Speech · Jette Waldinger-Thiering · 26.02.2025 Dies ist keine echte institutionelle Förderung
„„Die Musikschulen werden auf Antrag durch das Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert.“ Was heißt das denn nun für die Musikschulen? Hier steht ja nicht, die Musikschulen bekommen jährlich zusätzlich eine Million Euro. Können sie verlässlich mit den Geldern rechnen? Für mich liest sich das nicht so.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 06 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein (Musikschulfördergesetz - MusFöG) (Drs. 20/2915)
Eigentlich freuen wir uns. Wir als SSW stehen absolut hinter einem Musikschulfördergesetz, eigentlich ja sogar am liebsten gerne einem Kulturfördergesetz. Aber ich frage mich vor allem zwei Dinge. Erstens, ob wir hier eigentlich wirklich ein echtes Fördergesetz vorliegen haben. Und zweitens, wie es eigentlich wirklich um die Gestaltung des Ganztags steht.
Ich fange erst einmal mit den lobenden Worten an. Es ist insgesamt gut, dass wir jetzt ein Gesetz für die Musikschulförderung vorliegen haben. Der Auftrag zur Erstellung eines solchen erging ja bereits im Mai 2023 aus dem Parlament, das Herrenberg-Urteil kam dazwischen und verlangsamte den Prozess deutlich.
Nun sehen Sie im vorliegenden Gesetz zwar vor, die Musikschulen jedenfalls in den Jahren 2025 und 2026 mit zusätzlich einer Million Euro zu fördern. Gut so, die Musikschulen können momentan wirklich jeden Euro gebrauchen.
Aber was ist danach?
In Paragraph 6, Absatz 1 schreiben Sie zur Förderung durch das Land „Die Musikschulen werden auf Antrag durch das Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert.“ Was heißt das denn nun für die Musikschulen? Hier steht ja nicht, die Musikschulen bekommen jährlich zusätzlich eine Million Euro. Können sie verlässlich mit den Geldern rechnen? Für mich liest sich das nicht so. Auch eine Dynamisierung der Mittel steht noch aus. Und somit kann von echter institutioneller Förderung hier nicht die Rede sein.
Ich möchte da nur ein Rechenbeispiel anbringen. Die Musikschule Kiel wurde von der Kommune erst kürzlich mit 25 Festanstellungen ausgestattet. Das bedeutet Mehrkosten durch Sozialversicherungsabgaben von bis zu 750.000 Euro jährlich für den städtischen Haushalt.
Schleswig-Holstein hat Stand jetzt 22 öffentliche Musikschulen. Eine Million Euro zusätzlich mag gewisse Verwaltungskosten auffangen. Aber die Rechnung geht offensichtlich noch nicht auf.
Ein weiterer Punkt, der für mich wirklich weiter unklar ist, ist ein Absatz in ihrer Begründung. Das Gesetz solle, so steht es auf Seite 12, „im Rahmen der musikalischen Bildung die Kooperation von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen, besonders an gebundenen Ganztagsschulen und Schulen mit offenen Ganztagsangeboten, sowie zur Förderung der musikalischen Früherziehung mit Kindertageseinrichtungen vorantreiben“. Prinzipiell unterstützen wir als SSW das, wir selbst haben die Einbindung der Musikschulen und Sportvereine an mehreren Stellen bereits gefordert. Wie Sie dies gedenken auszugestalten, ist der Öffentlichkeit aber bisher nicht bekannt.
Bereits jetzt ist es ja so, dass in einigen Kommunen Schulen und Musikschulen miteinander arbeiten. Aber bisher ist jede Kooperation anders. Oftmals bringen die Musikschulen ihre Töpfe und Projekte noch mit an die Schulen.
Gibt es da also etwas, was Sie als Ministerium mit in die Anhörung im Ausschuss geben könnten? Rahmenvereinbarungen irgendeiner Art?
Hier wäre ich für Aufklärung dankbar.
Zum Schluss möchte ich noch einmal in Richtung der Musikschulen sagen, ich weiß, Ihnen wird hier nichts hinterhergeworfen. Die sich nun anbahnende Förderung des Landes ist mit hohen Qualitätsstandards verbunden, die sich an den „Richtlinien für die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen e.V.“. Das bringt erstmal auch jede Menge Verwaltungsaufwand mit sich. Die Musikschulen sind also mittendrin im Professionalisierungsprozess.
Sie haben wahrlich anstrengende und unsichere Jahre hinter sich.
Was die Festanstellungen angeht, sind Sie auf einem guten Weg, 14 Musikschulen werden in 2025 das Ziel von 90% Jahreswochenstunden in Festanstellung erreicht haben, 5 Musikschulen liegen zwischen 75%-89% und drei kleinere Musikschulen liegen unter 75%. Ich weiß, wie hart Sie dafür arbeiten und hoffe, wir können im Ausschuss noch einmal darüber ins Gespräch kommen, wie das Land Sie besser unterstützen kann.