Speech · Dr. Michael Schunck · 28.02.2025 Der Schutz der Tiere hat höchste Priorität
“Ich muss aber feststellen, dass für die Eindämmung verwilderter Katzen das Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist. Daher brauchen wir weitere Maßnahmen, um die Population einzudämmen.”
Dr. Michael Schunck zu TOP 30 - Landesweite Katzenschutzverordnung – jetzt! (Drs. 20/2961)
Die Küstenkoalition hat seinerzeit die landesweite Aktion der Katzenkastration ins Leben gerufen und entsprechend mit Mitteln ausgestattet. Seitdem wurde Aktion jährlich durchgeführt. Die freilebenden Katzen werden gefangen, kastriert, gechipt und in einer Datenbank registriert. Kommunen, Tierschutzverbände, Tierärzte und der Landesjagdverband unterstützen das Projekt, um damit auch die Population freilebender und verwilderter Katzen einzudämmen. Neben den Mitteln des Landes, wird die aktuelle Frühjahresaktion wieder durch unsere Kreise, Lotto Bingo, Stiftungen und private Spender gefördert. Zu erwähnen ist unbedingt das Engagement der ehrenamtlichen Helfer, sowie die Unterstützung der beteiligten Tierärzte. Diese Aktion wird jeweils so lange durchgeführt, wie es die zur Verfügung gestellten Mittel zulassen.
Die Probleme mit der Katzenüberpopulation sind vielfältig. Katzen sind Beutegreifer und stellen somit eine Gefahr dar für die heimische Vogelwelt, Kleinsäuger und vor allem Amphibien. Durch die verwilderten Katzen und deren unkontrollierte Vermehrung wird ein natürliches Räuber-Beute-Gleichgewicht außer Kraft gesetzt und gefährdet somit unsere hiesige Biodiversität. Häufig sind verwilderte Katzen unterernährt, krank oder verletzt. Daher ist es aus unterschiedlichsten Gründen geboten, gegen ihre unkontrollierte Verbreitung vorzugehen.
In 2013 wurde davon ausgegangen, dass es in Schleswig-Holstein rund 75.000 herrenlose Katzen gab. In 2021 wurde die Population auf 50.000 geschätzt. Laut Stellungnahme des Landesjagdverbandes beläuft sich aktuell die Zahl verwilderter Katzen wieder auf bis zu 75.000 Exemplare. Wie viele Tiere es nun am Ende tatsächlich sind, lässt sich nur ungefähr abschätzen. Aber, es sind und bleiben einfach zu viele freilaufende Katzen. Damit stelle ich nicht die Aktion der Katzenkastration in Frage.
Im Gegenteil, die Aktion hat sich aus Sicht des SSW durchaus bewährt und ist von allen Seiten ein anerkanntes Instrument zur Begrenzung der freilebenden Katzenpopulation. Wo wären wir, wenn wir diese jährlichen Maßnahmen nicht hätten? Deshalb dürfen wir hierbei nicht lockerlassen.
Ich muss aber feststellen, dass für die Eindämmung verwilderter Katzen das Kastrationsprogramm in seiner jetzigen Form unzureichend ist. Daher brauchen wir weitere Maßnahmen, um die Population einzudämmen.
Bei dem Fachgespräch im Umweltausschuss zur Forderung eines Verbots der Jagd auf Katzen, wurden mehrere Aspekte der Katzenüberpopulation deutlich. Die genannten Problematiken mit freilaufenden Katzen wurden bestätigt. Die Aktion der Katzenkastration wurde ausdrücklich begrüßt. Es wurde aber auch deutlich, dass wir das Problem nicht in den Griff bekommen, solange Hauskatzen zur Vermehrung der freilebenden Katzen beitragen können. Denn eins wurde deutlich, auf jede Nachfrage, ob eine Katzenschutzverordnung dazu beitragen könnte, die Population der verwilderten Katzen zu minimieren, wurde von den Fachsprechern mit Nachdruck bestätigt.
Und damit kommen wir zu unserm gemeinsamen Antrag.
Mit der Katzenschutzverordnung wird das Ziel verfolgt, landesweit eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für sogenannte Freigängerkatzen einzuführen. Halter sind demnach verpflichtet diese Maßnahmen an ihren freilaufenden Hauskatzen durchführen zu lassen. Ich möchte ausdrücklich betonen, es geht hier ausschließlich um freilaufende Hauskatzen, die sich auch außerhalb des eigenen Grundstückes aufhalten. Es geht nicht um Katzen, die ausschließlich als Stubentiger in der Wohnung gehalten werden.
Seit 2014 haben Gemeinden und Ämter die Möglichkeit eine Katzenschutzverordnung auf den Weg zu bringen – was zum Teil bereits genutzt wird. Das reicht aber nicht, um der Katzenschwemme im Land effektiv zu begegnen und daher wollen wir die landesweite Katzenschutzverordnung.
Daher wollen wir, dass das Land zusammen mit Kommunen, Tierschutzorganisationen und Jagdverbänden ein Konzept zur Umsetzung der Verordnung entwickeln. Hierbei muss es dann auch am Ende als restriktive Maßnahme um die Verhängung von Ordnungsgeldern gehen.
Für uns hat der Schutz der Tiere höchste Priorität und eine Kastration ist ein aktiver Beitrag zum Tier- und Artenschutz. Gleichwohl sollten wir den sozialen Aspekt hierbei nicht außer Acht lassen, denn für vielen Menschen sind Katzen geliebte Haustiere und niemand sollte aus finanzieller Not heraus auf seine Hauskatze verzichten müssen, weil die geforderten Maßnahmen nicht bezahlt werden können. Daher sind entsprechende soziale Härten natürlich zu berücksichtigen. Auch das sollte bei der Ausgestaltung einer landesweiten Katzenschutzverordnung berücksichtigt werden.