Speech · 23.01.2004 Abschaffung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

Als der Schleswig-Holsteinische Landtag 1993 ein Untersuchungsausschussgesetz verab­schie­­­dete, herrschte Aufbruchstimmung in diesem Haus. Die Ereignisse des Jah­res 1987, die konstruktive Arbeit im Barschel-Pfeiffer-Untersuchungsausschuss und die Enquetekommis­sion für die Verfassungs- und Parlamentsreform warfen ihre langen Schatten und prägten einen parlamentarischen Geist, der sich heute leider ver­flüch­tigt hat. Nach zehn Jahren des politischen Alltags und vier weiteren Untersuchungsausschüs­sen ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen und das Untersuchungsausschussgesetz auf den Prüf­stand zu stellen. Unsere Bilanz lautet: Die Untersuchungsaus­schüsse werden immer stärker zu politi­schen „Kampf­instru­men­ten“. Im Vordergrund steht die Fort­setzung des Wahl­kampfes mit anderen Mitteln.

Natürlich ist es richtig, dass Untersuchungs­aus­schüsse immer politi­sche Kampfin­stru­mente waren und sein werden. Diese Erkenntnis ist übrigens auch nichts Neues. Schon die Enquete-Kommission zur Verfassungs- und Par­lamentsreform schrieb 1988 in ihrem Schluss­bericht, dass ein unlösbarer Widerspruch besteht, zwischen der praktischen Aufgabe von Untersu­chungsausschüssen, die mit dem straf­pro­zes­sualen Begriff der „Wahr­heits­fin­dung“ umschrie­ben wird und ihrer po­liti­­schen Bedeu­tung als „Kampfinstrument“ einer Gruppe von Abgeord­neten. Die Enquete mahnt deshalb: „Wie man von einem Richter nicht verlangen darf, dass er nach politischen Präferenzen urteilt, sollte man umgekehrt den Abgeordneten auch nicht an der Elle richterlicher Distanz und Unabhängigkeit messen wollen.“

Es geht also gar nicht anders. Allerdings: Im Spannungs­feld zwischen Aufklärung einerseits und Parteien­kampf andererseits hängt die Waage schon seit langem extrem schief. Es ist schwer zu vermitteln, worin noch der Wert der Untersuchungs­ausschüsse für die Demo­kratie – also für die Menschen dort draußen – liegen soll, wenn das Ziel der Aufklärung so stark in den Hinter­grund rückt, wie es heute der Fall ist.

Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses suggeriert der Öffent­lichkeit die Möglichkeit einer objektiven Auf­klärung, die er schon von seiner Form her nicht leisten kann. Deshalb stellt sich die Frage, wozu das ganze noch gut sein soll. Es ist eine enor­me Ver­schwen­dung von öffentlichen und privaten Ressourcen, wenn der Ausschuss wö­chent­lich Abgeordnete, Beamte, Fraktionsmit­arbeiter, Journalisten und Anwälte davon abhält, sinn­volleren Tätig­keiten nachzugehen. Ich glaube nicht einmal, dass es parteipolitisch beson­ders produktiv ist. Die wenigen Bürger, die noch bei Nach­richten aus dem Unter­su­chungs­aus­schuss interessiert hinhören, wissen ohnehin, was dabei heraus­kommt: Die Oppo­sition hält die Regierung für unfähig und kriminell, die Regie­rungs­fraktionen finden alles nicht so schlimm; beide Seiten nutzen nur jene Zeugenaussagen und Fakten, die ihnen ins Kon­zept passen. Angesichts der massiven Pro­paganda kann von Aufklärung kaum die Rede sein.

Aber natürlich gibt es weiterhin ein öffentliches Interesse an der demokratischen Aufarbei­tung von politischen Skandalen. Diese kann das Parlament nicht allein der Justiz überlassen, denn es geht nicht nur um juristisch relevante Skandale, sondern auch um politische Verant­wor­tung. Das Parlament und die Öffentlichkeit brauchen ein Untersuchungs­instru­ment, das bei Verdacht eines Misstands in der Regierung schnell und effektiv eingesetzt werden kann.

Angesichts der grundsätzlichen Mängel der parlamen­tarischen Untersuchungs­ausschüs­se stellt sich aber die Frage, ob es nicht etwas Besseres gibt. Der SSW schlägt vor, das Instru­ment des parlamentarischen Untersu­chungs­aus­schus­ses pro­be­­weise oder dauerhaft abzu­schaffen und durch unabhängige Richteruntersuchungen zu er­setzen. Wir wollen, dass das Parlament einen Richter oder ein Richtergremium beauf­tragen kann, bestimmte Sachverhalte in der Regierung zu untersuchen. Das heißt: Der Landtag erteilt den Auftrag und bestimmt was untersucht werden soll. ­Die Richter führen eine öffentliche Untersuchung durch und tragen die Fakten in einem Bericht für den Landtag zusammen. Der Landtag liest den Bericht und gibt dann seine politischen Bewer­tungen des Sachverhalts ab. Das halten wir für eine saubere Sache. Die Untersuchung wird schnell, professionell und sachgerecht durchgeführt. Und wir ver­meiden, dass schon die Beweis­erhebung zu einer politischen Schlammschlacht wird, bei der kaum jemand durch­blickt, der nicht im Unter­suchungsausschuss sitzt.

Damit die Minderheitenrechte gewahrt bleiben, muss auch weiterhin eine unab­hängige Unter­su­chung beantragt werden können, wenn ein Fünftel der Abgeordneten dies wünscht. Damit die Persönlichkeitsrechte Dritter unberührt bleiben, muss bei solchen Untersuchungen die Straf­prozessordnung gelten. Außerdem muss festgelegt werden, wie die politische Leitungs­ebene zur Mitwirkung an der unabhängigen Richteruntersuchung verpflichtet wird.

