Press release · Christian Dirschauer · 25.03.2023 SSW-Landesparteitag zur Kommunalwahl 2023 Keine Einschränkung der kommunalen Demokratie in Schleswig-Holstein

Christian Dirschauer, SSW-Landesvorsitzender, Rede zu TOP 6 – Beslutningsforslag og resolutioner/Beschlussvorschläge und Resolutionen

Flensborg, den 25.03.2023

Es gilt das gesprochene Wort. 


Kære venner,
det var en sort dag for vores demokrati i Slesvig-Holstens kommuner i forgårs. Trods protester og resolutioner i mange byer holdt den sort-grønne landsregeringen fast i at gennemtrumfe deres lovforslag, som betyder at man fremover mindst skal have 3 mandater i større byer og kredse for at få status som en fraktion. Samtidig har man også indskrænket mulighederne for at få at gennemføre borgerafstemninger i kommunerne. Alt dette blev gennemført uden, at regeringen kunne dokumentere hvorfor det var nødvendigt. Tværtimod viste høringen i landdagen, at mange eksperter og organisationer var imod. 

For os i SSW er især forhøjelsen af antallet af mandater for at få gruppestatus en stor udfordring i de sydligere egne, hvor vi ikke står så stærk som her i det nordlige Sydslesvig. Men også i Slesvig og Husum bliver det ikke nemt, idet SSW næsten skal op på 10% for at være sikkert for at få 3 mandater og gruppestatus. Alle kommunalpolitikere ved hvor vigtigt gruppestatusen er for det daglige politiske arbejde i udvalgene, hvor man så har stemmeret og kan stille andragener. 

Som landsformand kan jeg derfor på kort sigt kun se en udvej i de berørte kredse, byer og kommuner. Vi er i SSW simpelhen nød til at opnå et så godt valg som muligt, således at vi af egen kraft opnår de nødvendige mandater. Det må allesammen i fælleskab kæmpe for kære venner. Men som politisk parti skal vi alligevel idag som landsmøde sige klart fra med en resolution.

Der SSW ist nicht mit der Einschränkung der kommunalen Demokratie in Schleswig-Holstein wie sie die Landesregierung betreibt einverstanden. Wir sind als Minderheitenpartei solidarisch mit den kleineren Fraktionen, deren kommunale Arbeit in Zukunft sehr viel schwerer wird, wenn man jetzt drei Mitglieder für eine Fraktionsbildung benötigt. In den südlichen Landesteilen in Schleswig, Husum, Rendsburg oder Kiel wird dies auch für den SSW eine große Herausforderung werden. Diese Gesetzänderung nimmt die kommunalen Realitäten nicht wahr und wird die politische Arbeit vor Ort nicht erleichtern, sondern sogar erschweren. Denn die Zersplitterung der Parteienlandschaft bleibt ja bestehen. Eine Beschneidung der politische Rechte der kleinen Parteien und Wählergruppierungen wird zu noch chaotischeren Verfahren und Sitzungen führen.  
Ebenfalls als sehr problematisch bewertet der SSW die Einschränkung bei dem Bürgerbe-gehren und Bürgerentscheiden. Völlig ohne Not schränken CDU und Grüne die Möglichkeiten der Bürgergehren in Schleswig-Holstein ein. In Zukunft soll das Quorum der notwendigen Unterschriften erhöht werden und die Gemeindevertretungen und Ratsversammlungen kön-nen viel schneller und leichter als jetzt Entscheidungen von Bürgerbegehren rückgängig ma-chen. Seit der letzten Reform wurden in Schleswig-Holstein in den zurückliegenden neun Jahren in den 1106 Gemeinden im Durchschnitt 20 Verfahren jährlich eingeleitet. Zur Ab-stimmung kamen im Schnitt knapp 10 Verfahren und von diesen gingen etwa zwei Drittel im Sinne der Initiatoren aus, so dass insgesamt nur durchschnittlich 7 Entscheidungen in 1106 Gemeinden tatsächlich abgeändert wurden! Wenn man dies bedenkt fragt man sich wirk-lich warum CDU und Grüne dieses demokratische Mitwirkungsinstrument für die Bürgerin-nen und Bürger erschweren wollen?
Wir im SSW sehen die Bürgerentscheide nicht als eine Belastung für die repräsentative De-mokratie an, sondern als eine sinnvolle Ergänzung. Mit dem von CDU und Bündnis90/Die Grünen beschlossenen Gesetz hat zum ersten Mal ein Bundesland die Möglichkeit der Durchführung von Bürgerentscheiden wieder eingeschränkt. Das hat eine negative Signal-wirkung auch auf andere Bundesländer und wird von uns im SSW entschieden abgelehnt. 

Der SSW überlegt jetzt wie wir mit dieser Gesetzänderung umgehen werden. Zum einen prüfen wir gemeinsam mit anderen Landtagsfraktionen, ob eine Verfassungsklage sinnvoll wäre. Zum anderen sind wir im Dialog mit Organisationen wie „Mehr Demokratie“ oder dem „BUND“ um zu sehen, ob eine Volksinitiative gegen das Gesetz sinn machen würden. Auf jeden Fall haben wir noch nicht aufgegeben dieses unsägliche Gesetz wieder zu Fall zu bringen.

Kære venner,
landsstyrelsen beder om tilslutning til denne resolution, hvor der tages afstand fra lovæn-dringen og hvor landsstyrelsen får mandat til at undersøge om vi skal deltage i en Volksiniti-ative mod loven. 

Tak for opmærksomheden.

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