Press release · Lars Harms · 30.08.2023 Die Landesregierung verweigert Menschen mit Migrationshintergrund die politische Teilhabe

Im Innen- und Rechtsausschuss läuft aktuell eine mündliche Anhörung zum Gesetzentwurf des SSW zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetzes. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Lars Harms:

Lars Harms am Meer

In der Anhörung ist schon jetzt deutlich geworden, dass erheblicher Änderungsbedarf am Integrations- und Teilhabegesetz besteht, und dass unser SSW-Entwurf hierfür eine gute Grundlage bietet. Das freut mich.

Was mich hingegen sehr verärgert, ist, dass bis heute immer noch kein Integrationsbeirat eingerichtet wurde. Das ist wirklich ein absolutes Armutszeugnis der Landesregierung.

Das aktuell geltende Integrations- und Teilhabegesetz der Jamaika-Regierung trat am 23. Juli 2021 in Kraft. Und auch wenn eher wenig Konkretes drin steht, in einem Punkt gibt es kein Vertun: Nach § 13 hat die Landesregierung einen Integrationsbeirat einzurichten, der sie in Fragen der Integrations- und Teilhabepolitik berät und bei Vorhaben zu entsprechenden Gesetzen und Verordnungen anzuhören ist.

Nach dem Regierungswechsel wurde es auffällig still um das Thema, so dass ich bereits im Oktober 2022 mit einer kleinen Anfrage nachhakte. Und wie sich zeigte, hatte die Landesregierung es auch weiterhin verschlafen, den Beirat einzurichten. Die konstituierende Sitzung wurde nun immerhin für das erste Quartal 2023 angekündigt.

Mittlerweile sind zwei Jahre vergangen seit Inkrafttreten des Gesetzes. Und während der Landtag bereits über erste Reformen berät, gibt es immer noch keinen Integrationsbeirat, den man dabei anhören könnte.

Die Arbeitsverweigerung dieser Landesregierung grenzt schon an Missachtung des Parlaments, und schlimmer noch: Sie verweigert Menschen mit Migrationshintergrund die politische Teilhabe. Das ist schlicht nicht hinnehmbar.

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