Press release · 27.02.2008 Verfassungsgericht / Online-Durchsuchungen: Ein beruhigendes Urteil

Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den Online-Durchsuchungen erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Mit dem heutigen Urteil wird die Überwachungswut des Bundesinnenministers wieder auf ein rechtsstaatlich erträgliches Maß zurückgestützt. Neue Technologien dürfen nicht dazu führen, dass die Grenzen der Privatsphäre verschoben werden. Dementsprechend haben die Verfassungsrichter deutlich gemacht, dass für die Computerüberwachung dieselben Grenzen gelten, wie bei der Telefonüberwachung.

Ab heute können die Bürgerinnen und Bürger also wieder sicher sein, dass die privaten Daten auf ihrem Computer für den Staat wirklich privat sind und bleiben. Das ist sehr beruhigend.“

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Zum heute veröffentlichten Umdruck 20/3709 „Die Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten“ der Fraktionen CDU und Grüne im schleswig-holsteinischen Landtag erklärt der energie- und umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Speech · Lars Harms · 27.09.2024 Die Landespolizei von polizeifremden Tätigkeiten entlasten

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Speech · Sybilla Nitsch · 27.09.2024 Lernmittelfreiheit auch bei digitalen Endgeräten

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