Speech · Lars Harms · 22.03.2023 Haushalt Die Errichtung eines Friesischen Bildungsinstituts ist ein minderheitenpolitischer Quantensprung

„Wir vom SSW freuen uns sehr, dass immerhin sechs unserer Änderungsanträge eine breite Zustimmung im Finanzausschuss gefunden haben, darunter ein minderheitenpolitischer Quantensprung: Die Errichtung eines Friesischen Bildungsinstituts.“

Lars Harms zu TOP 2+4+7+28+58 - Haushaltsberatungen 2023 - Generaldebatte (Drs. 20/530; 20/531; 20/569; 20/734; 20/764; 20/786; 20/789; 20/801)

Hier und heute werden wir also endlich einen Haushalt für das laufende Jahr 2023 beschließen und somit die vorläufige Haushaltsführung beenden können. Seit der 1. Lesung des Haushaltsentwurfes im Januar-Plenum hat sich ja einiges getan. Mit der Nachschiebeliste hat die Landesregierung durchaus auf Kritik und Nachsteuerungswünsche, auch von Seiten der Opposition, reagiert. Gleichzeitig finden sich auch weiterhin noch Haushaltstitel und Maßnahmengruppen, die wir aus politischen Gründen ablehnen oder bei denen offensichtlich keine „Haushaltswahrheit und -klarheit“ herrscht, weshalb wir auch heute erneut Änderungsanträge zu dem vorliegenden Entwurf vorlegen.
Der SSW steht für skandinavisch geprägte, pragmatische Sachpolitik – auch und gerade beim Thema Haushaltberatungen. Wir loben Lichtblicke, benennen aber auch Schattenseiten. Ich komme daher jetzt zunächst einmal auf die positiven Punkte zu sprechen.

Wir vom SSW freuen uns sehr, dass immerhin sechs unserer Änderungsanträge eine breite Zustimmung im Finanzausschuss und dadurch nun Eingang in die Beschlussempfehlung zum Haushaltsentwurf gefunden haben. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die regierungstragenden Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit! Details hierzu werden wir dann noch in der Debatte zum Einzelplan 07 vorstellen, aber ich möchte vor allem einen minderheitenpolitischen Quantensprung vorstellen: Schleswig-Holstein wird eine „Bildungsinstitution für friesische Lehrerbildung, Erarbeitung von Lehrmaterial und Ausbau des Friesischunterrichts“ bekommen! Darüber freue ich mich persönlich ganz besonders und ich bin froh und stolz, dass aus unserer rechtzeitigen Ankündigung, dass es eine solche Institution ganz dringend braucht, nun tatsächlich ein ganz konkreter Haushaltsbeschluss wird.
Ich hatte es ja bereits in der 1. Lesung erläutert: Die Situation des Friesischunterrichts ist schon seit Jahren dramatisch. Immer weniger Menschen lernen und sprechen Friesisch, weil es eben kein festes Fach ist, es keine festen Strukturen gibt und sowohl Friesischlehrer als auch moderne Lehrmaterialien fehlen. Hier wird dieses neu aufzubauende Institut nun anknüpfen. Der Standort wird am Nordfriisk Instituut in Bredstedt sein, wo sich günstigerweise auch die anderen großen nordfriesischen Vereine (Frasche Rädj, Friisk Foriining, Nordfriesischer Verein) befinden, mit denen die Bildungsinstitution dann zusammenarbeiten kann. Insgesamt wird dieses neue Bildungsinstitut für die Professionalisierung des Friesischunterrichts zuständig sein: Von der Erarbeitung von Lehrplänen und Lehrmaterial für Kindergärten und Schulen sämtlicher Klassenstufen über die Koordination des Austausches von Schulen mit Friesischangeboten bis hin zur Durchführung von Sprachkursen inklusive Zertifizierung sowie allgemein die Aufgabe der Information über und Werbung für das Friesische. Die Verantwortung für die Lehrkräfte bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung verbleibt bei den Hochschulen und beim IQSH. Und auch was Lehrpläne und Lehrmaterial angeht, hat hier das Ministerium die Verantwortung. Die neue Institution wird daher in enger Zusammenarbeit Zuarbeit leisten. Dazu passt es denn ja auch, dass beim IQSH jetzt noch eine Stelle für die 2. Phase der Lehrkräfteausbildung in den Regional- und Minderheitensprachen, und hier insbesondere Friesisch, eingerichtet wird. Darüber gab es ja Gespräche zwischen uns und dem Bildungsministerium. Und hier liegt daher jetzt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, den wir selbstverständlich gerne unterstützen.

In puncto Minderheitenpolitik hätten wir nun noch einen weiteren, ganz konkreten Haushaltsantrag, der den Einzelplan 03 betrifft. Im Rahmen des Soll-Ansatzes zur ressortübergreifenden Aus- und Fortbildung des Landespersonals würden wir gern explizit 50,0 T€ für Sprachkurse in den Minderheitensprachen einstellen. Eventuell können im Rahmen dieses Gesamthaushaltstitels entsprechende Gelder ja noch intern reserviert werden.

