Speech · Lars Harms · 18.06.2021 Wir müssen Korruption bei der Wurzel packen
„Der SSW ist davon überzeugt, dass nicht nur der Strafrahmen des § 108 e des Strafgesetzbuches erweitert werden muss, sondern dass der Straftatbestand an sich an die Lebenswelt angepasst werden muss“„Im Prinzip soll in Zukunft für Politiker das gelten, was für Beamte und Amtsträger heute schon gilt. Und das ist nicht zu viel verlangt! “
Lars Harms zu TOP 18 - Bestechlichkeit von Mandatsträgern (Drs. 19/3037)
Korruption zu bekämpfen ist schwierig, endlos und bringt wenig Lorbeeren. Die Erfolge der Maßnahmen sind nämlich nur schwer zu belegen. Doch die Corona-Epidemie hat wieder einmal gezeigt, dass Korruptionsbekämpfung bitter nötig ist. Sie hat nämlich Gelegenheiten geschaffen, die auch von Abgeordneten ausgenutzt wurden. Darum hat die Bundesebene nach der großen Umgestaltung des § 108e im Jahre 2014 schon wieder eine Reform in Angriff genommen. Es geht dabei um den Strafrahmen. Die Strafen sollen so empfindlich sein, dass sie abschreckend wirken. Bestechung von Mandatsträgern wird zum Verbrechen hochgestuft durch eine Anhebung der Strafandrohung auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Es wird also, verkürzt gesagt, die große Rute herausgeholt. Die Redner im Bundestag sprachen von der größten Reform in Bezug auf Abgeordnetenbestechung.
Reicht das aus? Ich denke: nein.
Die Provisionszahlungen der Herren Nüßlein und Co. werden von diversen Staatsanwälten untersucht. Dabei geht es um Provisionen und Scheinrechnungen an eine Firma in Liechtenstein, um die Korruption zu verschleiern. Dieses Verhalten ist moralisch im hohen Maß anstößig; im Gefängnis landen wird der Abgeordnete wohl nicht. Weil das nicht angehen kann, müssen wir neu denken.
Immer noch herrscht nämlich die irrige Ansicht, dass Korruption etwas ist, das in Deutschland mit seinen Regeln und Kontrollen gar nicht auftreten könne. Korruption, das glauben tatsächlich viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, komme in Deutschland so gut wie gar nicht vor. Diesen Vertrauensvorschuss dürfen wir nicht gefährden. Er ist ein Baustein unserer Demokratie. Darum müssen wir als Gesetzgeber transparente Regeln für uns selbst schaffen: das, was für den Dorfbürgermeister gilt, muss auch genauso für den Landtagsabgeordneten gelten.
Und genau das bezweckt der Vorschlag des SSW.
Wir haben keinerlei Hinweise, dass sich Abgeordnete hier in Schleswig-Holstein in der Corona-Krise bestechen ließen oder von Lobbyisten haben bezahlen lassen. Gerade, weil das so ist, ist der von uns vorgeschlagene Vorstoß so glaubwürdig. Ich werbe darum ausdrücklich für unseren Antrag.
Worum geht es?
Heute sieht es so aus, dass ein Abgeordneter seine Kontakte, sein Wissen über Verfahren und seinen Ruf für private finanzielle Interessen nutzen kann, ohne dabei Gefahr zu laufen, wegen Korruption angeklagt zu werden. Solange die Frage nach Auftrag und Weisung offen bleibt, gibt es keine Strafe. So steht es im Gesetz. Wie soll das gehen: glaubt hier irgendjemand, dass der Bestecher und der Bestechliche einen Vertrag aushandeln? Schriftlich? Das ist doch eine völlig weltfremde Vorstellung! Der SSW ist davon überzeugt, dass nicht nur der Strafrahmen des § 108 e des Strafgesetzbuches erweitert werden muss, sondern dass der Straftatbestand an sich an die Lebenswelt angepasst werden muss. Auch ohne den Nachweis eines Auftrages muss bereits das konkludente Handeln ausreichen, um Korruption feststellen zu können. Auf diese Weise bekommen wir auch das Problem der Dankeschön-Spenden in den Griff. Das sind nachträgliche Belohnungen beispielsweise für das richtige Verhalten in einem Gesetzgebungsprozess. Diese Spenden sind gerade wegen der Nachträglichkeit schwer mit einer Weisung in Verbindung zu bringen – doch der allgemeine Menschenverstand weiß natürlich, dass eine Verbindung besteht.
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht einmal nach Beendigung des Beamtenverhältnisses Belohnungen oder Geschenke annehmen. Ich halte das für eine gute Regel, die zwar sehr weitreichend, aber durchaus richtig ist. Wir müssen Korruption dort austrocknen, wo sie entsteht: bei den Gelegenheiten nämlich. Darum unser Vorschlag für die Überarbeitung des § 108e. Im Prinzip soll in Zukunft für Politiker das gelten, was für Beamte und Amtsträger heute schon gilt. Und das ist nicht zu viel verlangt!