Rede · Lars Harms · 12.12.2014 Das Verbandsklagerecht verhilft den Tieren zu dem Schutz, der ihnen zusteht

Bereits in vorherigen Legislaturperioden wurde der Vorstoß unternommen ein Tierschutz-Verbandsklagerecht in Schleswig-Holstein einzuführen. Leider ist es seinerzeit immer wieder an den jeweiligen Regierungsmehrheiten gescheitert. Dies wird sich mit dem heutigen Tag ändern. 
Der SSW hat sich seit langem für das Tierschutz-Verbandsklagerecht eingesetzt. Dies haben wir nicht aus ideologischen Gründen getan, sondern aus konsequenten Erwägungen heraus. 
Tiere sind in Deutschland juristisch durch das Tierschutzgesetz und durch Verordnungen geschützt. Zudem ist der Tierschutz seit 2002 sogar im Grundgesetz verankert. Auch in Schleswig-Holstein hat der Tierschutz mittlerweile Verfassungsrang. Daher ist die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage die logische politische Weiterentwicklung dessen, was wir bereits an Vorgaben haben. Daher wollen wir die Sache rund machen, indem wir für Schleswig-Holstein die rechtliche Grundlage für eine Tierschutz-Verbandsklage beschließen.
Wie gesagt, es gibt eine Reihe von Regelungen hinsichtlich der Haltung von Tieren oder des Tierschutzes, aber wenn es darauf ankommt, haben Tieren letztendlich keine rechtlichen Vertreter – Sprich anerkannte Tierschutzorganisationen – die eine solche Aufgabe übernehmen könnten. Das ist der Grund warum wir eine gesetzliche Regelung benötigen.
Unsere Rechtsordnung sieht vor, wer nicht selbst sein Recht wahrnehmen kann, erhält einen gesetzlichen Vertreter. Wenn es beispielsweise um Belange des Umwelt- und Naturschutzes geht, dürfen entsprechende Vertreter das Klagerecht wahrnehmen. Solche Mitwirkungs- und Vertretungsrechte gibt es für die Belange der Tiere nicht. Ein Klagerecht für Tierschutzverbände entspräche daher dem grundsätzlichen Klagerecht. 
Die rechtliche Handhabe von Tierschutzorganisationen ist derzeit eher als gering einzustufen. Nur wenn anerkannten Tierschutzverbänden ein solches Verbandsklagerecht ermöglicht wird, ist es möglich die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeiten werden wir für anerkannte Tierschutzverbände künftig schaffen.
Der Gesetzentwurf wurde in mehreren Ausschusssitzungen beraten und es hat zudem eine Anhörung gegeben. Die vorliegende Fassung der Beschlussempfehlung ist nunmehr das Ergebnis des ausführlichen parlamentarischen Verfahrens. Wir haben die vorgebrachten Hinweise und Bedenken, bezüglich der unverhältnismäßigen Weite und Unbestimmtheit von gesetzlichen Tatbeständen, ernst genommen und dem Rechnung getragen, indem die entsprechenden Passagen konkretisiert wurden.
Angesichts der Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen es die Verbandklage bereits gibt, teile ich nicht die Bedenken, dass künftig eine Prozessflut von den anerkannten Tierschutzverbänden auf uns zukommt. Vielmehr wird deutlich, dass dort sorgsam mit dem Instrument umgegangen wird. 
Mit dem Verbandsklagerecht verhelfen wir den Tieren in Schleswig-Holstein zu dem Schutz, der ihnen rechtlich zusteht. 

Weitere Artikel

Rede · Lars Harms · 13.12.2024 Letzte Landtagsrede von Lars Harms: Wir brauchen viele Top-Leute gegen die schmutzigen Geschäfte

„Zur effektiven Geldwäschebekämpfung braucht es auch künftig noch mehr Geld sowie mehr Personal. Wir unterstützen die jetzt eingerichtete Task Force, aber diese darf in der Praxis dann kein wohlklingender Platzhalter bleiben, der Betriebsamkeit suggeriert, sondern wir brauchen hier zeitnah wirklich tat- und schlagkräftige Strukturen.“

Weiterlesen

Rede · Lars Harms · 12.12.2024 Bezahlbares Wohnen in unserem Land stärken

„Schleswig-Holstein braucht mehr kleinere Wohneinheiten. Das habe ich – und viele andere auch – immer wieder in den letzten Jahren betont.“

Weiterlesen

Rede · Lars Harms · 12.12.2024 Schlingerkurs statt Transparenz

"Wir wollen, dass fortan die Zuweisungen zur Förderung von Tierheimen, die Finanzausgleichsmasse für die Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen und die Zuweisungen für kommunale Schwimmsportstätten jeweils festgeschrieben werden, um sie dann jährlich um 2,5% im Vergleich zum Vorjahreszuschuss zu erhöhen."

Weiterlesen