Rede · Lars Harms · 14.12.2017 Rede zu Protokoll gegeben: Der Bund braucht eine Reform des Strafgesetzbuches!

Lars Harms zu TOP 8 - Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine umfassende Bereinigung des Landesrechts vorgenommen. Dabei geht es beispielsweise um das Auslaufen von Gesetzesbestimmungen, die im Laufe der Jahre durch neuere Gesetze inzwischen gegenstandslos geworden sind. Konkret geht es dabei um die Erneuerung von 19 Gesetzen und acht Verordnungen. Eine durchaus umfassende Novellierung. Ziel soll demnach ein so-zusagen aufgeräumter Gesetzgebungsrahmen sein. Das können wir als SSW an dieser Stelle nur begrüßen. Was für uns jedoch viel bedeutungsvoller ist, ist die Betrachtung der Bereinigung hinsichtlich der geschichtlichen Aufarbeitung. Denn immer noch haben viele Verordnungen ihren Ursprung in der NS-Zeit oder sind in einigen Fällen sogar noch älter. Es steht Schleswig-Holstein also durchaus gut zu Gesicht, diese Altlasten zu entfernen. Dabei ist der vorliegende Gesetzentwurf sicherlich auch in Verlängerung der Bereinigung des Strafgesetzbuchs, welches auch durch Initiative aus Schleswig-Holstein auf Bundesebene angegangen wurde, zu sehen. Die ersten Reaktionen auf diese doch auch inhaltliche Bereinigung waren eher verhalten. Und auch trotz einer sich angeschlossenen bundesweiten Debatte, welche durchaus viel Zuspruch erhalten hat, ist es zu der gewünschten Reform bis heute nicht gekommen. In der Großen-Koalition konnte man dazu keine Einigung erzielen. Es blieb daher beim Alten. Die kommende Bundesregierung könnte aus meiner Sicht, durchaus hierüber nochmals beraten, ob sich neue Mehrheiten für eine solche Reform finden lassen. Denn auch der Bund braucht eine Reform des Strafgesetzbuches und mancher anderen Gesetze und Verordnungen. Dieses Thema könnte man im Zuge der regierungsbildenden Verhandlungen durchaus nochmals auf den Tisch werfen. Das Ziel, das dunkelste Kapitel der deutschen Justizgeschichte aufzuschlagen und anzugehen, ist aus Sicht des SSW in jeder Hinsicht erstrebenswert. 

Schleswig-Holstein macht jedenfalls mit dem hier vorliegenden Änderungen den Anfang und zeigt damit, dass man sich sehr wohl an dieses Thema herantrauen kann. Dabei wurde das Landesrecht einmal gänzlich durchleuchtet und nicht nur auf Altlasten überprüft, sondern auch dahingehend überprüft, inwieweit die Verbindung zum EU-Recht gegeben ist oder nicht. Auch in diesen Fällen, hat man notwendige Anpassungen unternommen. Ein Vorhaben also, das sich daher nicht ausschließlich mit der Vergangenheit beschäftigt, sondern ebenso die Gegenwart im Blick hat. Davon kann nicht nur der Rechtsstaat, sondern die Gesellschaft insgesamt profitieren. Denn schließlich macht  ein solches Vorhaben unser Landesrecht auch ein Stück weit übersichtlicher und verständlicher.   

Alles in allem können wir als SSW-Landtagsgruppe diesem Gesetzentwurf nur zustimmen. Unser Dank gilt all denjenigen, die viel Zeit und Mühe in dieses Werk gesteckt haben; und damit unser Land rechtmäßig ein Stück weit moderner und verständlicher gemacht haben.  Dieses Gesetz ist ein guter Wegbereiter, von dem sich die Bundesebene hoffentlich das eine oder andere noch abschauen wird. Vielen Dank! 

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