Speech · Christian Dirschauer · 19.06.2024 Opfer von Gewalt unterstützen!
„Das neue Opferentschädigungsrecht bietet Spielräume und Chancen, die wir dringend hier auf Landesebene nutzen müssen“
Christian Dirschauer zu TOP 34 - Bericht zum Opferentschädigungsrecht (Drs. 20/1702 und 20/2102)
Einleitend möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den verantwortlichen Ministerien für den zwar knappen aber durchaus informativen Bericht bedanken. Die von uns im Berichtsantrag formulierten Punkte wurden systematisch abgearbeitet und ich denke es wird deutlich, wie viel sich im Opferentschädigungsrecht durch die aktuelle Reform verändert hat. Im Kern geht es bekanntlich darum, dass die bisherige gesetzliche Grundlage der Opferentschädigung zum 1. Januar dieses Jahres durch ein völlig neues Regelwerk abgelöst wurde. Demnach wird das Recht auf soziale Entschädigung nicht länger durch das Opferentschädigungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz sichergestellt, sondern durch das neu geschaffene Sozialgesetzbuch XIV.
Was auf den ersten Blick vielleicht wie eine technische Anpassung im Hintergrund wirkt, bringt für Gewaltbetroffene aber gravierende Änderungen mit sich. Und zwar - zumindest in der Theorie - zum Guten. Denn erklärtes Ziel der Neuregelung war und ist, dass Entschädigungsleistungen künftig einfacher und schneller in Anspruch genommen werden können und noch dazu höher ausfallen. Zudem werden Opfer sexueller Gewalt bessergestellt und Opfer psychischer Gewalt erstmals überhaupt berücksichtigt. Dies und die Tatsache, dass der Fokus auf die Opfer der Weltkriege um Impf- und Zivildienstgeschädigte aber vor allem um die Opfer von Gewalt und Terror erweitert wurde, ist absolut folgerichtig und wird von uns daher ausdrücklich begrüßt.
Wenn wir uns also den gesamten gesetzlichen Rahmen des Opferentschädigungsrechts anschauen, können wir durchaus von klaren Verbesserungen sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht sprechen. Wenn wir aber ins Detail gehen und uns zum Beispiel die verbesserte Anerkennung psychischer Schäden genauer anschauen, gibt es durchaus auch Grund zur Skepsis. Im Bericht wird unter Ziffer 3.2. die berechtigte Frage aufgeworfen, ob die Vermutungsregel in der Praxis zu einer wesentlichen Verbesserung der Anerkennung von psychischen Gesundheitsschäden führt. Aus meiner Sicht besteht hier das Risiko, dass sich der gesetzgeberische Wille, umfassend und vor allem unkompliziert zu entschädigen, mit dem Wortlaut des Gesetzes gar nicht realisieren lässt. Denn praktisch können hier letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen. Absehbar werden damit viele Betroffene psychischer Gewalt mehrere Jahre lang den Weg durch die Instanzen auf sich nehmen müssen, um vielleicht irgendwann einmal tatsächlich zu einer Verbesserung zu kommen. Das ist schwer hinnehmbar.
Ich muss aber auch mit Blick auf die Umsetzung dieses Gesetzes, und damit für die landespolitische Perspektive sagen, dass wir noch deutlich Luft nach oben sehen. Denn die gute theoretische Grundlage durch das neu geschaffene vierzehnte Sozialgesetzbuch muss ja, wie so oft, im praktischen Vollzug mit Leben erfüllt werden. Und das gelingt eben noch nicht im vollen Umfang. Während die Arbeit der Trauma-Ambulanzen im Rahmen der schnellen Hilfen offenbar greift, scheint mir das Fallmanagement als zweiter wichtiger Baustein noch stark unterentwickelt. Wer mit Expertinnen und Experten aus dem Opferschutzbereich gesprochen hat, wird längst wissen, dass die Ausstattung des Fallmanagements mit zwei Stellen nicht auskömmlich ist. Doch gerade, weil dieser Ansatz aufgrund der engen Betreuung der Berechtigten so lohend ist, darf man hier nicht Monate oder gar Jahre mit einer auskömmlichen Personalausstattung warten.
Aus Sicht des SSW müssen wir die Chancen, die das neue Opferentschädigungsrecht für die Praxis bei uns im Land bietet, dringend nutzen. Wir haben mit diesem Rahmen die Möglichkeit, Opfern von Gewalt eine neue Qualität einer zugewandten Beratung, Betreuung und Unterstützung zukommen zu lassen. Aber wenn wir alle, wovon ich jetzt mal ausgehe, eine moderne und opferorientierte Entschädigung wollen, müssen wir grundlegende Strukturen verändern. Und im Klartext bedeutet das, dass wir vor allem mehr und besser geschultes Personal in diesem Bereich brauchen. Auch wenn im Bericht wiederholt betont wird, wie groß nicht zuletzt die haushalterischen Herausforderungen für eine optimale Umsetzung des sozialen Entschädigungsrechts sind, sollten wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen.