Speech · 25.02.2009 Entwurf eines E-Government-Gesetzes

Die Landesregierung redet schon lange von einer schlüssigen Strategie in Sachen elektronischem Zugang der Behörden für die Bürgerinnen und Bürger. Immer noch, das zeigt auch der vorliegende Entwurf, sind aber viele Fragen offen; von einer Strategie kann man also noch gar nicht sprechen.
Der Gesetzentwurf will für Schleswig-Holstein für die Landesverwaltung erst einmal ein einheitliches System entwickeln. Die notwendigen Kosten der Harmonisierung werden denjenigen Verwaltungsstellen übertragen, die die neue Technik anschaffen werden. Der Gesetzentwurf gesteht allerdings freimütig ein, dass ohne eine Analyse der Einzelfälle vor Ort keine seriöse Kostenabschätzung erfolgen kann.
Da der Entwurf lediglich einen Rahmen bildet für die zukünftige Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand, könnte man diesen Punkt für eher untergeordnet halten. Genau das tut auch Finanzminister Wiegard, wenn er seine Beamten schreiben lässt, dass das Abstimmungsverfahren „aufwandsneutral“ zu bleiben habe. Verankert ist diese Vorschrift allerdings nicht.
Im IT-Bereich hat eine Entscheidung für ein bestimmtes System langjährige Folgen; ich nenne hier nur das Betriebssystem. Entscheidet man sich für Microsoft, hat das erhebliche Konsequenzen für alle folgenden Hardware- und Softwareanschaffungen. Es ist daher unabdingbar, die Entscheidungen genau abzuwägen. In den Beratungen müssen daher aus Sicht des SSW folgende Problemfelder angesprochen werden:
1.Eine Analyse der bestehenden e-government-Landschaft ist nicht erfolgt. Niemand weiß heute, bei welchen Behörden welches System für welche Anwendungen genutzt wird. Eine realistische Kostenschätzung fehlt demzufolge.
2.Ein Abstimmungsverfahren ist nicht vorgesehen, oder um es genauer zu sagen, es darf nichts kosten.
3.Stattdessen wird die oberste Fachbehörde Standards festlegen.
Dieses Verfahren ist ein Persilschein. Das gilt im besondere für die Kommunen, die sich den Standards der Landesbehörde beugen müssen; und gar nicht wissen, was sie in Zukunft zu schultern haben.
4.Die Finanzierung der umfangreichen Basisdienste, neben einer virtuellen Poststelle bis hin zu einem Callcenter ist nicht geklärt, obwohl eine Teilnahme- und Nutzungspflicht (§8, Abs. 4) u.a. der Kommunen vorgesehen ist.
5.Das größte Problem, dass breite Landstriche in Schleswig-Holstein gar keinen leistungsfähigen Zugang zum Internet haben, für sie also zum Beispiel eine elektronische Zustellung überhaupt nicht in Frage kommt, wird nicht thematisiert. Dieses Ungleichgewicht zwischen der elektronischen Leistungsfähigkeit der Behörden und denen der Bürgerinnen und Bürger wird zwar sporadisch von den Wirtschaftskammern kritisiert, von der Landesregierung aber aufgrund fehlender Zuständigkeit ignoriert.

Last, but not least, bin ich auf das fachliche Urteil des Datenschutzzentrums gespannt, wie dort die Entwicklung zur elektronischen Behörde eingeschätzt wird. Schließlich gilt Schleswig-Holstein deutschlandweit in diesem Bereich als Vorreiter. Aus diesem Grund sollten wir besonders sorgfältig alle Konsequenzen dieses Gesetzes zu besprechen.

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