Press release · 21.01.2020 Abgelehntes Feuerwerksverbot: Klare Linie geht anders
Die Ablehnung ihres Ratsantrags über eine Prüfung zur Beschränkung von Silvesterfeuerwerk in Kiel kann die SSW-Ratsfraktion nicht nachvollziehen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:
„Von Jahr zu Jahr richtet sich die Diskussion um das Silvesterfeuerwerk immer mehr auf eine Abkehr vom überkommenen Brauchtum, zum Jahreswechsel Feuerwerkskörper zu zünden. Diesem Bedürfnis haben wir mit unserem Ratsantrag ‚Für einen modernen, gesunden und tierfreundlichen Jahreswechsel ohne Feuerwerk‘ (Drs. 0010/2020) Ausdruck verliehen. Wir waren überrascht, dass unser Antrag in der vergangen Sitzung der Ratsversammlung von der Ratsmehrheit ohne nennenswerte Debatte abgelehnt wurde. Argumente für ihre Ablehnung teilte die Ampelkooperation jetzt per Pressemitteilung mit.
Die Gründe, warum Feuerwerke in Kiel zumindest in Teilen der Stadt verboten werden sollten, liefern die Kollegen der Ampel darin selbst in ausreichend großer Zahl: Feinstaub, Abfall, Unfallgefahr, Belastung für kranke Menschen, Missbrauch von Feuerwerkskörpern, Sachschäden sowie Lärm und Lichtblitze, unter denen die Tierwelt zu leiden hat. Ein politisches Handeln, um all das zu verhindern, findet allerdings nicht statt. Von einer versprochenen groß angelegten Aufklärungskampagne ist bisher nichts zu sehen gewesen. Warum zusätzlich zum privaten Feuerwerk nach Auffassung der Kooperation auch noch weitere ‚stadtteilzentrale Feuerwerke‘ abgebrannt werden sollen, erschließt sich uns erst recht nicht.
Wir bedauern es sehr, dass die Ratsmehrheit mit unserem Antrag den darin ebenfalls enthaltenen Passus ‚Die Selbstverwaltung wird sich an der bereits beschlossenen Aufklärungskampagne zum Themenkomplex Feuerwerk aktiv beteiligen‘ abgelehnt hat. Wir vermissen bei der Kooperation einen erkennbaren Willen, für die Landeshauptstadt Kiel wegweisende Entscheidungen zu treffen und für diese Entscheidungen auch die Verantwortung zu übernehmen. Wer das alles nur an die Verwaltung auslagert, kann seinem Mandat in der Ratsversammlung nicht gerecht werden.“