Speech · Sybilla Nitsch · 12.05.2023 Unterstützung für den ländlichen Raum

„Wir brauchen nicht nur ein flexibleres System, wir brauchen vor allem mehr Mittel vom Bund. Denn in Zeiten, wo die Energie- und Rohstoffpreise steigen, brauchen die ländlichen Regionen mehr Geld und nicht weniger, um die notwendige Infrastruktur sichern zu können.“

Sybilla Nitsch zu TOP 27 - Stärkung des ländlichen Raumes (Drs. 20/943)

Wir haben uns im Vorfeld gefragt, warum die Koalition diesen Antrag gesondert gestellt hat, aber vor allem, warum er nicht zusammen mit dem Bericht zum GAK debattiert wurde. Richtig ist, dass der Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“, als ergänzender Teil der Intergierten ländlichen Entwicklung, eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes hat. Mit der Integrierten ländlichen Entwicklung haben wir ein Förderrahmen zum Nutzen für die ländlichen Räume, um sie als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Als Flächenland ist dieses Instrument für Schleswig-Holstein nicht unerheblich. Die Mittel des Sonderrahmenplanes ländliche Entwicklung, können abgerufen werden, wenn Mittel aus dem zuständigen Rahmenplan verausgabt wurden und es darüber hinaus noch Bedarfe gibt. Der Bericht zum GAK macht deutlich, dass das Verfahren das Abrufen der Mittel erschwert. Die zunehmenden Vorgaben des Bundes, durch Sonderrahmenpläne und Haushaltsvermerke, erschweren damit eine vollständige Verausgabung der Mittel. Die Umschichtungen finden erst am Ende des Jahres statt, so dass die Zeit dann knapp wird, beziehungsweise nicht mehr ausreicht, um Mittel aus dem Sonderrahmenplan abzurufen. So ist es dem Bericht zu entnehmen. Und wir konnten dem Bericht weiter entnehmen, dass das Land im letzten Jahr eben nicht alle Mittel abschöpfen konnte. Soll heißen, zweckgebundene Mittel für den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung und für Forstmahnahmen in Höhe von 2,4 Mio. Euro konnten für 2022 nicht abgerufen werden. Das ist mehr als bedauerlich, denn der ländliche Raum in Schleswig-Holstein braucht jeden Euro. 
Wir wissen, dass die Mittel für den Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ abgeschmolzen wurden und werden. So wurden sie von 200 Mio. Euro auf 190 Mio. Euro in 2022 gekürzt und für 2023 sind weitere 30 Mio. Euro Kürzungen vorgesehen. Das darf so nicht weitergehen. In dem Punkt stimme ich mit dem vorliegenden Antrag überein, wir brauchen mindestens die Verstetigung. 
Das allein greift meines Erachtens aber zu kurz. Wenn wir wissen, dass das System der Sonderrahmenpläne das Abrufen der Mittel verkompliziert, dann brauchen wir ein anderes, ein flexibleres System. Eine Weiterführung des bisherigen Systems des Sonderrahmenplanes, wie es im Antrag gefordert wird, sehen wir daher eher kritisch. Hier brauchen wir nicht nur ein flexibleres System, wir brauchen vor allem mehr Mittel vom Bund. Denn in Zeiten, wo die Energie- und Rohstoffpreise steigen, brauchen die ländlichen Regionen mehr Geld und nicht weniger, um die notwendige Infrastruktur sichern zu können. Im Zusammenhang mit der Wärmewende wird es in den Kommunen einen starken Ausbau von Wärmenetzen geben. Hierfür sollten GAK-Mittel auch Verwendung finden, allein dafür bräuchten wir schon mehr Mittel. Daher wäre es gut und richtig, mit den anderen Bundesländern hier den Schulterschluss zu suchen.
Seit 2015 gibt es das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung – kurz BULE. Seit dem 1.1.2023 wurde das Programm um die regionale Wertschöpfung erweitert und nun ist es BULE+. Damit werden künftig zusätzliche Maßnahmen zur Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten gefördert. So ist es auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu lesen. 
Daher teilen wir den Ansatz der Koalition, dass sich das Land künftig stärker als bisher am Förderprogramm des Bundes engagieren soll. 
Wie gesagt, BULE+ wurde in diesem Jahr neu aufgesetzt mit dem Zusatz, die regionale Wertschöpfung zu fördern. Daher liest sich der letzte Punkt des Antrages etwas ambitionslos, wenn die Koalition die Landesregierung auffordert, sich auf Bundesebene für das Thema „regionale Wertschöpfung“ einzusetzen, ohne aber zu sagen, was sie konkret will. Denn die Definitionen liegen immer im Auge des Betrachters: meint es den Handel mit Biogütern aus der Region für die Region, sprechen wird von der dezentralen Energieproduktion oder geht es um den Aufbau von regionalen Marken für unsere Tourismusdestinationen? 
Trotz unserer Bedenken und Kritik am Antrag werden wir ihm zustimmen, weil wir sehen, dass es in die richtige Richtung geht. Alles, was dem ländlichen Raum hilft und ihn auf den Weg bringt, die Lebensverhältnisse dort zu verbessern wird von uns unterstützt.

 

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