„Als SSW haben wir immer gesagt, dass wir an der Schuldenbremse als verfassungsrechtliche Regelung an sich festhalten wollen, für eine durchdachte Reformierung aber grundsätzlich offen wären. Deswegen können wir uns vorstellen, dass wir die Schuldenbremsen-Regelung des Bundes übernehmen. Der Bund darf bis zu 0,35% des Bruttoinlandproduktes als Kredit aufnehmen. Das wäre umgerechnet auf Schleswig-Holstein eine Summe von rund 395 Millionen Euro. Wir würden eine solche Kreditaufnahme an eine feste Investitionsquote im Haushalt binden, sodass wir Sicherheit haben, dass unsere Infrastruktur nach und nach saniert wird, ohne den Landeshaushalt über Gebühr zu belasten.“