Der Vorteil einer solchen Reform liegt auf der Hand: Eine unabhängige Richter­unter­suchung kann nicht auf die gleiche Weise einseitig als politisches Kampfinstrument missbraucht wer­den. Gleich­zeitig werden die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Regierung aber nicht ge­schwächt – auch wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen diese Auffassung vertreten haben. Denn die politische Bewertung der Ergebnisse der unabhängigen Richteruntersuchung steht selbstver­ständlich weiterhin dem Parlament zu. Lediglich die konkrete Vernehmung von Zeugen und die Erhebung von Informationen wird an unabhängige Fachleute übertragen.

Wir glauben, dass dieses der richtige Weg ist, um wieder Vertrauen in die demokratische Auf­arbeitung politischer Skandale zu schaffen. Außerdem hat eine solche Untersuchung den be­ste­chenden Vorteil, dass ein Richtergremium wesentlich häufiger tagen könnte als viel be­schäf­tigte Parlamentarier. Die Beweiserhebung könnte wesentlich schneller vonstatten gehen. Dadurch erhielte das Parlament die Möglich­keit, einen Skandal parlamentarisch aufzu­arbeiten, bevor die Menschen vergessen haben, weshalb überhaupt eine Untersuchung ein­geleitet wurde. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir der Opposition ein scharfes Schwert entreißen wollen – im Gegenteil: es soll wieder geschärft werden.

Die Einführung richterlicher Untersuchungen ist kein skurriler Einfall einer Minderheiten­partei. Das zeigt schon die Tatsache, dass sich auch Mitglieder anderer Untersuchungs­aus­schüsse in Deutschland ebenso Gedanken in diese Richtung gemacht haben – zuletzt Mit­glieder des „Lügenaus­schusses“ auf Bundeseben.

Die Idee der unabhängigen Richterunter­suchungen ist aber nicht nur naheliegend, sie ist auch erprobt. Es gibt schon Vorbilder aus anderen Demokratien, die zeigen, dass es praktisch um­setzbar ist und gut funktioniert. Natürlich finden diese Untersuchungen in anderen Rechts­systemen statt und die Spielregeln sind teilweise andere, als wir uns vorstellen. Die Beispiele zeigen aber grundsätzlich, dass wir heute bestimmt keinen unrealistischen Weg anstreben.

Im angelsächsischen Rechtsraum hat sich die unabhängige Richteruntersuchung bewährt. Das aktuellste Beispiel ist die Aufklärung des Kelly-Selbst­mordes in Großbritannien. Der briti­sche Oberrichter Lord Hutton steht einer unabhängigen Untersuchung vor und legt seinen Bericht in der kommenden Woche dem Parlament vor. Alle beteiligten Regierungsmitglieder waren zur Aussage verpflichtet und die Regierung musste alle relevanten Akten herausgege­ben. Auch für die Opposition wäre es viel vorteil­hafter, wenn der Lordrichter in der kommen­den Woche vor laufenden Kameras im Parlament Premier­minister Blair belastet, als wenn mo­na­telang ein Oppositions­abgeord­neter die Regierung beschuldigt hätte.

In Dänemark können unabhängi­gen Richteruntersuchungen vom Parlament oder von der Regierung beantragt werden. Auch das dortige Beispiel zeigt deutlich, dass unabhängige Richteruntersuchungen bestimmt nicht die Opposition schwächen: 1993 stürzte die bür­gerlich-kon­servative Regierung von Staatsminister Poul Schlüter sogar auf­grund einer un­abhän­gigen Richterunter­suchung zur so genann­ten „Tamilen-Affäre“.

Der Kollege Kubicki wird jetzt natürlich noch ein drittes prominentes Beispiel anführen wol­len: die Untersuchung des Sonderermittlers Kenneth Starr gegen Präsident Bill Clinton 1998. Dieses Beispiel hat mit unserem Antrag allerdings so wenig zu tun, wie ein katho­lischer Inqui­sitor aus dem Mittel­alter mit einem deutschen Richter von heute. Starr hat auf einer vollkommen anderen Grundlage ermittelt, als wir es hier vorschlagen. Eigentlich hatte er den Auftrag, den White­water-Finanz­skandal aufzudecken. Starr wurden aber so freie Hände gelassen und so viel Geld zur Verfü­gung gestellt, dass er seinen persönlichen Kreuzzug gegen Clinton auf dessen persönliche Betreuung von Praktikantinnen ausweiten konnte. Niemand kann unterstellen, dass wir so etwas im Sinn haben oder dass unser Antrag solche Konsequen­zen hätte. Es wäre zu billig und unter dem Niveau dieses Hauses, unseren Antrag durch solche falschen Parallelen lächerlich machen zu wollen.

Der vorliegende Antrag des SSW ist der Versuch, eine konstruktive Diskussion um ein Pro­blem zu beginnen, das nicht nur wir hier im Parlament wahrnehmen. Deshalb hoffe ich, dass alle Kolleginnen und Kollegen im Innen- und Rechtsausschuss sich sachlich an dieser Debatte beteiligen werden. Wir haben bewusst darauf verzichtet, jetzt eine konkrete Lösung als Ge­setzentwurf vorzulegen, weil wir jetzt keinen unnötigen Streit um Details, sondern eine grund­­sätzliche Verständigung wünschen. Wir schlagen vor, neue Wege zu beschreiten und haben eine Rich­tung angeregt. Wann wir aufbrechen und welchen Kurs wir nehmen, darauf sollten wir uns im Dialog verständigen.

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