Rede · Jette Waldinger-Thiering · 24.11.2021 Das Denkmalschutzgesetz von Anke Spoorendonk hat sich bewährt
„Jamaika profitiert besonders im Kulturbereich seit Jahren von der Arbeit unserer SSW-Ministerin.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 35 - Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes (Drs. 19/3047)
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, selten habe ich mit so viel Freude wir hier ein 260-Seiten langes Gutachten gelesen.
Einige von Ihnen erinnern sich wie ich an die Debatten in der letzten Legislatur, die wir zum Denkmalschutzgesetz geführt haben.
Zur Auffrischung: die wesentlichen Neuerungen in der Denkmalschutzgesetzesnovelle betrafen die Umkehr vom Prinzip der konstitutionellen Denkmaleintragung durch Verwaltungsakt hin zu einer rein deklaratorischen Eintragung in die Denkmalliste. Außerdem wurde die Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal aufgegeben.
Was haben sich CDU und FDP damals aufgeregt.
Johannes Callsen attestierte unserer Novelle in der ersten Lesung, die Kulturministerin habe sich völlig verrannt. Sie behaupteten, wir hätten kein Vertrauen in die Menschen dieses Landes und würden stattdessen wie ein Obrigkeitsstaat regieren.
Das muss man sich wirklich einmal in Erinnerung rufen.
Unsere Ministerin hatte zuvor berichtet, nach Vorlage des Referentenentwurfs proaktiv und persönlich den Dialog mit der Wirtschaft, der Landwirtschaft, dem Handwerk, Energie- und Wohnungswirtschaft, sowie Grundbesitzer*innen gesucht zu haben.
Sie haben das ignoriert und uns mit autoritären Staaten verglichen.
Auch Anita Klahn phantasierte noch in der zweiten Lesung von einem Obrigkeitsstaat, der sich in diesem Gesetz von seiner schlimmsten Seite zeige.
Noch Jahre später schlackern mir die Ohren, wenn ich daran zurückdenke.
Sie wussten zu diesem Zeitpunkt von den Regionalkonferenzen, die Anke Spoorendonk in ganz Schleswig-Holstein abgehalten hatte. Sie wussten, dass Bürgerinnen und Bürger vor Ort ihre Bedenken vortragen konnten. Und Sie wussten auch, wie ernst unsere Kulturministerin die Rückmeldungen nahm, die sie bekam.
Das hat Sie nicht daran gehindert, uns das transparente Arbeiten abzusprechen und ein Drohszenario von Massenklagen zu prophezeien.
Ich möchte Ihnen daher gerne drei Sätze aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vorlesen, die ich im März 2019 erhielt.
„Das deklaratorische System wird gut akzeptiert. Dies wird insbesondere dadurch belegt, dass es seit dem 30.01.2015 trotz der etwa 5.000 Neuaufnahmen in die Denkmalliste im Bereich des LDSH keine einzige Feststellungsklage gegen eine Eintragung gab. Im Bereich der Baudenkmalpflege der Hansestadt Lübeck gibt es aktuell nur eine anhängige Klage.“
Nun möchte ich darauf zurückkommen, warum mich die Lektüre des vorliegenden Gutachtens so freute.
Ich zitiere aus dem ersten Kapitel des Gutachtens:
„Die Grundentscheidungen des Denkmalschutzgesetzes 2015 haben sich bewährt. Aufs Ganze gesehen handelt es sich um ein sehr gutes Gesetz. Einige Regelungen (Öffentlichkeitsauftrag, Denkmalzonen, rechtliche Integration des Welterbes) haben bundesweit Modellcharakter.
Eine Änderung des Gesetzes wird demnach „ausdrücklich nicht empfohlen“.
Dieses Gutachten umfasst 260 Seiten. Zudem wurde ein externer Projektbeirat gebildet, mit einem breiten Spektrum an mit Fragen des Denkmalschutzes betroffenen Akteuren.
Und es stellt fest, dass das Denkmalschutzgesetz, so wie es jetzt ist, sogar geeignet ist, um das Spannungsverhältnis zwischen Klima- und Denkmalschutz interessengerecht im Einzelfall zu lösen.
Besonders freue ich mich darüber, wie sehr sich die Einrichtung der Ombudsperson gelohnt hat. Als „wertvoll“ und „erfolgreich“ wird die Arbeit von Herrn Poser beurteilt. Und das ist doch ein Lob in schriftlicher Form, das man sich fast rahmen kann.
Gleichzeitig gibt uns das Gutachten Aufträge mit. Etwa da, wo der oberen Denkmalschutzbehörde ein Vollzugsdefizit durch Personalmangel attestiert wird. Oder da, wo von Konflikten in Planungsverfahren berichtet wird, die entstehen, weil Denkmäler zu spät erkannt als solche erkannt werden.
Zu Denken geben sollte uns außerdem, dass auch im bundesweiten Vergleich eine Unterfinanzierung von Denkmalschutz und Denkmalpflegefestgestellt wird. Schleswig-Holstein liegt momentan auf dem letzten Platz aller Flächenländer in der Bundesrepublik.
Anke Spoorendonk hat in ihrer Zeit als Kulturministerin für ein Denkmalschutzgesetz gesorgt, das die Erinnerungskultur des Landes rechtssicher gestärkt und die soziale Akzeptanz der Denkmalpflege ungeheuer gesteigert hat.
Heute wird wieder einmal klar: Jamaika profitiert besonders im Kulturbereich seit Jahren von der Arbeit unserer SSW-Ministerin.