Speech · 16.12.2010 Entwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes

Im November letzten Jahres haben wir einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreuegesetzes in den Landtag eingebracht, der es ermöglichen sollte, das Gesetz an die aktuelle europäische Rechtsprechung anzupassen. Dieses frühe Vorgehen am Anfang der Legislaturperiode war notwendig, weil das Gesetz zum Jahresende dieses Jahres ausläuft. Es war nach unserer Auffassung ein Kardinalfehler, dass dieses Gesetz seinerzeit mit der schwarz-roten Mehrheit zeitlich begrenzt wurde. Ohne dass der Landtag eine Entscheidung treffen muss, wird das Gesetz jetzt am Ende dieses Monats auslaufen und damit werden wir wohl wieder einen ungeregelten Zustand bei den tariflichen Löhnen haben, wie er schon vor der Einführung unseres Tariftreuegesetzes bestand hatte. Damit sind wir dank der von CDU und SPD geschaffenen zeitlichen Begrenzung des Gesetzes rechtlich gesehen wieder da, wo wir vor Einführung unseres Tariftreuegesetzes im Jahr 2002 waren. Dies, meine Damen und Herren, ist ein Rückschritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land und auch für unsere Betriebe, die einen fairen Wettbewerb verdient haben.

Vor dem Hintergrund des Zeitdrucks, der sich ergab, haben wir - wie gesagt – rechtzeitig vor einem Jahr eine Novelle des Gesetzes auf den Tisch gelegt. Relativ schnell wurde eine Anhörung durchgeführt und die dort gemachten Vorschläge hätten schnell in den vorgelegten Gesetzentwurf einmünden können. Wir haben sehr zeitnah deshalb im April eine Änderung des Gesetzentwurfes auf Grundlage der Anhörungsergebnisse eingebracht. Und eigentlich wäre es nun an den regierungstragenden Fraktionen gewesen, diesen Ball aufzunehmen und ebenfalls die Gesetzesarbeit voran zu treiben. Aber Fehlanzeige – die Regierungsfraktionen haben sich einer offenen Zusammenarbeit mit der Opposition in diesem Feld völlig verweigert.

Ich glaube, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich bin ihnen wirklich immer wieder entgegen gekommen, um hier eine für alle tragfähige Lösung zu ermöglichen. Obwohl jedem der Zeitdruck klar war, musste eine Entscheidung immer wieder verschoben werden, weil Sie nicht bereit oder fähig waren, sich eine Meinung zu bilden. Da hilft es auch nicht, wenn zwar ein Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz angekündigt wird, aber dieses dann nicht in die Beratungen des Landtages rechtzeitig offiziell eingeführt wird. Bis heute liegt bloß ein Referentenentwurf der Landesregierung vor, der sich eben nicht im parlamentarischen Verfahren befindet. Vor dem Hintergrund, dass das Tariftreuegesetz jetzt ausläuft, kann ich hier nur von Arbeitsverweigerung der Regierungsfraktionen sprechen.

Im Übrigen sei auch noch erwähnt, dass der Referentenentwurf, was die Tariftreue angeht, anscheinend völlig ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Expertenanhörung zu unserem Gesetzentwurf entstanden sein muss. So wie es aussieht, wollen Sie eben nicht, dass Menschen einen vernünftigen Lohn bekommen, sondern dass auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Lohn gedrückt wird. Und sie wollen anscheinend auch nicht, dass unsere Unternehmen bei Aufträgen, die hier im Land vergeben werden, gleiche Chancen haben. Ich kann Ihnen sagen, unsere Politik ist eine andere Politik.

Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir, dass die Mindestlohnregelungen im Vergabeverfahren im Vorwege als Kriterium angewandt werden. Das hätte bedeutet, dass nicht immer dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, nachträglich gegen sittenwidrige Löhne vorgegangen wird, sondern schon vorher ausgeschlossen wird, dass solche Löhne überhaupt gezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze und faire Löhne in unserem Land.

Wir wollten, dass im ÖPNV weiter der vereinbarte Tariflohn die Grundlage für Vergaben bildet. Dies ist immer noch möglich und würde die Beschäftigung in unseren tarifgebundenen Verkehrsunternehmen und damit auch deren langfristige Existenz sichern.

Und wir wollten, dass der Verstoß gegen diese Regelungen auch wirklich spürbare Sanktionen nach sich zieht. Das heißt, nicht nur eine kleine Ordnungswidrigkeitsstafe, sondern für einen bestimmten Zeitraum sollten der Ausschluss von zukünftigen Vergaben und die fristlose Kündigung des Auftrages möglich sein.

All das wollen Sie von CDU und FDP nicht. Sie wollen keine fairen Löhne, keine sicheren Beschäftigungsverhältnisse, keinen fairen Wettbewerb für unsere Unternehmen und keine wirklichen Konsequenzen, wenn mal wieder Dumpinglöhne bezahlt werden.

Wenn Sie dieses aber doch wollen, dann können Sie unserem Gesetzentwurf heute immer noch zustimmen.

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