Wo die Landesregierung sehr löblich reagiert hat, ist das Thema Stellenaufwuchs bei Polizei, Justiz und Katastrophenschutz. Ich hatte in der letzten Debatte ja bereits unseren Antrag erwähnt, der zum Ziel hatte, die Bekämpfung von Kinderpornografie zu einem Schwerpunkt der Polizeiarbeit zu machen (Drs. 20/28). Wir haben eine ausführliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt und die betroffenen Polizeivertreter schilderten uns ja sehr eindrücklich, wie erschütternd hoch die Fallzahlen sind und dass ihre entsprechenden Einheiten mit der Arbeit schlicht nicht hinterherkommen. Und wie wir erfahren mussten, nehmen die Fallzahlen, das Datenvolumen und die entsprechenden psychischen Belastungen bei denjenigen, die all dieses abscheuliche Material zur Fallaufklärung ja leider sichten müssen, leider stetig zu. Allein im Bereich Kinderpornografie wären ca. 50 weitere Vollzeitstellen notwendig, um alle Fälle halbwegs schnell bearbeiten zu können. 
Einen solchen Stellenmehrbedarf hat in der Folge auch die Justiz. Seit Jahren spricht sich der SSW in den Haushaltsberatungen für einen Stellenaufbau explizit in den Bereichen Polizei und Justiz aus, weil wir genau wissen, dass hier eine massive Arbeitsüberlastung herrscht. Und auch im Bereich Katastrophenschutz waren und sind die Arbeitsbelastungen sowie der Stellenbedarf hoch. 
Zu all diesen Bereichen herrschte im Rahmen der 1. Lesung ja durchaus Einigkeit hier im Hause und entsprechend hatten wir weitere Stellen über die Nachschiebeliste gefordert. Und diese hat die Landesregierung nun auch eingestellt, was wir nur begrüßen können. Gleichzeitig müssen wir alle gemeinsam an diesen Themenbereichen dranbleiben und in künftigen Haushaltsberatungen gegebenenfalls auch noch weitere Stellen einstellen.

Korrigiert wurden mit der Nachschiebeliste auch, zumindest teilweise, die zuvor vorgenommenen Kürzungen der Soll-Ansätze für den LKN.SH, der für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der landeseigenen Häfen zuständig ist. Hier zählt jeder Euro, daher freuen wir uns über die zumindest kleinen nachträglichen Erhöhungen. Gerade unsere Westküstenhäfen in Husum und Büsum benötigen dringend Gelder für diverse Ausbauarbeiten und den Betrieb; und bringen im Gegenzug ja auch wieder viel Geld ein. Entsprechend haben wir hierzu noch weitergehende Haushaltsanträge gestellt und diese werden wir heute auch noch zur Einzelabstimmung stellen, sodass Sie hier und heute die Chance erhalten, diese benötigten und lohnenswerten Gelder doch noch kurzfristig freizugeben.
Zu diesem Thema noch ein Hinweis: Aktuell müssen wir die Gelder für unsere landeseigenen Häfen ja noch aus dem regulären Haushalt nehmen. Zukünftig können wir hier stattdessen ja – hoffentlich – das sogenannte „Schlickgeld“ einsetzen. Die Verhandlungen mit Hamburg laufen ja zurzeit noch, aber dies wäre eine sehr pragmatische Regelung. Die Unterhaltungskosten für unsere landeseigenen Häfen muss das Land auch weiterhin vollumfänglich decken, keine Frage. Investitionsgelder, die eingeplant und fest zugesagt waren, müssen ausgezahlt werden. Wir müssen aber auch unsere Häfen für die Zukunft fit machen. Büsum soll die Hafenanbindung unter anderem für Northvolt werden. Und Husum bietet sich immer noch an für die Versorgung im Offshore Bereich, für Schiffsreparaturen und für die Anlandung des Hamburger Hafenschlicks, wenn dieser endlich für Küstenschutzmaßnahmen genutzt werden kann. Die regierungstragenden Fraktionen haben ja einen Haushaltsantrag „Hafenstrategie Westküste“ gestellt – für ein entsprechendes Gutachten bzw. Sachverständige. Schön und gut, „Konzepte“ und „Strategien“ sind ja durchaus wichtig, reichen aber nicht aus. Es müssen konkret Gelder reserviert und für konkrete Maßnahmen ausgegeben werden. Wie gesagt: Wir hoffen auf gute Verhandlungsergebnisse hinsichtlich des Schlickgeldes, welches dann direkt für die „Zukunftsfähigkeit“ unserer Häfen reinvestiert werden und den laufenden Haushalt entlasten können sollte.

Apropos Entlastung: Zu diesem Stichwort hätten wir auch einen ganz konkreten Haushaltsantrag, den wir auch so lange aufrechterhalten werden, wie er notwendig sein wird: Es geht um die Abschaffung der Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt. Seit der Planung und auch noch während der Errichtung haben wir uns stets gegen diese Einrichtung ausgesprochen und dabei bleiben wir auch. Dieselben Argumente wie eh und je, neuerdings jedoch statt in Einzelplan 04 in Einzelplan 09 veranschlagt, welchen wir daher folgerichtig ablehnen werden.

Insgesamt darf ich nun noch einmal für die gesamte Änderungsantragstabelle des SSW werben. Durch Annahme unserer gesamten Tabelle könnte das Land rund 55 Mio. Euro einsparen bzw. die Nettokreditaufnahme um eben diese Summe reduzieren. Dabei legen wir bei jedem Haushaltsantrag realistische Ansätze zu Grunde, indem wir jeweils die letzten fünf Jahre zum Vergleich herangezogen haben. Wir wissen ja, dass Finanzministerin Heinold nicht nur mit doppeltem Boden, sondern gern auch mit gewissen „Spardosen“ hier und da plant, aber dies darf nicht zulasten dringend benötigter Gelder in besonders sensiblen Bereichen gehen und andererseits auch nicht künftige Haushalte nun schon im Voraus unverhältnismäßig belasten. Im Sinne der Haushaltswahrheit und der Generationengerechtigkeit wäre eine Zustimmung zu unserer Gesamttabelle daher ein richtiger Schritt. Denn unsere Aufgabe als Politik ist es, Verantwortung zu übernehmen und einen transparenten, ausgewogenen und Sicherheit bietenden Haushalt aufzustellen. Genau das schlagen wir Ihnen vor.

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