Speech · 28.05.2008 Dem ländlichen Raum Entwicklungschancen lassen


Wir wissen, dass der Landesentwicklungsplan 2009 den Landesraumordnungsplan 1998 ersetzen soll. Aus diesem Grund ist er die Basis für die künftige Fortschreibung der Regionalpläne im Land. Der LEP legt fest, wie sich das Land und die Regionen bis 2025 entwickeln sollen. Es ist der übergeordnete Plan für die Ziele der landesweiten Raumordnung. Damit wird der Rahmen für viele Fachbereiche des gesellschaftlichen Lebens gesetzt, wie Siedlungswesen, Wirtschaft und Wissenschaft, Verkehr, Einzelhandel, Energieversorgung, Tourismus, Bildung, Gesundheit und Pflege sowie Natur und Umwelt.

Zu den großen Herausforderungen des Landes gehört der demographische Wandel. Die Einwohnerzahl im Land wird sinken und die Altersstruktur wird sich dahingehend verändern, dass wir hier immer mehr Ältere und immer weniger jüngere Menschen haben werden. Auf diese Entwicklungen gilt es rechtzeitig zu reagieren.

Der Entwurf des LEP befindet sich seit Ende Januar dieses Jahres in der landesweiten Anhörungs- und Beteiligungsphase, die spätestens Ende Oktober abgeschlossen sein soll. Daher gilt es jetzt zum Entwurf des LEP Stellung zu nehmen und Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu machen.

Dass ein solcher Plan, der in so viele gesellschaftliche und politische Bereiche hineinreicht, durchaus kritisch gelesen wird ist klar. Schließlich geht es um die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung unserer Regionen und des Landes bis 2025.
Auch wenn die Kreise ihre endgültige Stellungnahme bis Ende Oktober einreichen sollen, haben sie doch bereits deutlich reagiert. Demnach wird der Entwurf des LEP als eine nicht hinnehmbare, einengende und unflexible Vorgabe für die kommunale Wohnbauentwicklung kritisiert. Knackpunkt ist die Vorgabe, dass die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum bis 2025 nur noch um höchstens acht Prozent wachsen dürfen, gerechnet vom Stichtag 31.12.2006. Ausnahmen gibt es nur bei den zentralen Orten.

Die Stärkung der zentralen Orte ist aus Sicht des SSW durchaus nachvollziehbar. Doch eine derart restriktive Vorgabe für die kleinen Orte, geht zu weit. Viele dieser kleinen Gemeinden würden damit schnell die zulässigen acht Prozent erreichen, mit der Folge, dass ihnen jegliche wohnungsbauliche Weiterentwicklung bis 2025 genommen wird. Ein solcher Stillstand hat Auswirkungen auf die wirtschaftliche Weiterentwicklung im ländlichen Raum.
Die Förder- und Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum würden dadurch konterkariert. Damit bremst der Landesentwicklungsplan jegliche Entwicklung auf dem Land aus. Hier brauchen wir für den ländlichen Raum eine notwendige Flexibilität, zumal ohnehin nicht alle Kommunen auf bauliche Entwicklung setzen. Aus diesem Grund stimmen wir dem 1. Punkt des vorliegenden Antrages zu.

Etwas anders sehen wir den 2. Punkt des FDP Antrages. Hier halten wir es durchaus für sinnvoll, wenn die wohnbauliche Entwicklung in den Stadt- und Umlandbereichen besser aufeinander abgestimmt werden. Wir haben doch Beispiele genug im Land, wo Städte derzeit keine Möglichkeiten haben, sich zu vergrößern, weil dort einfach das Bauland nicht mehr zur Verfügung steht. Dann halte ich schon für sinnvoll, wenn für die wohnbauliche Weiterentwicklung entsprechende Abstimmungen und Vereinbarungen zwischen Stadt- und Umlandgemeinden stattfinden.

Was die Grundsätze für die Standorte der allgemein bildenden Schulen angeht, sind wir der Auffassung, dass die Aspekte im LEP hierzu durchaus sinnvoll sind. Die Orientierung der Schulstandorte am Zentralörtlichen System, halten wir für zweckmäßig. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass davon abgewichen werden kann, wenn dadurch kostengünstigere Angebote entstehen oder wenn gemeindeübergreifende Kooperationen angestrebt werden. Ebenso unterstützen wir die Grundsatzaussagen des LEP, dass Grundschulen in den ländlichen Räumen auch bei geringer Auslastung in allen Zentralen Orten zur Verfügung stehen sollen. Dies ist ein Aspekt im Sinne des ländlichen Raumes und die Zusammenfassung der weiterbildenden Schulen in den zentralen Orten enthält darüber hinaus auch die ökologische Zielsetzung; nämlich die Vermeidung von Verkehr.

Auch wenn wir in zwei Punkten nicht mit dem Antrag der FDP übereinstimmen, sollten wir den Punkt zur wohnbaulichen Einschränkung im Ausschuss erörtern.

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