Speech · Lars Harms · 18.02.2016 In Sachen Body-Cams müssen viele Fragen und Probleme erst geklärt werden
Lars Harms zu TOP 29 - Body-Cams unverzüglich einsetzen
Polizisten werden nicht selten angegriffen. Laut CDU sollen nun Mini-Schulter-Kameras bei der Landespolizei eingesetzt werden, um Polizistinnen und Polizisten besser vor Übergriffen zu schützen. In Hamburg und Hessen hat man diese bereits eingesetzt und sammelt erste Erfahrungswerte. Gleiches gilt für die Bundespolizei, dort werden Body-Cams in einigen Gebieten bereits eingesetzt und getestet. Laut Union gibt es keinen Grund, der gegen eine Einführung von so-genannten Body-Cams spricht.
Dann will ich ihnen an dieser Stelle mal einige Gründe nennen. Im Innen- und Rechtsausschuss durften wir uns bereits einen ein-minütigen Ausschnitt von der Räumung des Flensburger „Luftschlosses“ ansehen. Da wurde sehr schnell deutlich, wie schwer es sein kann, eine Bewertung dieses Videoausschnittes vorzunehmen. Die Krux ist doch, die Geschehnisse vor und nach der Aufnahme bleiben völlig unbekannt. Diese können jedoch entscheidend sein im Tatverlauf. Vor allem was den Aspekt der Handlungen vor dem Einschalten der Kamera betrifft. Ob jemand bewusst oder unbewusst provoziert wurde, bleibt völlig unbekannt. Im vorhinein abgesprochene Verhaltensweisen bleiben unbekannt. Zudem ist das Blickfeld sehr eingeschränkt und kann eine größere Gruppe von Menschen nicht berücksichtigen. Gleiches gilt für das Geschehen an anderen, benachbarten Schauplätzen, die dennoch für das Verhalten von Seiten des Bürgers sowie der Polizei relevant sind. Eine solche Aufnahme bleibt nichts Weiteres als ein Puzzleteil, das mühsam ins große Ganze eingefügt werden muss. Zumal die datenschutzrechtlichen Fragen noch beleuchtet werden müssten. Wie sieht es mit den Speicherfristen aus? Wie sieht es mit dem Nutzungsrecht des Bürgers aus? Wie hoch ist der zu erwartende Verwaltungsaufwand? Müssen diese Videosequenzen öffentlich zugänglich sein, um Rechte Dritter zu wahren?
Ein anderer Aspekt ist das Ankündigen vom Einschalten der Kamera. Dazu müssen die Polizisten dementsprechend geschult werden. Zumal sich eine solche Situation naturgemäß bei Entscheidungen und Handlungen innerhalb von Sekunden nicht immer möglich ist. Zudem ergeben sich weitere Hindernisse, wie etwa das Vergessen des Einschaltens der Kamera, oder eben das bewusste Nichteinschalten. Alle diese Tätigkeiten oder eben auch das Unterlassen des Einschaltens kann in der juristischen Bewertung einer Situation eine Rolle spielen. Wie wäre es zum Beispiel, wenn eine unterlassene Einschaltung einer Kamera dergestalt gedeutet werden würde, dass ein Polizist beispielsweise eine Handlung bewusst nicht filmen wollte. Dann steht womöglich irgendwann ein Polizist in der Rechtfertigungspflicht. Das wäre etwas, was wir eigentlich verhindern sollten. In den USA ist man jedenfalls auch deshalb schon dazu übergegangen, die Kameras dauerhaft bei Außeneinsätzen einzuschalten. Das allerdings bedeutet, dass immer alles und jeder gefilmt wird. Ob wir das wirklich wollen, ist zumindest fraglich. Man sieht, hier entstehen Fragen über Fragen und Probleme über Probleme, die erst einmal geklärt werden sollten.
Apropos Selbstschutz: Das ist ja auch eine Argumentation pro Body-Cams. Unsere Landespolizei weiß sehr wohl, sich selbst zu schützen. Dies ist regulärer Teil ihrer Ausbildung. Ich würde sogar vermuten, dass im Einsatz ein Polizeigriff nicht weniger effektiv ist, als eine Mini-Schulterkamera. Die Frage ist doch, ob eine Kamera die Gewaltspirale tatsächlich durchbrechen kann. Es mag möglich sein, dass im Einzelfall sich jemand von Gewalthandlungen abhalten lässt. Aber im Regelfall wird das, glaube ich, eher nicht der Fall sein. Und wenn, dann ist die Polizei auch so gut vorbereitet.
Der einzige wirkliche mögliche Wert solcher Body-Cams liegt wahrscheinlich in der Dokumentation vor Vorgängen, die aber mit den gerade beschriebenen Problemen behaftet sind. Insgesamt sind gibt es aus Sicht des SSW deshalb noch erheblichen Beratungsbedarf. Eine ganze Reihe von Fragestellungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Über diese Fragestellungen sollte man sich im zuständigen Ausschuss erst einmal unterhalten.