Speech · Jette Waldinger-Thiering · 26.03.2025 Endlich werden die Gefährder statt der Opfer eingeschränkt
„Frauen brauchen weiterhin Schutz, sie brauchen ihn hier und sie brauchen ihn jetzt.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 2 + 10 + 45 - Entwurf eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes
Besserer Schutz für Frauen durch das Gewalthilfegesetz
Bericht über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements in Schleswig-Holstein
(Drs. 20/2746, 20/2965, 20/2648, 20/3008)
Heute rede ich gerne zu diesem Thema. Heute weiß ich, wir kommen endlich voran.
Heute beschließen wir wirklichen Gewaltschutz.
Besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt, besserer Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, besserer Schutz für Hochrisikofällen, besserer Schutz vor Femiziden.
Und es war an der Zeit. Zu viele Frauen sind auch im letzten Jahr noch von ihren Partnern oder Ex-Partnern umgebracht worden. Und zu vielen Menschen, das muss man auch einmal so sagen, wird dieser Schutz nicht mehr zugutekommen.
Wir leben in merkwürdigen Zeiten. Wir erleben einerseits gesellschaftlich ein Vorankommen in ganz zentralen Fragen der Gleichstellung. Der Zugang zu Bildung, zu akademischen Abschlüssen, zu Berufen und zu Chefetagen. All dies sind feministische Errungenschaften, bei denen sich in den letzten Jahren viel getan hat.
Aber zeitgleich erleben wir ganz massiven Widerstand gegen den Aufstieg von Frauen, eine reaktionäre Gegenbewegung die diese hart erkämpften Rechte und Zugänge angreift.
Wir kennen die Jugendlichen, die Andrew Tate-Videos auf Youtube gucken. Wir hören von sexualisierten Tötungsphantasien junger Männer auf Tik Tok, wir wissen von frauenfeindlichen Influencern, die Frauen als Gegenstände beschreiben, die ihnen zustehen und die gefügig zu sein haben.
Und wir erleben Gewalt. Ganz konkrete Gewalt. Frauen erleben Gewalt an den Orten, an denen sie sich am sichersten fühlen sollten – in ihrem eigenen Zuhause. Durch Menschen, denen sie vertrauen wollen, durch ihre Partner und Ex-Partner.
Nach dem Lagebild zu „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten" aus dem Bundesinnenministerium, das im November 2024 veröffentlicht worden ist, haben wir für Deutschland folgende Zahlen feststellen müssen:
2023 wurden insgesamt 360 Mädchen und Frauen in Deutschland Opfer vollendeter Tötungsdelikte.
Fast jeden Tag wurde in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet.
Und auch in den anderen Bereichen waren die Zahlen angestiegen. Mehr als 52.000 Frauen und Mädchen waren 2023 Opfer von Sexualstraftaten, mehr als die Hälfte der Opfer war unter 18 Jahren.
Da, wo man früher vielleicht eher von einem Backlash gesprochen hat, also der Gegenreaktion auf eine Bewegung, spricht man heute eher von Paradoxa.
Der Fortschritt in der Gleichstellung und männliche Gewalt wachsen gemeinsam, wir sehen also ein feministisches Paradox.
Es lohnt sich hier einmal nach Dänemark und in den Norden zu gucken.
In Dänemark ist jedes fünfte Tötungsdelikt eine sogenannte Beziehungstat und das Ende einer Kette partnerschaftlicher, geschlechtsspezifischer Gewalt, also ein Femizid.
EU-Mitgliedsstaaten, die hoch in Vergleichen ranken, wenn es um Gleichstellungsfragen geht, zeigen eine Tendenz auf, auch in Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt oben zu ranken.
Eine Untersuchung der EU zu geschlechtsspezifischer Gewalt spricht da vom „Nordischen Paradox“.
Will sagen: Frauen brauchen weiterhin Schutz, sie brauchen ihn hier und sie brauchen ihn jetzt.
Und darum ist es einfach gut, welche Schritte in Schleswig-Holstein in der letzten Zeit unternommen worden sind – viele von ihnen mit parlamentarischen Mehrheiten, die weit über die Regierungskoalition hinaus gegangen sind.
Der Landesanteil zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen wurde mit dem aktuellen Haushaltsjahr massiv erhöht, das Hochrisiko-Management wurde eingeführt, die Fallkonferenzen haben getagt, diverse Finanzierungslücken wurden geschlossen und angekündigte Kürzungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung wieder zurückgenommen.
Der jetzt schon viel diskutierte Gesetzesentwurf zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt enthält eine Vielzahl von Verbesserungen der bestehenden Systeme, von denen viele schon genannt wurden.
Wir als SSW unterstützen den Entwurf in seiner Gesamtheit, aber ganz besonders in den Stellen, in denen ganz konkrete Maßnahmen getroffen werden, die Leben schützen. Ich spreche von der elektronischen Aufenthaltsüberwachung.
Nach richterlicher Anordnung wird es fortan möglich sein, Menschen, die das Leben, den Leib, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person gefährden, eine Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung anzulegen. Die Person wird fortan polizeilich überwacht und kann so daran gehindert werden, sich der gefährdeten Person zu nähern.
Eine Sache gefällt mir ganz besonders daran:
Wir kommen jetzt endlich an den Punkt, an dem vor allem die Person, von der die Gefahr ausgeht, ihr Leben verändern muss und eingeschränkt wird.
Seit Jahrzehnten ist es so, dass die Person, meist die Frau, die von Gewalt bedroht oder betroffen ist, dazu gezwungen ist, ihr Leben radikal zu ändern. Sie ziehen um, wählen neue Jobs oder hören auf zu arbeiten, versuchen in einem Frauenhaus unterzukommen, tun alles, damit die Täter nicht wissen, wo sie sich aufhalten.
In der Anhörung wurde das ganz deutlich noch einmal von den Frauenhäusern und -Beratungsstellen herausgestellt.
Jetzt ist es endlich so, dass es wirksame Werkzeuge gibt, um die Person zu verweisen, von der die Gefahr ausgeht und nicht anders rum. Das ist der richtige Weg.