschätzung der eigenen Arbeitsfähigkeit. Zudem macht eine Auszahlung oder Nichtauszahlung am Quartalsende durchaus einen Unterschied im Portemonnaie der Angestellten. Dabei muss es doch allen klar sein, dass das Geld für die Prämie im Endeffekt aus dem gleichen Topf kommt wie die Gehaltszahlung. Das Gerede von einem aus mysteriösen Quellen finanzierten Bonus ist Unfug. Das Geld für die Anwesenheitsprämie könnte man direkt verwenden, um die Löhne zu erhöhen oder Leistungen zur Gesundheitsvorsorge zu finanzieren. Stattdessen zahlt man es als Prämie nur einem bestimmten Teil der Mitarbeiter*innen aus. Wir sind verwundert, dass diese Mechanismen der Ratsmehrheit nicht bekannt sind, obwohl es sich hier um das Einmaleins der Wirtschafts- und Arbeitspolitik handelt.

Die SSW-Ratsfraktion sitzt nicht im KVG-Aufsichtsrat und hat nicht den Zugang zur Geschäftsführung wie die großen Ratsfraktionen. Wir werden jedoch erneut das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, die weitere Entwicklung der Prämie kritisch begleiten und selbst die in unserem Antrag geforderte Prüfung vornehmen, ob die Landeshauptstadt mit der KVG-Anwesenheitsprämie gegen ihre eigenen Grundsätze und Zielstellungen verstößt. Es ist insgesamt schade, dass die Ratsversammlung – nicht zum ersten Mal – versucht, sich vor ihrer Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden zu drücken. Die Landeshauptstadt ist Eigentümerin der KVG und steht damit in der Verantwortung; unabhängig von der Struktur der ihr untergeordneten Unternehmen. Wir fordern nichts anderes, als dass man sich dieser Verantwortung bewusst wird und sie annimmt.“

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